Niedersachsen: Beamtenbesoldung mit 1.200 Euro Weihnachtsgeld reformiert
Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas niedersächsische Kabinett hat am 1. September 2026 einen Gesetzentwurf zur umfassenden Neuordnung der Beamtenbesoldung verabschiedet. Die Neuregelung sieht signifikante Anpassungen bei den Sonderzahlungen sowie eine strukturelle Veränderung der Zuschlagssystematik vor, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu sichern und verfassungsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
Anpassungen bei Weihnachtsgeld und Familienzuschlägen
Ein wesentlicher Kernpunkt des Entwurfs ist die Ausweitung des Weihnachtsgeldes. Während diese Sonderzahlung bislang auf die Besoldungsgruppen A5 bis A8 beschränkt war, soll sie künftig für alle Beamten einheitlich 1.200 Euro betragen. Parallel dazu plant die Landesregierung eine tiefgreifende Reform der familienbezogenen Bestandteile.
Der bisherige Familienzuschlag in Höhe von 170 Euro soll künftig nicht mehr an den Familienstand gekoppelt sein, sondern als fester Bestandteil in das Grundgehalt aller Beamten integriert werden. Damit entfällt die Beschränkung auf verheiratete Empfänger. Zusätzlich werden die Kinderzuschläge neu definiert: Für das erste und zweite Kind ist ein Betrag von jeweils 375 Euro vorgesehen.
Stufenweise Anhebung der Tabellenentgelte
Neben den strukturellen Zulagen umfasst der Gesetzentwurf eine zeitlich gestaffelte Erhöhung der monatlichen Bezüge. Ab März 2027 ist eine Steigerung der Besoldung um 2,5 Prozent vorgesehen. Eine weitere Erhöhung um 1,0 Prozent soll im Januar 2028 folgen. Ergänzend dazu plant das Land eine zusätzliche Anhebung um 0,5 Prozent, die explizit der verfassungsgerechten Anpassung der Besoldungsstruktur dienen soll.
Auch für Nachwuchskräfte sieht der Entwurf Verbesserungen vor. Die Bezüge der Anwärter sollen laut den Plänen um monatlich 120 Euro steigen.
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Finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt
Die Umsetzung der Neuregelung ist mit erheblichen Kosten für den Landeshaushalt verbunden. Nach Regierungsangaben belaufen sich die Mehrkosten ab dem Jahr 2028 auf insgesamt 686 Millionen Euro pro Jahr.
Davon entfallen allein 300 Millionen Euro jährlich auf die notwendigen Maßnahmen zur Herstellung einer verfassungskonformen Besoldung. Andere behördliche Schätzungen beziffern die jährlichen Mehrkosten pauschal auf rund 300 Millionen Euro, wobei hier der Fokus primär auf der direkten Anpassung liegt.
Kritik von Gewerkschaften und Fachverbänden
Trotz der angekündigten Erhöhungen stößt der Entwurf bei den betroffenen Interessenvertretungen auf deutlichen Widerstand. Die Neue Beamten-Bewegung (NBB) sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußerten Kritik an den Plänen der Landesregierung. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigte sich mit den vorliegenden Maßnahmen unzufrieden.
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Der Deutsche Beamtenbund (dbb) untermauerte seine Ablehnung mit einer internen Berechnung. Demnach würden trotz der geplanten Reform weiterhin 7 von 12 Besoldungsgruppen der A-Laufbahn die geforderte Mindestbesoldung unterschreiten.
Die DPolG Niedersachsen kritisierte zudem, dass die zusätzliche tabellenwirksame Steigerung von 0,5 Prozent sowie die geplanten Verschiebungen keine nachhaltige strukturelle Lösung darstellten.
Zudem wies die Polizeigewerkschaft darauf hin, dass die höhere Sonderzahlung nach ihrer Einschätzung nur ab der Besoldungsgruppe A9 gelte und Versorgungsempfänger nicht berücksichtigt würden. Die Organisation fordert stattdessen eine deutlich stärkere Anhebung der Grundtabellen.
Mehrere Gewerkschaften zeigten sich überzeugt, dass der Entwurf in der vorliegenden Form keinen Bestand haben werde. Es wird damit gerechnet, dass das Bundesverfassungsgericht das Land zu weiteren Nachbesserungen zwingen könnte, um eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.
