Österreichs Spitzensteuersatz: 55 Prozent sollen ab 500.000 Euro greifen
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 03:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das SPÖ-geführte Finanzministerium hat einen weitreichenden Vorschlag zur Umgestaltung des österreichischen Steuersystems vorgelegt. Kernpunkt des Entwurfs ist die Absenkung der Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz von 55 Prozent fällig wird. Dieser soll künftig bereits für Einkommensteile über 500.000 Euro gelten, anstatt wie bisher ab einer Million Euro.
Zudem sieht der Plan vor, die aktuelle Befristung dieser Steuerregelung bis zum Jahr 2029 aufzuheben und den Satz unbefristet im Einkommensteuergesetz zu verankern.
Neuregelung der Einkommensteuergrenzen ab 2027
Laut Berichten vom 28. September 2026 soll die neue Grenze von 500.000 Euro ohne automatische Inflationsanpassung bestehen bleiben. Die rechtliche Umsetzung ist demnach direkt im Einkommensteuergesetz vorgesehen. Einem entsprechenden Entwurf zufolge könnten die Änderungen bereits ab dem Jahr 2027 in Kraft treten.
Aktuell unterliegen in Österreich lediglich etwa 440 bis 500 Personen dem Höchstsatz von 55 Prozent. Im internationalen Vergleich liegt dieser Wert deutlich über dem EU-Durchschnitt von rund 38 Prozent. In Deutschland greift ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent bereits ab einem Einkommen von etwa 66.000 Euro.
Gegenfinanzierung familienpolitischer Vorhaben
Die geplanten Mehreinnahmen durch die Steuerreform sollen zur Finanzierung anderer Vorhaben genutzt werden. Ein zentraler Punkt ist die Erhöhung des Kindermehrbetrags von derzeit 700 Euro auf 1.000 Euro jährlich pro Kind, die ebenfalls für das Jahr 2027 angestrebt wird.
Das Finanzministerium wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die Gegenfinanzierung der geplanten Maßnahmen mehrere Optionen zur Verfügung stünden. Der bestehende Familienbonus plus, der jährlich 2.000 Euro je Kind bis zum 18. Lebensjahr und danach 700 Euro beträgt, bleibt von diesen Plänen unberührt.
Der Entwurf aus dem Finanzministerium sieht vor, den Spitzensteuersatz von 55 Prozent künftig bereits für Einkommensteile über 500.000 Euro fällig zu stellen — statt wie bisher ab einer Million Euro. Für Unternehmer und Spitzenverdiener lohnt sich ein früher Blick auf die eigene Einkommensplanung. Der kostenlose Report ordnet die geplanten Änderungen ein und zeigt, welche Punkte Sie heute prüfen können. Kostenlosen Steuer-Report anfordern
Ablehnung durch Koalitionspartner und Wirtschaftsvertreter
Der Vorstoß des Finanzministeriums stieß unmittelbar auf deutliche Kritik seitens der Politik und der Industrie. ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl lehnte den Vorschlag ab. Auch ÖVP-Generalsekretär Markus Gstöttner positionierte sich gegen die Pläne und verwies auf die aktuelle Staatsquote von 55 Prozent sowie eine Abgabenquote von 44 Prozent. Neue Steuern seien in der gegenwärtigen Situation in Österreich nicht zielführend.
Ähnliche Kritik kam von den NEOS. Klubchef Yannick Shetty und Generalsekretär Douglas Hoyos bezeichneten den Vorschlag als den falschen Weg. Auch die Industriellenvereinigung (IV) sprach sich gegen die Neuerung aus; IV-Generalsekretär Christoph Neumayer nannte die geplante Steuererhöhung ebenfalls einen falschen Weg. Demgegenüber verteidigte SPÖ-Klubobmann Philipp Kucher das Vorhaben seines Ministeriums.
Integration in umfassende Sozialreformen
Die Debatte um den Spitzensteuersatz ist eingebettet in laufende Verhandlungen der Bundesregierung über das Paket „Sozialhilfe NEU“. Sozialministerin Korinna Schumann legte hierzu einen Entwurf vor, der unter anderem vorsieht, die bisherigen Höchstsätze in der Sozialhilfe durch bundesweite Fixbeträge zu ersetzen.
Als Basis dient hierbei der Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende des Jahres 2026 in Höhe von 1.308,39 Euro, was einem Nettobetrag von 1.230 Euro nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge entspricht.
Österreichs Spitzensteuersatz liegt mit 55 Prozent deutlich über dem EU-Durchschnitt von rund 38 Prozent — und der aktuelle Entwurf sieht vor, die Befristung bis 2029 zu streichen und den Satz unbefristet im Einkommensteuergesetz zu verankern. Wer seine Steuerlast langfristig plant, sollte die Standort- und Gestaltungsfragen jetzt stellen. Der kostenlose Report vergleicht die Rahmenbedingungen und zeigt Gestaltungsspielräume auf. Steuerlast-Vergleich jetzt anfordern
Der Entwurf umfasst zudem eine geplante Integrationsphase für Migranten, bei der die Leistungen gestaffelt nach Sprach- und Wertenachweisen sowie Erwerbstätigkeit erhöht werden. Zusätzlich ist ab 2027 die Einführung einer Teilhabekarte für Kinder mit einem Volumen von 60 Millionen Euro jährlich geplant.
Für Menschen mit Behinderungen soll sich der Vermögensfreibetrag, der im Jahr 2026 rund 7.379 Euro beträgt, ab 2027 verdoppeln. Politische Gespräche über diese Reformen sind für den weiteren Verlauf der Woche angesetzt.
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