Pauschbeträge, Bäckereien

Pauschbeträge 2026: Bäckereien zahlen 1.885 Euro Eigenverbrauch

04.07.2026 - 00:02:48 | boerse-global.de

Das Finanzministerium veröffentlicht die neuen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026. Besonders Bäckereien, Fleischereien und die Gastronomie sind betroffen.

BMF legt neue Pauschbeträge für 2026 fest: Das gilt für Bäcker und Gastronomen
Pauschbeträge - Ein Taschenrechner zeigt Finanzzahlen, im Hintergrund verschwommene Steuerdokumente und ein Stift. Symbolisiert neue Pauschbeträge und Steuerthemen. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Werte gelten für 2026 und betreffen vor allem Bäckereien, Fleischereien und die Gastronomie.

Mit einem Schreiben vom 24. Juni legte das BMF die Sätze fest. Sie erfassen den privaten Eigenverbrauch von Unternehmern, deren Familien und Mitarbeitern pauschal. Eine Einzelaufzeichnung jeder Entnahme entfällt damit. Grundlage sind Schätzungen des Statistischen Bundesamtes.

Was gilt für welche Branche?

Die Beträge sind Nettowerte. Die Umsatzsteuer kommt noch obendrauf – entweder 7 oder 19 Prozent.

Bäckereien müssen 1.885 Euro pro Jahr versteuern. Fleischereien liegen bei 2.054 Euro. In der Gastronomie kommt es auf das Angebot an:

  • Kalte Speisen: 1.824 Euro
  • Kalte und warme Speisen: 4.001 Euro
  • Cafés und Konditoreien: 2.208 Euro

Der Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln wird mit 1.763 Euro veranschlagt. Für Milchprodukte gelten 721 Euro, für Obst und Gemüse 553 Euro. Der Getränkeeinzelhandel liegt bei 399 Euro.

Bei Kindern gibt es Sonderregeln: Unter zwei Jahren fällt kein Betrag an. Zwischen zwei und zwölf Jahren gilt die Hälfte des jeweiligen Werts.

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Juli bringt weitere Änderungen

Seit dem 1. Juli 2026 entfällt die Zollfreigrenze von 150 Euro im Fernabsatz. Stattdessen erhebt der Zoll pauschale 3 Euro pro Warenkategorie – vorausgesetzt, die Abwicklung läuft über das IOSS-Verfahren. Ziel ist es, die missbräuchliche Aufteilung von Sendungen zu unterbinden.

Auch im Agrarsektor ändert sich etwas: Pauschalierer müssen beim Verkauf stehender Ernten jetzt 7 Prozent Umsatzsteuer ausweisen und eine Voranmeldung abgeben. Der Bundesfinanzhof entschied, dass stehende Früchte nicht als landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten. Die Durchschnittssatzbesteuerung greift nur noch, wenn der Käufer zur Ernte verpflichtet ist.

Steuerrecht wird angepasst

Am 3. Juli 2026 traten Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz in Kraft. Sie gehen auf das Neunte Steuerberatungsänderungsgesetz zurück, das Mitte Juni Bundestag und Bundesrat passierte. Betroffen sind die 90-Prozent-Grenze bei Anteilsübergängen und die sogenannte Börsenklausel.

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Entlastungen ab 2027 geplant

Der Koalitionsausschuss einigte sich am 1. Juli auf eine Einkommensteuerreform ab Januar 2027. Das Volumen: rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Der Grundfreibetrag soll auf 12.900 Euro steigen, das Kindergeld auf 272 Euro.

Im Gegenzug sinkt der Handwerkerbonus von 20 auf 15 Prozent. Die Pauschalsteuer für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent.

Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2026 sieht zudem eine Senkung der Nachzahlungszinsen auf 0,3 Prozent pro Monat vor – ebenfalls ab 2027. Auch die Fristen für die erste Tätigkeitsstätte sollen von 48 auf 24 Monate verkürzt werden.

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