Plastiksteuer bringt Bund ab 2028 jährlich 1,4 Milliarden Euro
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 16:42 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSBundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) rechnet durch die geplante Plastiksteuer zunächst mit Einnahmen von 805 Millionen Euro für den Bund. Ab 2028 sollen die jährlichen Einnahmen auf gut 1,4 Milliarden Euro steigen.
Steuer soll Verbrauch von Kunststoffverpackungen senken
Die Zahlen gehen aus einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor. Darin heißt es, mit der Steuer sollten zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielt werden; zugleich könne sie zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststoffverpackungen beitragen.
Die Abgabe wird von Unternehmen gezahlt. Nach dem Entwurf ist sie jedoch darauf angelegt, dass die Steuerschuldner die Belastung auf die Endkunden überwälzen.
Bund kalkuliert mit hohen Verwaltungskosten
Die Einführung verursacht auch beim Bund zusätzlichen Aufwand. Für die Zeit bis 2029 veranschlagt das Finanzministerium im Bundeshaushalt Ausgaben von 284 Millionen Euro, unter anderem beim Informationstechnikzentrum und beim Zoll.
Ab 2029 soll der jährliche Aufwand des Bundes bei 104 Millionen Euro liegen. Für die Wirtschaft nennt der Gesetzentwurf einmalige Bürokratiekosten von rund 8,8 Millionen Euro. Der jährliche Mehraufwand wird später mit rund 44,1 Millionen Euro beziffert und soll vollständig aus zusätzlichen Informationspflichten entstehen.
Die geplante Plastiksteuer verbindet zwei Ziele: Sie soll zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt erschließen und den Verbrauch von Kunststoffverpackungen verringern. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf würden die Unternehmen die Abgabe zunächst entrichten, sie aber voraussichtlich über Preise an die Endkunden weitergeben. Damit wäre die Steuer nicht nur ein Instrument der Haushaltsfinanzierung, sondern könnte auch die Kostenstruktur für verpackte Waren verändern.
Die Einnahmen steigen den Planungen zufolge von 805 Millionen Euro auf gut 1,4 Milliarden Euro jährlich ab 2028. Dem stehen erhebliche Anlauf- und Verwaltungskosten gegenüber. Bis 2029 kalkuliert der Bund mit 284 Millionen Euro, später mit jährlich 104 Millionen Euro. Für Unternehmen kommen einmalige Bürokratiekosten von rund 8,8 Millionen Euro und danach jährlich etwa 44,1 Millionen Euro hinzu.
Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen
Die konkrete Belastung hängt davon ab, welche Kunststoffverpackungen erfasst werden, wie die Steuer bemessen wird und in welchem Umfang Unternehmen sie weiterreichen. Besonders relevant ist deshalb die Ausgestaltung der Informationspflichten und der Verwaltungsverfahren. Für Verbraucher dürfte die Abgabe vor allem dort sichtbar werden, wo Verpackungen einen größeren Anteil an den Produktkosten ausmachen.
Politisch steht der Entwurf zugleich im Spannungsfeld zwischen Einnahmeerwartungen, Bürokratieabbau und Umweltpolitik. Eine Lenkungswirkung entsteht nur, wenn alternative Verpackungen verfügbar und wirtschaftlich konkurrenzfähig sind. Für den Bundeshaushalt ist die Maßnahme wegen des erwarteten Aufwuchses ab 2028 bedeutsam; für die Wirtschaft entscheidet die konkrete Umsetzung darüber, wie stark die zusätzlichen Pflichten ausfallen.
