NIS-2, Act

NIS-2 und EU AI Act: Fristende 31. Juli – Bußgelder bis 10 Mio.

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 13:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Neue Web-App erstellt Gefährdungsbeurteilungen für kleine Büros. Verschärfte EU-Richtlinien wie NIS-2 und AI Act treiben Digitalisierung im Arbeitsschutz.

Easywork Italia: DVR Generator für schnelle Gefährdungsbeurteilungen
Ein stilisiertes, leuchtendes Smartphone-App-Symbol, das ein Schild oder eine Checkliste darstellt, auf einem modernen Bürotisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Am 11. Juli 2026 stellte Easywork Italia S.r.l. den „DVR Generator“ vor. Die Web-Anwendung erstellt Gefährdungsbeurteilungen für kleine Büros innerhalb weniger Minuten – ganz ohne externe Berater.

Automatisierte Dokumentation im Arbeitsschutz

Die Anwendung generiert ein editierbares Word-Dokument, das den spezifischen Anforderungen kleinerer Büroeinheiten entspricht. Damit reagiert der Markt auf den wachsenden Bedarf an niedrigschwelligen digitalen Werkzeugen. Immer mehr Unternehmen müssen gesetzliche Vorgaben effizient umsetzen, ohne hohe personelle oder finanzielle Ressourcen zu binden.

NIS-2 und EU AI Act: Fristen laufen ab

Die Einführung solcher Hilfsmittel erfolgt vor dem Hintergrund verschärfter europäischer Richtlinien. Für viele Betriebe endet am 31. Juli 2026 die Registrierungsfrist für die NIS-2-Richtlinie. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Branchenexperten warnen: Die Geschäftsführung haftet unter NIS-2 persönlich für Versäumnisse in der IT-Sicherheit.

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Nur zwei Tage später, am 2. August 2026, treten neue Pflichten aus dem EU AI Act in Kraft. Auch hier sind empfindliche Strafen vorgesehen – bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des Umsatzes. Laut einer aktuellen DIHK-Umfrage nutzen bereits 35 Prozent der Unternehmen KI, weitere 34 Prozent planen den Einsatz. 78 Prozent der Anwender setzen die Technologie für Texte, Bilder oder Programmcode ein.

Versicherungen setzen auf digitale Risikoprüfung

Auch im Versicherungswesen schreitet die Digitalisierung voran. Am 11. Juli 2026 führte die Alte Leipziger das System „e-Risiko“ ein. Die digitale Risikoprüfung für Berufsunfähigkeitsversicherungen deckt über 7.500 Erkrankungen sowie diverse Berufs- und Freizeitrisiken ab. Ein Vorstandsmitglied betonte: Bei rund 70 Prozent der Prüfungen fällt die Entscheidung sofort. Das verkürzt die Bearbeitungszeiten für Kunden und Makler deutlich.

Cyberangriffe: 87 Prozent der Unternehmen betroffen

Die Notwendigkeit präziser Gefährdungsbeurteilungen unterstreichen aktuelle Bitkom-Zahlen. 87 Prozent der deutschen Unternehmen sind von Cyberangriffen betroffen, der Gesamtschaden liegt bei fast 290 Milliarden Euro. Besonders kritisch ist die Lage im produzierenden Gewerbe: 73 Prozent der Angriffe zielen direkt auf Produktionssysteme.

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Ein Vertreter der ISACA warnt: Mangelnder Schutz der Produktion wird zunehmend als Versäumnis der unternehmerischen Sorgfaltspflicht gewertet. In der Industrie gewinnen IIoT-basierte Systeme an Bedeutung. Sie managen Naturgefahren wie Überschwemmungen oder extreme Wetterereignisse per Echtzeitüberwachung und Sensornetzwerken.

Rechtsbereiche verknüpfen: Der Trend im Mittelstand

Unternehmen müssen verschiedene Rechtsbereiche zunehmend verknüpft betrachten. Neben Arbeitsschutz und IT-Sicherheit spielen Datenschutz- und Arbeitsrecht eine Rolle. Juristen verwiesen Mitte Juli erneut auf das BAG-Urteil vom 13. September 2022: Arbeitgeber sind grundsätzlich zur systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Die Integration solcher Anforderungen in digitale Managementsysteme gilt als zentraler Trend – und als Schlüssel, um Compliance-Risiken im Mittelstand zu minimieren.

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