Online-Shops: Bonitätsprüfung muss ab sofort in Werbung stehen
29.06.2026 - 07:48:24 | boerse-global.de
Neue Gerichtsurteile, geänderte Verwaltungsanweisungen und frische Gesetze treten in Kraft.
Online-Shops müssen Bonitätsprüfung offenlegen
Ein aktuelles Gerichtsurteil stärkt die Rechte von Verbrauchern beim Online-Shopping. Seit dem 27. Juni müssen Online-Shops bereits in der Werbung deutlich darauf hinweisen, wenn „Kauf auf Rechnung“ an eine positive Bonitätsprüfung gebunden ist. Bisher blieb dieser Vorbehalt oft bis zum Bezahlvorgang unklar. Anbieter müssen die Bedingungen jetzt von Anfang an transparent kommunizieren.
Schluss mit Pauschalabrechnung für E-Auto-Ladestrom
Seit Anfang des Jahres gelten verschärfte Regeln für die steuerfreie Abrechnung von Ladestrom bei Elektroautos. Das Bundesfinanzministerium hat die monatlichen Pauschalen gestrichen. Unternehmen müssen jetzt die geladenen Strommengen und den Preis pro Kilowattstunde exakt dokumentieren.
Für das Laden an öffentlichen Stationen reicht weiterhin ein Beleg. Werden Fahrzeuge in Privatgaragen geladen, ist ein eigener Stromzähler Pflicht. Als Berechnungsgrundlage dienen der Haushaltsstrompreis plus anteiliger Grundpreis. Bei Photovoltaik-Anlagen muss der Gesamtstrompreis des Statistischen Bundesamtes herangezogen werden. Bei dynamischen Stromtarifen ist ein monatlicher Durchschnitt zulässig.
Vergabebeschleunigungsgesetz kommt am 1. Juli
Zum 1. Juli tritt das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft, dem der Bundesrat im Mai zugestimmt hat. Die Neuregelung verspricht reduzierte Nachweispflichten, schlankere Unterlagen und höhere Wertgrenzen bei öffentlichen Aufträgen.
Besonders bei der Abrechnung von Photovoltaik-Anlagen oder der Wahl der passenden Kleinunternehmer-Option lauern für Immobilienbesitzer und Selbstständige teure Stolperfallen. Dieser kostenlose PDF-Ratgeber erklärt, wie Sie die Umsatzsteuererklärung für Ihre Anlage richtig erstellen und den Vorsteuerabzug rechtssicher nutzen. 5 Schutzmaßnahmen für Ihre Umsatzsteuer jetzt entdecken
Parallel dazu gewinnen digitale Lösungen für den Export an Bedeutung. Für Drittländer wie die Schweiz, Großbritannien oder die USA bieten Plattformen wie Declarium die automatisierte Erstellung von Ausfuhrbegleitdokumenten an. Die Systeme übernehmen Daten aus CSV oder PDF und liefern die Master Reference Number (MRN) zurück – ohne vollständige ERP-Integration.
Internationale Steuerreformen und Korrekturvorschriften
In Brasilien stehen 2026 Anpassungen im Steuerregime Simples Nacional an. B2B-Unternehmen sollten besonders auf die neuen Steuersätze für IBS und CBS achten, um die Vorsteuerabzugsfähigkeit zu sichern.
Für Geschäfte mit Österreich bleibt die korrekte Rechnungskorrektur entscheidend. Laut österreichischer Bundesabgabenordnung dürfen Rechnungen nicht gelöscht werden. Stattdessen ist eine Stornorechnung mit negativer Summe und neuer Belegnummer Pflicht. Die Umsatzsteuerkorrektur erfolgt im Monat der Stornierung. Kleinunternehmer mit Umsätzen bis 55.000 Euro weisen weiterhin keine Umsatzsteuer aus.
Ob Export in Drittländer oder Warenverkehr innerhalb der EU – fehlerhafte Dokumentationen können schnell zu steuerlichen Nachteilen führen. Ein kostenloser Experten-Download zeigt Ihnen Feld für Feld, wie Sie Ausfuhrbegleitdokumente und Zollanmeldungen rechtssicher ausfüllen. Kostenlosen Ratgeber für fehlerfreie Zollanmeldungen herunterladen
EU-Vorschrift prüft Kontodaten automatisch
Seit Oktober 2025 greift die EU-Verordnung „Verification of Payee“. Banken gleichen Name und IBAN automatisch ab. Ein Ampel-System warnt vor Unstimmigkeiten. Experten raten, alte Daueraufträge auf Korrektheit zu prüfen.
Gleichzeitig warnen Verbraucherschützer vor einer Phishing-Welle. Betrüger versenden gefälschte E-Mails mit angeblichen Steuererstattungen für 2026 und missbrauchen den Namen „ELSTER“. Steuerpflichtige sollten solche Nachrichten ignorieren und Statusprüfungen nur über die offiziellen Finanzportale vornehmen.
Smarte Systeme verbinden Buchhaltung und Warenwirtschaft
Integrierte Plattformen erleichtern die technische Umsetzung. Systeme wie Central Command verknüpfen Zeitwirtschaft mit Buchhaltungssoftware wie Lexware – Zeitnachweise wandern direkt in Rechnungen. In der Warenwirtschaft setzen Anbieter wie Weproc auf den 3-Wege-Abgleich zwischen Bestellung, Wareneingang und Rechnung. Das erkennt Unstimmigkeiten früh und vermeidet Rechnungsstreitigkeiten.
Für kleinere Unternehmen gibt es cloudbasierte Lösungen wie DezemberHub. Seit Juni 2026 bieten sie verschiedene Pakete für Warenwirtschaft und Kassensysteme an – gestaffelt nach Kassenanzahl und Funktionsumfang.
