Online-Handel, Euro

Online-Handel ab Juli: 150-Euro-Zollgrenze fällt weg, 3 Euro Pauschalzoll

27.06.2026 - 02:39:53 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 entfällt die 150-Euro-Zollfreigrenze für Online-Einkäufe aus Drittstaaten. Ein neuer Pauschalzoll von drei Euro pro Warenkategorie wird fällig.

EU-Zollreform 2026: Pauschalzoll für Temu & Shein Bestellungen
Online-Handel - Ein stilisiertes Scanner-Tor verarbeitet zahlreiche kleine Pakete in einem geschäftigen E-Commerce-Lager, das Zollabfertigung symbolisiert. 27.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Juli 2026 wird der grenzüberschreitende Online-Handel in der EU grundlegend neu geregelt. Die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Warensendungen aus Drittländern fällt weg. Stattdessen kommt eine pauschale Zollabgabe – und das dürfte vor allem Bestellungen bei Temu, Shein und Co. verteuern.

Drei Euro Pauschalzoll pro Warenkategorie

Die Neuregelung sieht einen Pauschalzoll von drei Euro vor – allerdings nicht pro Paket, sondern pro Warenkategorie. Enthält eine Sendung etwa ein Schmuckstück, ein Ladekabel und eine Handyhülle, fallen drei Mal drei Euro an – also insgesamt neun Euro. Bei mehreren identischen Artikeln derselben Kategorie bleibt es hingegen bei einmalig drei Euro.

Die Regelung gilt sowohl für Sendungen mit IOSS-Registrierung (Import-One-Stop-Shop) als auch ohne. Bei Nicht-IOSS-Sendungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den regulären Zollsatz anzuwenden – etwa bei Vorlage eines Präferenznachweises. Dafür wurden neue Verfahrenscodes eingeführt, darunter der Präferenzcode 500 sowie die Zusatzcodes F48 und F53.

Der Beschluss des EU-Rats vom 12. Dezember 2025 dient als Übergangslösung bis zu einer umfassenden Zollreform.

90 Prozent der Kleinpakete kommen aus China

Hintergrund der Verschärfung ist das enorme Wachstum bei Kleinsendungen. 2025 wurden schätzungsweise 5,8 bis 5,9 Milliarden Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro in die EU importiert – rund 90 Prozent davon aus China. Besonders betroffen sind Geschäftsmodelle wie Dropshipping und Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress.

Erhebungen aus dem Vorjahr deuten darauf hin, dass bei rund 65 Prozent dieser Sendungen falsche Warenwerte angegeben wurden, um Abgaben zu umgehen. Künftig liegt die Verantwortung für Anmeldung und Abführung der Gebühren primär beim Anmelder – also bei Plattformen, Verkäufern oder Logistikdienstleistern. Verbraucher sollen nur in Ausnahmefällen selbst als Anmelder auftreten müssen. Marktplätze werden zunehmend in die Rolle des Importeurs gedrängt.

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Nächster Schritt: Bearbeitungsgebühr ab November

Der 1. Juli 2026 ist erst der Anfang. Ab dem 1. November 2026 wird eine verpflichtende Angabe von Produktkennungen für die Zollanmeldung eingeführt. Gleichzeitig kommt voraussichtlich eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr auf EU-Ebene – die sogenannte Union Handling Fee – in Höhe von etwa zwei Euro pro Sendung.

Einige Mitgliedstaaten gehen noch weiter. In Österreich ist ab dem 1. Oktober 2026 eine Paketsteuer von zwei Euro für Online-Händler mit einem Jahresumsatz über 100 Millionen Euro im Gespräch. Auch Frankreich, Italien und Rumänien planen oder diskutieren nationale Gebühren zwischen zwei und fünf Euro.

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Plattformen reagieren: Temu setzt auf EU-Lager

Die Branche stellt sich bereits neu auf. Temu will den Anteil des Fulfillments innerhalb der EU massiv ausbauen – das Ziel: rund 80 Prozent der Warenbewegungen über Logistikzentren in der Union abwickeln. Damit würden die neuen Einfuhrabgaben für Endkunden entfallen. Bereits vor zwei Jahren hatte das Unternehmen begonnen, seinen Marktplatz für lokale europäische Händler zu öffnen.

Die aktuelle Pauschalregelung gilt als Vorläufer einer noch weitreichenderen Reform. Für 2028 ist die Einführung einer zentralen EU-Zolldatenplattform geplant – sie soll die Übergangslösungen durch dauerhafte digitale Strukturen ersetzen.

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