Krankenkassen-Reform: Teilkrankschreibung ab 2027 in drei Stufen
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 13:44 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Einen Tag später passierte das Paket auch den Bundesrat. Ziel der Reform: Ein prognostiziertes Defizit von rund 15 Milliarden Euro im Jahr 2027 abfedern – bis 2030 drohen sogar 40 Milliarden Euro Fehlbetrag.
Ein Eilantrag von Grünen und Linken gegen das Gesetzgebungsverfahren war am 9. Juli vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden. Die Reform steht damit – die meisten Änderungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Versicherte zahlen kräftig drauf
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt monatlich um 300 Euro. Die Zuzahlungen für Medikamente und andere Leistungen erhöhen sich um 50 Prozent – der Höchstbetrag liegt künftig bei 15 Euro statt bisher zehn.
Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss der Kassen von 60 auf 50 Prozent. Gestrichen werden Satzungsleistungen: Die Erstattung für Cannabisblüten und homöopathische Behandlungen entfällt. Das Hautkrebsscreening für Versicherte ab 35 Jahren übernehmen die Kassen ab 2028 nur noch für Risikopatienten.
Besonders einschneidend: Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern wird ab 2028 beitragspflichtig. Der Satz: 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Ausnahmen gibt es für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren, für Pflegende und Rentner. Zur Finanzierung kommt zudem eine Zuckersteuer auf Getränke.
Kommt die Teilkrankschreibung?
Ein zentrales Element für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Ab 2027 können Versicherte in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent ihrer Arbeitszeit krankgeschrieben werden. Voraussetzung ist eine Erkrankungsdauer von mehr als vier Wochen – etwa bei psychischen Leiden, Rückenbeschwerden oder Krebs.
Die Teilkrankschreibung braucht die Zustimmung des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber kann binnen sieben Tagen widersprechen; reagiert er nicht, gilt die Zustimmung als erteilt. In den ersten sechs Wochen zahlt der Betrieb den vollen Lohn fort, danach gibt es anteiliges Krankengeld. Minijobber und Privatversicherte sind ausgeschlossen.
Handelsverbände warnten am Wochenende vor Fehlanreizen. Besonders kritisch sehen sie die Anhebung des Krankenversicherungsbeitrags für Minijobs um 4,5 Prozentpunkte auf 17,5 Prozent. Die Lohnnebenkosten steigen damit spürbar.
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Ärzte, Kliniken und Apotheken unter Druck
Das Gesetz deckelt die Vergütungsanstiege für Ärzte und Kliniken und streicht Extravergütungen. Im Bereich der Psychotherapie entfällt die Extrabudgetierung. Fachverbände warnen: Pro halbem Kassensitz könnte die Zahl der wöchentlichen Therapieplätze von 25 auf 18 sinken – längere Wartezeiten wären die Folge.
Weitere Einschnitte:
- Apotheken und Pharma: Der Apothekenabschlag steigt, der Herstellerabschlag für Arzneimittel wird dynamisiert.
- Hilfsmittel: Die Vergütung für Orthopädietechniker und andere Lieferanten sinkt pauschal um 3 Prozent.
- Krankenkassen: Die Verwaltungskosten werden gedeckelt, die Werbebudgets halbiert. Durch Digitalisierung bei Porto- und Briefkosten sollen jährlich rund 100 Millionen Euro eingespart werden.
- Bundeszuschuss: Der staatliche Zuschuss zur Krankenversicherung sinkt um 2 Milliarden Euro.
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Länderkritik und strukturelle Bedenken
Vertreter mehrerer Bundesländer äußerten am Wochenende deutliche Kritik. Bayern warnte vor einer Gefährdung der Versorgungsstruktur durch unzureichende Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen in der Pflege. Hamburgs Bürgermeister bezeichnete die Reform als finanzpolitische Fehlleistung. Kritikpunkt: Versicherungsfremde Leistungen werden weiterhin nicht vollständig aus Steuermitteln finanziert.
Branchenexperten sehen das Gesetz als finanzpolitisch getriebenen Schritt, der die strukturellen Probleme des Gesundheitssystems – etwa den demografischen Wandel – nicht dauerhaft löst. Eine Expertenkommission soll bis Ende 2026 Vorschläge für eine tiefgreifende Strukturreform vorlegen.
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