Polen, Arbeitsmedizinische

Polen: Arbeitsmedizinische Atteste sind seit dem 18. Oktober digital Pflicht

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 11:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 18. Oktober 2026 werden polnische Arbeitsmedizin-Nachweise regulär elektronisch erstellt; medizinische Prüfkriterien bleiben unverändert.
Ein heller, minimalistischer Behandlungsraum in einer Arztpraxis mit einer Untersuchungsliege und einem medizinischen Wagen. Illustration mit AI erstellt.

In Polen werden arbeitsmedizinische Bescheinigungen seit dem 18. Oktober 2026 verbindlich auf digitalem Weg ausgestellt. Nach Angaben des staatlichen Zentrums für E-Gesundheit (Centrum e-Zdrowia) müssen Mediziner die entsprechenden Dokumente nun zwingend in elektronischer Form anfertigen und übermitteln.

Die Neuerung ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung des nationalen Gesundheitssystems und ersetzt die bislang dominierende Ausstellung auf Papier.

Ende der sechsmonatigen Übergangsphase

Der Schritt zur reinen E-Pflicht markiert das Ende einer Übergangszeit. Nach Angaben des Centrum e-Zdrowia standen die elektronischen Bescheinigungen bereits seit dem 17. April 2026 zur Verfügung. Bis einschließlich 17. Oktober 2026 hatten Arbeitsmediziner die Wahl, Nachweise entweder digital oder weiterhin in klassischer Papierform auszufertigen.

Seit dem Stichtag gelten Ausnahmen von dieser Regelung nur noch in eng begrenzten, gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen, etwa wenn eine unmittelbare Ausstellung in Papierform erforderlich ist.

Für die reguläre Dokumentation nutzen medizinische Einrichtungen entweder ihre bereits integrierte Praxissoftware oder die staatliche, kostenfreie Webanwendung Gabinet.gov.pl. Von dort aus fließen die Daten direkt in das zentrale System e-Zdrowia ein.

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Zugriff über das digitale Patientenkonto

Für die Beschäftigten ändert sich durch die Umstellung vor allem die Art und Weise, wie sie ihre Nachweise verwalten und einsehen. Laut dem Centrum e-Zdrowia erhalten Patienten den Zugriff auf ihre arbeitsmedizinischen Dokumente über das zentrale Online-Portal Internetowe Konto Pacjenta (IKP).

Im polnischen Arbeitsschutzsystem (BHP) betrifft die Umstellung alle wesentlichen Untersuchungskategorien. Dazu zählen Einstellungsuntersuchungen vor Antritt einer neuen Beschäftigung, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sowie anlassbezogene Kontrolluntersuchungen nach längeren Krankheitsphasen. Das offizielle ärztliche Gutachten, im Polnischen als Orzeczenie lekarskie bezeichnet, wird dabei direkt digital im persönlichen Profil des Versicherten hinterlegt.

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Inhaltlich bringt die administrative Modernisierung jedoch keine Abstriche bei den fachlichen Standards mit sich: Wie Vertreter der polnischen Arbeitsmedizin betonen, bleiben der vorgeschriebene Umfang der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sowie die zugrunde liegenden medizinischen Entscheidungsregeln durch die Neuregelung vollständig unverändert. Die behandelnden Ärzte wenden somit dieselben Kriterien an wie zuvor bei der manuellen Belegerstellung.

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