Pfändungsfreigrenzen: Mehr Schutz für Schuldner ab Juli 2026
26.06.2026 - 14:49:55 | boerse-global.de
Ab dem 1. Juli 2026 steigen die Pfändungsfreigrenzen in Deutschland um rund zwei Prozent. Schuldnern bleibt dann ein größerer Teil ihres Arbeitseinkommens erhalten – sowohl bei Lohnpfändungen als auch auf P-Konten.
Die turnusmäßige Anpassung soll das Existenzminimum sichern, das mit den Lebenshaltungskosten gestiegen ist.
Was sich bei den Freibeträgen ändert
Der monatliche Grundfreibetrag für Personen ohne Unterhaltspflichten steigt auf 1.587,40 Euro. Bis zu dieser Grenze sind die Einkünfte vollständig geschützt.
Liegt das Einkommen darüber, aber unter 4.866,30 Euro, bleiben 30 Prozent des überschießenden Betrags unpfändbar.
Für Schuldner mit Unterhaltspflichten gelten höhere Freibeträge. Die erste unterhaltsberechtigte Person bringt einen Aufschlag von 597,42 Euro (gerundet oft 598 Euro). Für jede weitere Person bis zur fünften kommen je 332,83 Euro (rund 333 Euro) hinzu. Wer für eine Person Unterhalt zahlen muss, hat erst ab rund 2.190 Euro einen pfändbaren Einkommensanteil.
Automatische Umstellung – bis auf eine Ausnahme
Die meisten Betroffenen müssen nichts tun. Arbeitgeber und Banken sind verpflichtet, die neuen Tabellenwerte ab Juli anzuwenden. Auch die Freibeträge auf P-Konten passen Kreditinstitute in der Regel automatisch an.
Nur wer einen individuell festgesetzten pfändungsfreien Betrag vom Amtsgericht oder Finanzamt hat, muss aktiv werden. In diesem Fall ist eine Neufestsetzung nötig, um von den höheren Grenzwerten zu profitieren.
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Bestimmte Bezüge bleiben ohnehin unpfändbar: die Hälfte der Mehrarbeitsvergütung, Urlaubsgeld und Weihnachtsvergütungen bis zu 795 Euro.
Weitere Änderungen zum Juli
Die Pfändungsfreigrenzen sind Teil eines größeren Pakets an gesetzlichen Neuerungen. Auch Mindestlohn, Rente und Grundsicherung ändern sich:
Mindestlohn und Rente: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde. Für Anfang 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Die Renten steigen um 4,24 Prozent auf einen Wert von 42,52 Euro.
Pflegemindestlohn: Für Pflegehilfskräfte gelten künftig 16,52 Euro, für qualifizierte Hilfskräfte 17,80 Euro und für Fachkräfte 21,03 Euro.
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Grundsicherung statt Bürgergeld: Das Bürgergeld wird durch eine neue Grundsicherung ersetzt. Bei Pflichtverstößen drohen Kürzungen von bis zu 30 Prozent oder die vollständige Einstellung der Leistungen. Die Karenzzeit für Vermögen entfällt. Das Schonvermögen ist nach Lebensalter gestaffelt und liegt zwischen 5.000 und 20.000 Euro.
Steuerliche Änderungen: Der Tankrabatt läuft aus – Benzin und Diesel dürften teurer werden. Dafür sinkt die Luftverkehrsteuer. Außerdem wird die Rückgabepflicht für E-Zigaretten ausgeweitet.
