BAG, Mitbestimmungsrechte

BAG stärkt Mitbestimmungsrechte bei ausländischen Tochterfirmen

15.05.2026 - 06:33:46 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht erlaubt Betriebsratswahlen an inländischen Standorten ausländischer Firmen. Ryanair reagiert mit der Schließung seiner Berliner Basis.

BAG stärkt Mitbestimmungsrechte bei ausländischen Tochterfirmen - Foto: über boerse-global.de
BAG stärkt Mitbestimmungsrechte bei ausländischen Tochterfirmen - Foto: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Beschäftigten bei ausländischen Unternehmenstöchtern in Deutschland gestärkt. Der Richterspruch betrifft direkt die Flugbranche – und könnte weitreichende Folgen für internationale Konzerne haben.

Am 13. Mai 2026 entschied der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Az. 7 ABR 7/25): Eine selbstständige Abteilung eines Unternehmens mit Sitz im Ausland darf einen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen. Konkret ging es um die Malta Air-Station am Flughafen Berlin-Brandenburg mit rund 320 Beschäftigten.

„Ein grundlegender Sieg für die Arbeitnehmermitbestimmung“

Malta Air, eine Tochter des irischen Billigfliegers Ryanair, hatte die Betriebsratswahl durch mehrere Instanzen angefochten. Das Unternehmen argumentierte, die Station sei wegen des ausländischen Firmensitzes keine „betriebsratsfähige" Einheit. Das BAG wies die Beschwerde zurück: Ein inländischer Standort könne durchaus eine eigenständige Organisationseinheit bilden – selbst wenn die Hauptverwaltung im Ausland sitze. Der Grundsatz der Territorialität werde dadurch nicht verletzt.

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Die Gewerkschaften Verdi und Vereinigung Cockpit begrüßten das Urteil als „grundlegenden Sieg für die Arbeitnehmermitbestimmung". Verdi-Vertreter betonten, dass Konzerne künftig nicht mehr mit komplexen internationalen Strukturen die Mitbestimmung in Deutschland umgehen könnten.

Ryanair reagiert mit Abzug – 700 Jobs vor dem Aus

Doch der juristische Erfolg hat einen bitteren Beigeschmack. Ryanair kündigte an, die Berliner Station bis zum 24. Oktober 2026 zu schließen. Grund seien die hohen Gebühren am Hauptstadtflughafen. Sieben dort stationierte Maschinen sollen nach Schweden, in die Slowakei, nach Albanien und Italien verlegt werden.

Die Gewerkschaften kritisieren den Zeitpunkt scharf. Sie sehen darin einen strategischen Einschüchterungsversuch, nachdem das Gericht die Arbeitnehmerrechte bestätigt hat. Die Ryanair-Aktie notierte nach der Entscheidung bei 22,86 Euro – ein leichtes Plus von 0,44 Prozent. Marktbeobachter warnen jedoch, dass höhere Mitbestimmungsauflagen die Betriebskosten für die Fluglinie steigern könnten.

Chaos bei VR Plus: Vorstände entlassen, Zukunft ungewiss

Während die Luftfahrtbranche mit dem Urteil ringt, brodelt es im Genossenschaftssektor. Bei der VR Plus Altmark Wendland kam es auf einer außerordentlichen Generalversammlung am 12. und 13. Mai zum Eklat. Die Mitglieder stimmten mit 1.110 zu 832 Stimmen für den Verkauf der „TEAM"-Warenhaussparte. Für rund 600 Beschäftigte bedeutet das massive Unsicherheit.

Die Stimmung war aufgeheizt. Kritik entzündete sich an einem geschätzten Investitionsstau von 30 Millionen Euro und Unzufriedenheit mit der Führung. Ein Antrag, drei Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen, scheiterte knapp an der nötigen Dreiviertelmehrheit – erreichte aber rund 70 Prozent. Die Aufsichtsratsvorsitzende Gabi Geyer wurde dagegen erfolgreich abgewählt. Juristen rechnen mit Anfechtungsklagen gegen die turbulenten Beschlüsse.

Wenn der Betriebsrat fehlt: 120 Jobs bei Lieken in Gefahr

Die Bedeutung aktiver Arbeitnehmervertretungen zeigt ein weiterer Fall. Der Backwarenhersteller Lieken schließt sein Werk in Essen bis Ende 2026. Rund 120 Mitarbeiter sind betroffen. Die Gewerkschaft NGG kritisiert, dass es vor Ort keinen Betriebsrat gebe – die Belegschaft sei bei den Massenentlassungen schutzlos. Der Arbeitgeber nutze die fehlende Vertretung schamlos aus.

Ganz anders die Lage bei Volkswagen: Der neu gewählte Betriebsrat im Wolfsburger Stammwerk hat seine erste Versammlung für den 20. Mai 2026 angesetzt. Schwerpunkt soll das Thema Vielfalt sein – ein Zeichen, dass sich die Diskussionen neben Lohn und Arbeitsbedingungen zunehmend auch kulturellen und sozialen Fragen zuwenden.

Kanzler Merz will digitale Betriebsratswahlen

Die politische Debatte um die Modernisierung des Arbeitsrechts nimmt Fahrt auf. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach sich auf dem DGB-Bundeskongress Mitte Mai für die Einführung digitaler Betriebsratswahlen aus. Befürworter sehen darin eine längst überfällige Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes an die digitale Realität.

Parallel bereitet die Regierung eine grundlegende Reform vor. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will im Juni 2026 einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz vorlegen. Kernpunkt: Die starre tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstgrenze von 48 Stunden ersetzt werden.

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Streit um flexible Arbeitszeiten: Segen oder Fluch?

Die Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßen die geplante Flexibilisierung. „Die Wirtschaft braucht dringend mehr Spielraum", so BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. Präsident Rainer Dulger warnte Regierung und Gewerkschaften davor, sich als „Bremse" des notwendigen Umbaus zu erweisen.

Die Kritiker sehen das anders. Sie warnen vor extremen Schichten: Theoretisch könnte eine Sechstagewoche mit 12,25 Stunden pro Tag auf 73,5 Stunden in einer einzigen Woche kommen. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigt zudem: 59 Prozent der Beschäftigten würden mehr Freizeit einem höheren Gehalt vorziehen.

Analyse: Das Ende der Schlupflöcher?

Das BAG-Urteil gegen Malta Air setzt einen klaren Trend: Deutsche Arbeitsstandards gelten auch für internationale Konzerne. Der Richterspruch schließt eine potenzielle Hintertür für Unternehmen der Logistik- und Transportbranche. Dass Ryanair nun Berlin verlässt, zeigt jedoch die Kehrseite: Juristische Erfolge für die Mitbestimmung können in der Praxis zu Betriebsflucht in Niedriglohnregionen führen.

Die kommenden Monate werden richtungsweisend. Die EU-Kommission führt noch bis zum 11. Juni eine Konsultation zur Reform der Beihilferegeln für Flughäfen durch – das könnte die Kostenstruktur für Airlines in Deutschland langfristig beeinflussen. Und der Gesetzentwurf zum Arbeitszeitgesetz wird im Bundestag für hitzige Debatten sorgen. Die Regierung will die Reformen bei Steuern, Arbeitsmarkt und Bürokratie noch vor der Sommerpause bündeln – ein ambitioniertes Ziel, das die Koalition vor Zerreißproben stellen dürfte.

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