NIS2-Pflichten, Meldefristen

NIS2-Pflichten: Neue Meldefristen für Cybervorfälle ab sofort

21.06.2026 - 12:12:47 | boerse-global.de

Verschärfte Melde- und Transparenzregeln sowie neue Urteile des BAG prägen die Compliance-Anforderungen für Betriebe im Jahr 2026.

2026: Neue Fristen und Pflichten für Unternehmen im Überblick
NIS2-Pflichten - Ein Schreibtisch mit Laptop, digitalem Formular, Kalender (Juli 2026) und Stift. Symbolisiert Fristen und digitale Prozesse in Unternehmen. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Von steuerlichen Meldepflichten über digitale Sicherheitsunterweisungen bis hin zu verschärften Transparenzregeln – die Anforderungen kommen aus allen Richtungen. Ein Überblick, worauf sich Betriebe jetzt einstellen müssen.

PSA-Meldungen: HMRC setzt auf den Postweg

Im Bereich der betrieblichen Abrechnungen rücken wichtige Termine näher. Arbeitgeber müssen Anträge oder Änderungen für sogenannte PAYE Settlement Agreements (PSA) für das Steuerjahr 2025/26 bis zum 5. Juli 2026 einreichen. Die Kommunikation läuft nur noch auf dem Postweg oder über Online-Verfahren – die zuständige britische Behörde HMRC hat ihre PSA-Mailbox bereits im August 2025 geschlossen.

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Bis zum 22. Juli 2026 müssen Unternehmen zudem die elektronische Zahlung für Class 1A NICs abwickeln, also Sozialversicherungsbeiträge auf Sachbezüge. Und ein Blick in die Zukunft: Ab dem 6. April 2027 ist ein verpflichtendes Payrolling für Firmenwagen und medizinische Leistungen vorgesehen. Die Berechnungen sollen dann in Echtzeit erfolgen.

Digitale Unterweisungen: Ohne Unterschrift, aber rechtssicher

In Deutschland ist die digitale Dokumentation von Sicherheitsunterweisungen längst rechtlich zulässig. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt für Unterweisungsnachweise keine handschriftliche Unterschrift. Eine geplante gesetzliche Klarstellung zur Textform im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) wurde Ende 2025 zwar noch nicht abschließend verabschiedet – sie lag zuletzt in den Ausschüssen des Bundesrats. Die grundsätzliche Zulässigkeit digitaler Nachweise bleibt davon jedoch unberührt.

Ein Hinweis für die Praxis: Online-Unterweisungen können praktische Anteile nicht vollständig ersetzen, etwa beim Umgang mit Gefahrstoffen. Für die rechtssichere Compliance bleibt die korrekte Dokumentation aber essenziell.

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NIS2 und Cyber Resilience Act: Meldefristen werden strenger

Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) kommen auf Unternehmen neue Pflichten zu. Betroffen sind Betriebe ab 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro. Sie müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren und strikte Meldefristen bei Sicherheitsvorfällen einhalten.

Die Vorgaben im Detail:
- Frühwarnung: innerhalb von 24 Stunden
- Folgemeldung: nach 72 Stunden
- Abschlussbericht: nach einem Monat

Parallel dazu müssen sich Finanzdienstleister und Hersteller digitaler Produkte auf den Cyber Resilience Act (CRA) vorbereiten. Erste Meldepflichten für Schwachstellen greifen ab dem 11. September 2026. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Massenentlassungen: BAG verschärft die Regeln

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Anforderungen an Arbeitgeber bei Personalmaßnahmen deutlich verschärft. Nach Urteilen vom 1. April 2026 führt eine fehlende oder zu früh erstattete Massenentlassungsanzeige zur dauerhaften Unwirksamkeit der Kündigungen. Eine Heilung durch Nachholung der Anzeige ist nicht möglich. Betroffen sind Betriebe ab 21 Mitarbeitern, sofern bestimmte Schwellenwerte bei Entlassungen innerhalb von 30 Tagen überschritten werden.

Mit einer Entscheidung vom 7. Mai 2026 schränkte das BAG zudem die Beweiskraft von Einwurf-Einschreiben ein. Die Post scannt Zustellungen zunehmend digital statt Unterschriften einzuholen. Der Einlieferungsbeleg gilt daher nicht mehr als automatischer Beweis für den Zugang einer Kündigung. Arbeitgebern wird empfohlen, auf persönliche Übergaben oder die Zustellung per Boten auszuweichen. Das Risiko: Nachzahlungen beim Annahmeverzugslohn.

Entgelttransparenz: Deutschland verpasst die Frist

Die EU-Richtlinie zur Lohngerechtigkeit wurde in Deutschland nicht fristgerecht bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt. Für die Privatwirtschaft gilt daher vorerst weiterhin das Entgelttransparenzgesetz. Ein Auskunftsanspruch besteht demnach nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Der Arbeitgeber muss lediglich den Median des Entgelts einer vergleichbaren Gruppe nennen. Eine direkte Berufung auf die weitergehenden EU-Vorgaben ist derzeit vorrangig im öffentlichen Dienst möglich.

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