Papierbon-Pflicht, Kabinett

Papierbon-Pflicht: Kabinett plant digitale Belege als Standard ab 2028

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 16:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf sieht digitale Kassenbelege ab 2028 vor und verpflichtet viele Betriebe zu TSE-gesicherten Kassensystemen; Ausnahmen sind vorgesehen.

Kabinett verabschiedet Entwurf für digitale Kassenbons ab 2028
Ein minimalistischer, leerer Verkaufstresen in einem hellen, modernen Geschäftsraum. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat im Rahmen seiner 19. Sitzung im September 2026 einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen verabschiedet. Die Neuregelung sieht vor, die bisherige Pflicht zur Ausgabe von Papierbelegen ab dem Jahr 2028 durch digitale Standards zu ersetzen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen, die Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen voranzutreiben und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen sowie Bürger zu senken.

Digitale Belege werden zum neuen Standard

Ab dem Jahr 2028 sollen Kassenbons regulär nicht mehr in ausgedruckter Form, sondern primär auf digitalem Weg bereitgestellt werden. Hierfür sieht der Entwurf die Übermittlung per E-Mail oder die Anzeige eines QR-Codes vor. Ein gedruckter Beleg bleibt für Verbraucher jedoch weiterhin auf expliziten Wunsch hin möglich.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte hierzu, dass die Pflicht für Papierbons abgeschafft werde und digitale Belege künftig den Standard bilden sollen. Er betonte, dass diese Maßnahme den bürokratischen Aufwand deutlich reduziere.

Zudem solle damit sichergestellt werden, dass gesetzestreue Akteure im Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Durch die Neuregelung wolle man faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und Steuerhinterziehung sowie Finanzkriminalität erschweren.

Neue Anforderungen für elektronische Kassensysteme

Ein wesentlicher Kernpunkt des Gesetzes betrifft die technischen Anforderungen an die Buchführung. Unternehmen, deren Jahresumsatz die Grenze von 100.000 Euro überschreitet, werden ab 2028 dazu verpflichtet, elektronische Kassensysteme einzusetzen.

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Diese Systeme müssen über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen und die Anforderungen des neu gefassten Paragraphen 146b der Abgabenordnung (AO) sowie die DSFinV-K-Schnittstelle erfüllen.

Für die Umstellung sieht der Referentenentwurf eine Übergangsregelung vor: Betriebe, die die Umsatzgrenze bereits im Jahr 2027 oder früher überschreiten, müssen die Vorgaben zum 1. Januar 2028 umsetzen. Bei einer späteren Überschreitung greift die Pflicht jeweils zum 1. April des darauffolgenden Jahres.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Steuerpflichtige, deren Barumsätze unter 12.000 Euro pro Jahr liegen. Weitere Ausnahmen können per Rechtsverordnung festgelegt werden, was beispielsweise Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder die Direktvermarktung in der Landwirtschaft betreffen könnte.

Kampf gegen manipulative Kassenführung

Die Bundesregierung reagiert mit dem Gesetz auch auf die hohe Zahl sogenannter offener Ladenkassen. Laut Angaben des BMF existieren in Deutschland noch rund 115.000 solcher Kassen, bei denen Aufzeichnungen gar nicht oder lediglich handschriftlich erfolgen, was sie besonders anfällig für Manipulationen macht. Ein Referentenentwurf beziffert die Zahl der betroffenen offenen Ladenkassen bundesweit konkret auf etwa 114.800.

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Um die Einhaltung der neuen Regeln zu erzwingen, sieht der Entwurf empfindliche Sanktionen vor. Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Der Einsatz von Manipulationssoftware kann zudem mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Reaktionen aus der Wirtschaft und aktuelle Marktdaten

Der Branchenverband Bitkom begrüßte den Vorstoß grundsätzlich. Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder hob hervor, dass das Gesetz dabei helfe, fairen Wettbewerb zu stärken. Er mahnte jedoch an, dass die technischen Vorgaben eindeutig und praxistauglich sein müssten.

Zudem sei es notwendig, dass den Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung eingeräumt werde, um einheitliche technische Standards statt isolierter Lösungen zu etablieren. Während für Unternehmen zunächst ein Mehraufwand entstehe, profitierten Verbraucher langfristig von weniger Papierabfall.

Laut einer Umfrage des Bitkom befürworten 84 Prozent der Menschen in Deutschland eine gesetzliche Pflicht für Geschäfte, neben Bargeld mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten. Dass hier noch Handlungsbedarf besteht, zeigen Daten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Einer Betriebsumfrage aus dem Jahr 2025 zufolge bieten derzeit noch 12 Prozent der Handwerksbetriebe ausschließlich Barzahlung an.

Mehr zum Thema bei n-tv: „Bundesregierung plant digitale Kassenpflicht: Bonpflicht soll 2028 entfallen – digitale Belege werden zum …“

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