Postgesetz: Bundesregierung will Steuerbefreiung für Geschäftsbriefe streichen
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 16:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung hat eine Formulierungshilfe zur Novellierung des Postgesetzes verabschiedet, mit der wesentliche steuerliche Ausnahmeregelungen für den Briefverkehr von Großkunden entfallen sollen. Künftig wird der Geschäftskundenbereich nicht mehr als Teil der umsatzsteuerbefreiten Grundversorgung gewertet.
Gleichzeitig werden Teilleistungen aus dem gesetzlichen Katalog der Universaldienstleistungen gestrichen. Wie aus Berichten vom 14. Oktober 2026 hervorgeht, brachte das Bundeskabinett in Berlin hierzu zeitgleich zwei Vorlagen aus dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesfinanzministerium auf den Weg.
Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Briefmarkt
Die Initiative zur Anpassung des Postgesetzes stammt von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Das Vorhaben verfolgt das Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Markt für Postdienstleistungen herzustellen, und setzt eine entsprechende Empfehlung der Monopolkommission um.
Hintergrund der Reform ist eine Ungleichbehandlung: Seit 2024 sind die Deutsche Post sowie einige kleinere Mitbewerber von der Umsatzsteuer befreit, während andere Konkurrenten dieser Steuerpflicht uneingeschränkt unterliegen.
Flankierend dazu werden Modifikationen am Umsatzsteuergesetz vorgenommen, für die Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verantwortlich zeichnet. Diese Anpassungen dienen der Angleichung an das EU-Recht. Unternehmen, die einer Universaldienstverpflichtung nachkommen, sollen die Steuerbefreiung künftig unmittelbar und ohne gesonderte Bescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern in Anspruch nehmen können.
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Finanzielle Auswirkungen und geteilte Reaktionen
Die Neuregelung dürfte spürbare finanzielle Effekte haben. Früheren Angaben zufolge könnte die Öffentliche Hand durch die Besteuerung der Deutschen Post pro Jahr zusätzliche Einnahmen in Höhe von 115 Mio. Euro verbuchen. Konkurrenten des Marktführers halten sogar noch deutlich höhere Mehreinnahmen für möglich.
In der Branche löste der Beschluss gegensätzliche Reaktionen aus. Die Deutsche Post bezeichnete die geplante Umsatzsteuerpflicht als rechtswidrig. Das Unternehmen gab zu bedenken, dass Sendungen von Banken, Versicherungsunternehmen und Behörden unnötig verteuert würden, was wiederum den Umstieg auf digitale Alternativen beschleunigen dürfte.
Zuspruch kam dagegen von der Konkurrenz: Der Vorsitzende des Bundesverbands Briefdienste, Walther Otremba, bewertete das Vorhaben der Bundesregierung positiv.
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Anpassungen bei Laufzeiten und Bürokratie
Neben den steuerlichen Aspekten umfasst das Gesetzespaket Vorgaben für die Zustellungsfristen sowie Erleichterungen für Unternehmen. Grundsätzlich gilt, dass 99% der Briefsendungen nach vier Werktagen zugestellt sein müssen. Um die Rahmenbedingungen praxisgerecht zu gestalten, werden Sendungsmengen, die aufgrund höherer Gewalt nicht befördert werden konnten, künftig nicht mehr in diese Quote eingerechnet.
Darüber hinaus sehen die Beschlüsse der Bundesregierung eine Stabilisierung des regulatorischen Gewinnsatzes vor. Ergänzend dazu sollen bürokratische Lasten bei den bestehenden Vertragsvorlagepflichten abgebaut werden.
