Österreichs Paketsteuer: 2,40 Euro pro Bestellung, Händler gehen rechtlich vor
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 17:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In Österreich gilt eine neue Paketsteuer in Höhe von 2,40 Euro pro Bestellung oder Paket. Die gesetzliche Abgabe führt zu einer expliziten Ausweisung auf Rechnungen und stößt bei betroffenen Versandhändlern sowie Branchenverbänden auf massiven Widerstand und juristische Schritte.
Steuerpflicht für Plattformen ab 100 Millionen Euro Umsatz
Die Abgabe beträgt netto 2 Euro pro Bestellung oder Paket. Mit regulärer Mehrwertsteuer belaufen sich die Kosten auf 2,40 Euro, während für Bücher bei zehn Prozent Mehrwertsteuer ein Betrag von 2,20 Euro anfällt.
Steuerpflichtig sind Versandhändler, Plattformen und elektronische Marktplätze, die im Vorjahr in Österreich einen Umsatz von mehr als 100 Millionen Euro erzielt haben. Händler können entscheiden, ob sie den Betrag pro Paket oder pro Bestellung ansetzen.
Nach Angaben des Handelsverbands fallen 16 Plattformen unter die Neuregelung: Amazon, Temu, Zalando, Otto, Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Best Secret, AliExpress, Mediamarkt, Apple, Universal, Ikea, Shein, XXXLutz und Refurbed.
Refurbed selbst gibt allerdings an, mit dem Österreich-Umsatz unter der Grenze von 100 Millionen Euro zu liegen und daher nicht betroffen zu sein. Zudem betont der Handelsverband, dass rund 4.000 österreichische Betriebe indirekt über die großen Marktplätze von der Abgabe betroffen seien.
Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Privatverkäufe, kleinere Shops, Click-and-Collect-Angebote, Essens- und Lebensmittellieferungen, die Zeitungszustellung sowie Pakete mit einem Gewicht über 31,5 Kilogramm. Die Steuerschuld entsteht jeweils beim Zahlungseingang; abgerechnet und entrichtet wird quartalsweise.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zahlungsannahme, wodurch vor dem 1. Oktober angenommene Zahlungen ausgenommen sein können. Das österreichische Finanzministerium erwartet aus der Abgabe jährliche Einnahmen in Höhe von 280 Millionen Euro, die zur Gegenfinanzierung der Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel dienen sollen.
Unterschiedliche Umsetzung im E-Commerce
Große Onlinehändler setzen die Abgabe unterschiedlich um. Amazon und Otto Österreich berechnen die Steuer jeweils pro Bestellung. Amazon weist den Betrag an der Kasse mit 2,40 Euro inklusive Umsatzsteuer als eigene Position aus. Bestellen Kunden mehrere Artikel, die in getrennten Lieferungen eintreffen, fällt die Steuer nur einmal an.
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Bei Stornierungen oder Rücksendungen erstattet Amazon die Abgabe; für Ersatzlieferungen bei mangelhafter Ware wird keine weitere Steuer erhoben. Amazon äußerte Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit sowie der EU-Binnenmarktkonformität und strebt eine rechtliche Klärung an.
Otto Österreich weist die Steuer ebenfalls beim Bezahlvorgang aus, übernimmt die Kosten in den ersten zwei Wochen jedoch vollständig für die Kundschaft. Bei Teilsendungen bleibt die Steuer aufrecht, bei Vollretouren übernimmt das Unternehmen die Belastung.
Harald Gutschi, Chef von Otto Österreich, rechnet mit einem Umsatzrückgang von drei Prozent und kündigte an, Beschwerde gegen Steuerbescheide einzulegen. Er geht davon aus, dass bis zu zehn Händler klagen werden, wobei Verfahren über den Verfassungsgerichtshof bis zum Europäischen Gerichtshof bis zu vier Jahre dauern könnten.
Zalando hatte auf APA-Anfrage erklärt, bereits am 20. August 2026 Klage gegen das Paketsteuergesetz beim Verfassungsgerichtshof eingereicht zu haben. Das Unternehmen hält das Gesetz weder für verfassungs- noch für europarechtskonform und erstattet die Steuer bei vollständigen, zeitnahen Rücksendungen.
Möbelhändler wie Ikea und XXXLutz kündigten an, die Steuer vorerst nicht an Endkunden weiterzugeben. Der Marktplatz Temu weist die Paketsteuer zunächst nicht aus, sondern verrechnet lediglich die EU-Einfuhrabgabe von 3,60 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Recherchen zufolge nutzt Temu Warenlager in Deutschland und Osteuropa, um Zusatzgebühren zu umgehen.
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Kritik an Bürokratie und wirtschaftlichen Folgen
Gesetzlich bleibt die Steuerpflicht auch bei Rücksendungen bestehen; laut Wirtschaftskammer ist eine nachträgliche Berichtigung im Nachhinein ausgeschlossen. Der Handelsverband erwägt eine Binnenmarktbeschwerde bei der EU-Kommission. Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will kritisierte die zusätzliche Bürokratie sowie den steigenden Preisdruck und bemängelte, dass das Vollzugsproblem bei Importen aus Fernost ungelöst bleibe.
Der Verband stützt seine Kritik auf ein Gutachten der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung, wonach 2.870 Arbeitsplätze verloren gehen könnten und die Wirtschaftsleistung jährlich um 360 Millionen Euro sinken könnte. Die Otto Austria Group ließ die Regelung durch die Kanzlei Dorda prüfen, deren Gutachten die Steuer als verfassungs- und unionsrechtswidrig einstuft.
Auf Unternehmensseite verweist die Österreichische Post auf ihre Plattform shöpping.at, die unter der Umsatzgrenze liegt und sich als steuerfreie Alternative positioniert. Peter Umundum, Generaldirektor-Stellvertreter der Österreichischen Post, betonte, die Steuer stelle den heimischen Handel vor dem Weihnachtsgeschäft vor zusätzliche Herausforderungen.
Einzelne kleinere Händler verzeichnen hingegen Zuwächse: Der Tiroler Unternehmer Markus Giesswein aus Brixlegg meldete für seinen steuerfreien Webshop am Vormittag des 1. Oktober ein Auftragsplus von 20 Prozent und bezeichnete die Regelung als indirekte Konjunkturmaßnahme.
Mehr zum Thema bei Kronen Zeitung: „2,40 Euro pro Stück - Paketsteuer in Kraft: Online-Bestellungen teurer“
