Mähroboter: GWG-Grenze entscheidet über Sofortabzug oder Abschreibung
29.06.2026 - 07:48:24 | boerse-global.de
Die entscheidende Frage: Darf ich die Kosten sofort absetzen – oder muss ich das Gerät über Jahre abschreiben? Die Antwort hängt vom Preis und der technischen Eigenständigkeit ab.
GWG-Grenze entscheidet über Sofortabzug
Ein aktueller Praxisfall zeigt die Details: Ein metallverarbeitender Betrieb kaufte einen Rasenroboter für 750 Euro netto. Steuerlich lässt sich das Gerät als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) erfassen – vorausgesetzt, es bleibt unter der GWG-Grenze und ist selbstständig nutzbar.
Komplizierter wird es bei der passenden Garage. Liegen die Materialkosten bei rund 250 Euro und der kalkulatorische Arbeitslohn bei 200 Euro, kommt es darauf an: Ist das Häuschen Zubehör oder fest mit dem Roboter oder Grundstück verbunden? Nur dann lassen sich die Kosten sofort erfassen.
Marktpreise bestimmen die Abschreibung
Aktuelle Modelle zeigen, wie relevant die GWG-Grenzen sind. Der im Juni 2026 getestete Eufy C15 kostet zwischen 899 Euro (Basis) und 999 Euro inklusive Garage. Mit KI-Navigation und ohne Begrenzungskabel lockt er – doch für Unternehmen bedeutet das: Reine Basismodelle fallen oft noch unter die GWG-Regeln. Komplettsysteme mit Garage müssen dagegen meist über die Nutzungsdauer aktiviert werden.
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Andere Regeln für Privatleute
Während Unternehmen die Gesamtkosten als Betriebsausgaben absetzen, greifen bei Privatpersonen andere Steuervorteile. Für Gartenarbeiten und Gerätewartung gibt es die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen. 20 Prozent der Arbeitskosten sind absetzbar – maximal 1.200 Euro Ersparnis bei Handwerkerleistungen (auf Basis von 6.000 Euro Arbeitskosten) und 4.000 Euro bei haushaltsnahen Dienstleistungen (auf Basis von 20.000 Euro Kosten).
Wichtig: Die Steuererklärung für 2025 müssen nicht beratene Steuerzahler bis zum 31. Juli 2026 abgeben. Bei Vertretung durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027.
Neue Steuerregeln 2026 im Überblick
Das Jahressteuergesetz 2026 bringt weitere Änderungen. Seit Anfang 2026 hat das Bundesfinanzministerium die ladeunabhängigen Pauschalen für Elektro-Dienstwagen abgeschafft. Arbeitgeber müssen jetzt Strommengen und Preise pro Kilowattstunde exakt dokumentieren, wenn Mitarbeiter zu Hause laden.
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Zudem plant der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 eine Verdopplung des Zinssatzes bei der Vollverzinsung ab dem 1. Januar 2027. Wer Betriebsausgaben und Investitionen korrekt deklariert, spart sich später böse Überraschungen. Und für die Verlustrechnung 2026 gilt: Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro sorgt für einen optimalen Verlustrücktrag oder -vortrag.
