Polizeigesetz, Niedersachsen

Polizeigesetz Niedersachsen: Datenschützer warnt vor KI-Überwachung

Veröffentlicht am: 22.08.2026 um 22:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte warnt in seinem Jahresbericht vor Grundrechtseingriffen durch geplante KI-Überwachung und fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf.

Datenschutzbeauftragter kritisiert Polizeigesetz-Reform in Niedersachsen scharf
Eine moderne Überwachungskamera an einem Mast auf einem öffentlichen Platz bei Dämmerung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 zieht der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper eine kritische Bilanz zur geplanten Reform des Niedersächsischen Polizeigesetzes (NPOG). Er warnt darin vor erheblichen Eingriffen in die Grundrechte durch den Einsatz moderner Überwachungstechnologien und bemängelt wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs der rot-grünen Landesregierung.

Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Ausweitung digitaler Überwachungskompetenzen, die nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde unzureichend reglementiert seien.

Bedenken gegen biometrische Überwachung und KI-Einsatz

Lehmkemper konzentriert sich in seiner Analyse insbesondere auf die vorgesehenen Instrumente der intelligenten Videoüberwachung sowie der biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung.

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Diese Maßnahmen stellen aus Sicht des Datenschutzbeauftragten eine massive Gefährdung der Privatsphäre dar. Er lehne die biometrische Live-Fernidentifizierung konsequent ab und plädiere stattdessen für deutlich höhere gesetzliche Anforderungen beim Einsatz von Videoüberwachungstechnik durch die Sicherheitsbehörden.

Die geplante Nutzung von künstlicher Intelligenz zur Überwachung im öffentlichen Raum wird in dem Bericht als besonders kritisch eingestuft. Der Einsatz solcher Technologien erfordere eine präzise Rechtsgrundlage, die im aktuellen Entwurf der Landesregierung jedoch nicht ausreichend gegeben sei.

Die Warnung umfasst dabei nicht nur die reine Identifizierung von Personen, sondern auch die automatisierte Analyse von Verhaltensweisen durch intelligente Systeme.

Automatisierte Datenanalyse und rechtliche Defizite

Ein weiterer Schwerpunkt der Kritik liegt auf der geplanten automatisierten Datenanalyse. Lehmkemper warnt davor, dass der Einsatz von KI in Verbindung mit einer weitreichenden Auswertung von Informationen die Grundrechte der Bürger über Gebühr belasten könne.

In diesem Zusammenhang wird auch der vorgesehene Internetdatenabgleich beanstandet. Hier vermisse der Datenschutzbeauftragte insbesondere einen klaren Bezug zur KI-Verordnung der Europäischen Union (KI-VO).

Die europäische Gesetzgebung setzt enge Grenzen für den Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen, zu denen polizeiliche Analysewerkzeuge oft zählen. Dass dieser regulatorische Rahmen im niedersächsischen Gesetzentwurf nicht hinreichend berücksichtigt wurde, stelle laut dem Tätigkeitsbericht ein erhebliches rechtliches Defizit dar.

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Ohne eine klare Orientierung an der KI-VO drohen laut der Behörde Rechtsunsicherheiten und unverhältnismäßige Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung.

Parlamentarischer Prozess und öffentliche Anhörung

Die Einwände des Datenschutzbeauftragten sind Teil eines laufenden Gesetzgebungsprozesses. Bereits im Februar hatte Lehmkemper seine Kritik im Rahmen einer öffentlichen Anhörung erneuert und die Abgeordneten auf die Risiken der Novelle hingewiesen.

Die nun im Tätigkeitsbericht 2025 festgehaltenen Punkte unterstreichen die anhaltenden Differenzen zwischen der Datenschutzbehörde und der Landesregierung hinsichtlich der Befugnisse der Sicherheitsbehörden. Während die Regierung die Neuerungen als notwendige Modernisierung für die Polizeiarbeit darstellt, mahnt die Aufsichtsbehörde eine stärkere Gewichtung des Grundrechtsschutzes an.

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