Papierbelege ab 2028: Kabinett beschließt Entwurf für digitale Kassenbons
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 09:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die generelle Pflicht zur Ausgabe von Papierbelegen ab dem Jahr 2028 entfallen soll. Stattdessen sollen Kassenbelege künftig vorrangig digital bereitgestellt und abgerufen werden können. Für Kundinnen und Kunden bleibt die Mitnahme eines ausgedruckten Belegs jedoch weiterhin möglich, sofern sie dies ausdrücklich wünschen.
Entlastung der Wirtschaft und Neuregelung für Kassensysteme
Mit der Reform reagiert die Bundesregierung auf langjährige Forderungen nach einem Bürokratieabbau im Handel und im Dienstleistungsgewerbe. Durch den Wegfall der Verpflichtung, unaufgefordert Papierbons auszudrucken, beziffert das Bundeskabinett die erwartete Entlastung für die Wirtschaft auf rund 106 Millionen Euro jährlichen Erfüllungsaufwand. Verbraucherinnen und Verbraucher werden zudem gesetzlich nicht verpflichtet, die elektronischen Belege zwingend anzunehmen.
Gleichzeitig verknüpft der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Entwurf zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und Bekämpfung von Steuerhinterziehung die Erleichterungen mit strengeren technischen Vorgaben. Ab 2028 müssen Betriebe mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro elektronische Kassensysteme einsetzen.
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Nach Angaben der Bundesregierung sind in Deutschland derzeit noch rund 115.000 offene Ladenkassen im Einsatz. Für kleinere Betriebe sind Ausnahmeregelungen vorgesehen: Wer weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Jahr verzeichnet, bleibt von der Pflicht zur Nutzung eines elektronischen Kassensystems ausgenommen. Weitere Sonderregelungen sind unter anderem für die Landwirtschaft geplant.
Strengere Maßnahmen gegen Steuerbetrug und Manipulationssoftware
Neben den Erleichterungen bei der Belegausgabe sieht das Gesetzespaket schärfere Instrumente gegen Steuerkriminalität vor. Geplant sind stärkere Ermittlungsbefugnisse der Behörden sowie härtere Sanktionen bei Steuerbetrug. Unter anderem soll ein eigener Straftatbestand eingeführt werden, der den Einsatz und den Vertrieb von Software zur Manipulation von Kassendaten unter Strafe stellt.
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Gemischte Reaktionen aus Handels- und Wirtschaftsverbänden
Die Reaktionen aus den betroffenen Branchenverbänden fallen geteilt aus. Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisierte den Beschluss und bemängelte, dass die Bonpflicht nicht ersatzlos gestrichen werde.
Zudem warnte der Verband vor erheblichen Investitionen, die durch die Umstellung auf die Betriebe zukämen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) drängte seinerseits auf zusätzliche und praxistaugliche Ausnahmeregelungen für Handwerksbetriebe.
Der Digitalverband Bitkom forderte klare Anwendungsregeln, einheitliche technische Standards sowie praxistaugliche Vorgaben. Um das Entstehen inkompatibler Insellösungen zu verhindern, sprach sich der Verband für eine ausreichende Umstellungszeit aus.
Kassensysteme, digitale Belege und die dazugehörige Zahlungsinfrastruktur sollten von den Unternehmen gemeinsam geplant werden. Zudem verwies Bitkom auf eine eigene Erhebung, nach der 84 Prozent der Menschen in Deutschland eine Verpflichtung für Geschäfte befürworten, neben Bargeld mindestens eine elektronische Bezahlmethode anzubieten.
