Paketabgabe 2,40 Euro: Onlinehandel wird ab Oktober 2026 teurer
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 20:20 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Besonders Privathaushalte müssen mit Einbußen rechnen – trotz höherer Freibeträge.
Handwerkerbonus: Weniger Abzug, niedrigere Grenze
Der beliebte Handwerkerbonus wird deutlich zusammengestrichen. Künftig sollen nur noch 15 Prozent der Kosten absetzbar sein, der maximale Abzugsbetrag liegt bei 900 Euro. Bisher waren 20 Prozent und ein höherer Höchstbetrag möglich.
Die Reform bringt aber auch Entlastungen: Der Grundfreibetrag steigt bis 2028 schrittweise auf 12.900 Euro. Das Kindergeld soll dann bei 272 Euro liegen, der Arbeitnehmerpauschbetrag bei 1.430 Euro.
Reichensteuer wird verschärft
Die Finanzierung der staatlichen Aufgaben stützt die Regierung über höhere Spitzensteuersätze. Ab 250.000 Euro Jahreseinkommen greift künftig ein Satz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro sind es 47 Prozent.
Paketabgabe: 2,40 Euro pro Sendung
Ab Oktober 2026 wird der Onlinehandel teurer. Eine neue Paketabgabe von 2,00 Euro zuzüglich 20 Prozent Mehrwertsteuer soll pro Paket fällig werden – insgesamt 2,40 Euro. Für Bücher gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent, was 2,20 Euro ergibt.
Das Finanzministerium erwartet jährliche Einnahmen von rund 280 Millionen Euro. Betroffen sind Onlinehändler mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz. Etwa 16 Unternehmen sind direkt betroffen, indirekt könnten rund 4.000 Händler unter die Regelung fallen. Die NEOS fordern die SPÖ auf, die Abgabe noch einmal zu überdenken.
Netto-Verluste trotz höherer Freibeträge
Experten warnen: Die steigenden Sozialabgaben fressen die steuerlichen Entlastungen auf. Der Rentenbeitrag soll auf 19,9 Prozent steigen. Höhere Beitragsbemessungsgrenzen kommen hinzu.
Die Folgen zeigen Beispielrechnungen für 2028:
- Single mit 6.000 Euro brutto: 242 Euro weniger netto pro Jahr
- Paar mit zwei Kindern (14.000 Euro gemeinsames Brutto): minus 1.045 Euro
- Selbst bei 3.000 Euro brutto drohen Verluste im einstelligen Eurobereich
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Arbeitsrecht: Krankmeldung ab Tag eins
Ab 2027 gilt die Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag. Zudem werden befristete Arbeitsverträge auf bis zu 48 Monate ausgeweitet.
Minijobs: Höhere Abgaben drohen
Wirtschaftsverbände schlagen Alarm: Die geplante Reform könnte den Handel und die Gastronomie hart treffen. Diskutiert wird eine Erhöhung der Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent sowie die Abschaffung von Sonderstatus-Regelungen. Die Verdienstgrenze soll bei 603 Euro liegen, Ausnahmen sind nur für Schüler vorgesehen.
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Gebäudesanierung: Weniger Auflagen, weniger Förderung
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) lockert die Vorgaben für Heizungen. Die geplante Pflicht, dass Heizungen ab 2028 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wurde gestrichen. Gleichzeitig kürzt die Regierung die Förderung für klimafreundliche Heizsysteme. Anträge in der aktuellen Umstellungsphase können erst ab dem 21. Juli wieder vollumfänglich bestätigt werden.
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