Pflegemindestlohn: 21,03 Euro ab Juli für Fachkräfte
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 16:21 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat am heutigen Donnerstag eine neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe verabschiedet. Union und SPD stimmten für die Neuregelung, Grüne, Linke und AfD lehnten sie ab. Die FDP enthielt sich. Die Verordnung muss nun noch den Bundesrat passieren.
Ausbildung: Mehr Neueinsteiger, mehr Männer
Die Entscheidung fällt in eine Phase wachsenden Interesses an Pflegeberufen. 2025 stieg die Zahl der Neuverträge auf 63.900 — ein Plus von acht Prozent zum Vorjahr. Insgesamt befanden sich zum Jahreswechsel rund 157.200 Menschen in der Pflegeausbildung.
Der Anteil männlicher Auszubildender kletterte von 24 Prozent (2020) auf 29 Prozent. Das Durchschnittsalter der angehenden Pflegekräfte liegt bei 24 Jahren, über die Hälfte ist jünger als 22. Die durchschnittliche Vakanzzeit für Pflegefachkräfte sank 2025 auf 85 Tage — nach 142 Tagen im Vorjahr. Trotz der Entspannung bleibt die Pflege mit 2,7 von 3 Punkten ein Engpassberuf.
Höhere Löhne, neue Finanzierung
Seit dem 1. Juli 2026 gelten höhere Mindestlöhne: Pflegefachkräfte erhalten 21,03 Euro pro Stunde, qualifizierte Hilfskräfte 17,80 Euro und Pflegehilfskräfte 16,52 Euro. Eine weitere Anhebung ist für 2027 geplant. Zudem stehen Beschäftigten in der Altenpflege neun zusätzliche Urlaubstage zu.
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Das Gesundheitsministerium arbeitet parallel an einem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Ein Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 sieht vor, die Pflegegrade 1 bis 3 durch höhere Punktwerte neu zu definieren. Ab 2027 soll ein neues Sachleistungsbudget zwischen 889 und 2.529 Euro monatlich eingeführt werden.
Doch der Entwurf plant auch Einschnitte: Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen sinken, die Zuschüsse für stationäre Pflege werden zeitlich gestreckt. Für Neuzugänge in Heimen droht ab 2027 eine deutliche Mehrbelastung.
Streit um GKV-Sparpaket
Der Beschluss zur Ausbildung steht im Schatten einer hitzigen Debatte über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Gesundheitsausschuss billigte das Sparpaket am gestrigen Mittwoch nach einer neunstündigen Sitzung. Es soll ein für 2027 prognostiziertes Defizit von rund 19 Milliarden Euro ausgleichen.
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Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen und Vertreter der Linken reichten Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht ein. Ihr Ziel: die für morgen geplante Verabschiedung im Bundestag stoppen. Kritikpunkt war ein rund 300 Seiten umfassender Änderungsantrag, der den Abgeordneten erst am Montag zuging. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Anträge heute ab — die Abstimmung kann wie geplant stattfinden.
Die Reform von Gesundheitsministerin Warken (CDU) sieht unter anderem vor, die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern einzuschränken. Ein Zusatzbeitrag soll fällig werden, wenn keine Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben. Während die Pflegekosten in Krankenhäusern weiter voll finanziert werden, warnen Verbände wie die Diakonie vor Versorgungslücken. Tariferhöhungen könnten künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden.
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