Oritain-Report: 90 Prozent der Modemarken nutzen verbotene Baumwolle
15.05.2026 - 06:38:55 | boerse-global.deEine neue Studie entlarvt die Modeindustrie.
Die globale Lieferkette steht vor einem fundamentalen Wandel – doch viele Unternehmen hinken hinterher. Der Global Supply Chain Intelligence Report 2026, veröffentlicht am 15. Mai von Oritain, zeigt eine alarmierende Diskrepanz zwischen Nachhaltigkeitsversprechen und der tatsächlichen Beschaffenheit von Produkten. 60 Prozent der Verbraucher meiden mittlerweile aktiv Produkte aus nicht vertrauenswürdigen Quellen. Der Druck auf Unternehmen, handfeste Beweise für ihre ethischen und ökologischen Standards zu liefern, hat einen kritischen Punkt erreicht.
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Die Studie analysierte über fünf Jahre hinweg 40 Marken und testete jährlich 1.000 Kleidungsstücke. Das Ergebnis: Herkömmliche Transparenz – einst der Goldstandard im Lieferkettenmanagement – reicht nicht mehr aus, um weder die Erwartungen der Kunden noch die immer strengeren gesetzlichen Anforderungen in Europa und Nordamerika zu erfüllen.
Verbotene Materialien in fast allen Kollektionen
Der Report zeichnet ein düsteres Bild der globalen Textilindustrie. 90 Prozent der 2025 untersuchten Marken führten verbotene Baumwolle in ihren Lieferketten. Das ist ein drastischer Anstieg gegenüber 2024, als der Wert noch bei 64 Prozent lag.
Die Folgen für die Unternehmen sind handfest: 80 Prozent der britischen und 37 Prozent der amerikanischen Marken berichteten von Grenzverzögerungen oder Geldstrafen im vergangenen Jahr. Das Misstrauen der Verbraucher wächst rasant. Nur drei Prozent der Befragten glauben den Nachhaltigkeitsversprechen der Marken überhaupt noch. Besonders deutlich wird die Skepsis bei Lederprodukten: 69 Prozent der Kunden verlangen hier ethische Nachweise.
„Sichtbarkeit ohne wissenschaftliche Überprüfung ist kein akzeptabler Standard mehr“, sagt Oritan-CEO Alyn Franklin. Für moderne Unternehmen werde die forensische Dokumentation der Rohstoffherkunft zur Wettbewerbsnotwendigkeit – nicht länger zur freiwilligen Angabe.
EU-Regulierungswelle: Von NIS-2 bis zum AI Act
Parallel zu den Erkenntnissen des Reports rollt eine gewaltige Regulierungswelle durch die Europäische Union. In Deutschland hat die NIS-2-Richtlinie Cybersicherheit von einer technischen Frage zur Chefsache gemacht. Rund 30.000 Unternehmen – alle mit mindestens 50 Mitarbeitern oder zehn Millionen Euro Umsatz – müssen strenge Risikomanagement- und Meldeverfahren umsetzen. Die Registrierungsfrist endete im März 2026, doch Branchenberichten zufolge haben viele Firmen den Prozess noch nicht abgeschlossen. Ihnen drohen empfindliche Geldstrafen und persönliche Haftung für die Geschäftsführung.
Auch im digitalen Bereich zieht die EU die Schrauben an. Ab August 2026 tritt Artikel 86 des AI Act in Kraft, der ein Recht auf Erklärung für Personen schafft, die von Hochrisiko-KI-Systemen betroffen sind. Allgemeine Transparenzpflichten für künstliche Intelligenz folgen am 2. Dezember 2026, strengere Regeln für Hochrisiko-Systeme Ende 2027.
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 8. Mai 2026 Entwürfe für die Umsetzung von Artikel 50 des AI Act. Demnach müssen KI-generierte Inhalte und Deepfakes ab August 2026 gekennzeichnet werden. Verstöße gegen diese Transparenzstandards können mit bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden.
Schweiz ringt um „Swiss Finish“ bei Konzernverantwortung
In der Schweiz hat die Bdette über die Konzernverantwortung neuen Schwung bekommen. Der Bundesrat drängt auf strengere Regeln nach EU-Vorbild. Mitte Mai 2026 zeichnete sich jedoch ein Riss in der Regierung ab. Während FDP-Vertreter wie Ignazio Cassis und Karin Keller-Sutter einen „Swiss Finish“ – also strengere Regeln als das EU-Minimum – skeptisch sehen, lehnen SVP-Vertreter wie Guy Parmelin und Albert Rösti die Verschärfung der Unternehmenshaftung grundsätzlich ab.
Die geplanten Gesetze könnten sogar über das EU-Recht hinausgehen. Der frühere FDP-Ständerat Ruedi Noser kritisierte den EU-Kurs des Bundesrats scharf. Die Regierung akzeptiere die Nachteile internationaler Verträge – wie Bürokratie und die OECD-Mindeststeuer –, ohne die Vorteile voll auszuschöpfen. Die öffentliche Konsultation zu den Maßnahmen läuft noch bis Anfang Juli 2026.
Aufsichtsbehörden schreiten ein
Der Trend zur verpflichtenden Transparenz zeigt sich bereits in den Durchsetzungsmaßnahmen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Am 7. Mai 2026 veröffentlichte die Behörde ihren Bericht zur Unternehmensberichterstattung für 2025 – dem ersten Jahr unter den neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Der Bericht erfasste rund 2.000 Emittenten, gegen 109 Unternehmen wurden Durchsetzungsmaßnahmen eingeleitet.
Die Schwerpunkte der Aufsicht sind eindeutig:
- 40 Prozent der Maßnahmen betrafen Klimaangaben (ESRS E1)
- 36 Prozent allgemeine Nachhaltigkeitsangaben (ESRS E2)
- 8 Prozent soziale Angaben (ESRS S1)
Die Behörden sehen vor allem bei der Wesentlichkeitsanalyse und der Struktur der Nachhaltigkeitserklärungen Verbesserungsbedarf.
2026 – das Jahr der Compliance?
Die Daten des Oritain-Reports und die neuen Gesetzesfristen deuten darauf hin, dass 2026 ein entscheidendes Jahr für die Unternehmenscompliance wird. Der Anstieg verbotener Baumwolle auf 90 Prozent legt nahe, dass traditionelle Prüfmethoden mit ausgeklügelten Umgehungsstrategien in den Lieferketten nicht Schritt halten.
Hinzu kommt die Bedrohung durch Cyberkriminalität: 334.000 Cybervorfälle wurden 2025 in Deutschland gemeldet, die Ransomware-Fälle stiegen um 9,6 Prozent. Die durchschnittliche Lösegeldforderung liegt bei 420.000 Euro. Für die 28.700 kleinen und mittleren Unternehmen, die von den Hauptpflichten der NIS-2 ausgenommen sind, stellt dies eine erhebliche Bedrohung dar – sie bleiben anfällig für Lieferkettenunterbrechungen.
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