Post-Privileg fällt: Umsatzsteuerbefreiung wird ab 2027 gestrichen
02.07.2026 - 19:04:22 | boerse-global.de
Einem Ende Juni vorgelegten Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums zufolge soll die Umsatzsteuerbefreiung für Geschäftspost gestrichen werden. Auch Finanzminister Klingbeil treibt die Pläne voran, wie aus aktuellen Berichten vom Juli hervorgeht.
Milliardenvorteil für den gelben Riesen
Der Bund erwartet durch die Streichung jährliche Mehreinnahmen von rund 115 Millionen Euro. Die Wettbewerber der Post schätzen den Vorteil des Konzerns durch die bisherige Regelung sogar auf etwa 500 Millionen Euro pro Jahr. Die Konkurrenten begrüßen die geplante Maßnahme: Aus ihrer Sicht sorgt die Befreiung für eine massive Wettbewerbsverzerrung auf dem Briefmarkt.
„Private Dienstleister können diese Befreiung für ihre Geschäftskunden in der Regel nicht in gleichem Maße nutzen“, heißt es aus der Branche.
Post sieht Verpflichtung zur Grundversorgung
Die Deutsche Post, die unter DHL Group firmiert, hält am Steuerprivileg fest. Das Unternehmen argumentiert, die Befreiung sei eng mit der europarechtlichen Verpflichtung zum Universaldienst verknüpft. Die Post ist gesetzlich gezwungen, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen – und das kostet Geld. Die Umsatzsteuerbefreiung dient laut Konzern als Ausgleich für diese Belastungen.
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Teil der großen Steuerreform
Die Pläne stehen im Kontext einer umfassenderen Reform. Die Koalition hat sich auf eine weitreichende Einkommensteuerreform verständigt, die ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Ziel: eine jährliche Entlastung der Bürger um rund 10 Milliarden Euro, mit Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Einkommen.
Um das Paket zu finanzieren, sind mehrere Gegenmaßnahmen vorgesehen:
- Anhebung der Reichensteuer auf 45 Prozent ab 250.000 Euro, on 47 Prozent ab 280.000 Euro
- Kürzung des Handwerkerbonus
- Streichung spezifischer Steuerprivilegien – wie der Umsatzsteuerbefreiung für Geschäftspost
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Neben den steuerlichen Anpassungen umfasst das Reformpaket auch Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Neuregelung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung soll künftig entfallen.
