Neue EU-Zollgebühr: Online-Kleinsendungen aus Drittstaaten werden ab November teurer
Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 15:01 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Ab November erhebt die Europäische Union für Millionen Pakete mit günstiger Online-Ware aus dem Ausland eine neue Bearbeitungsgebühr.
Parlament beschließt neue Abgabe
Das Europäische Parlament hat der neuen Abgabe endgültig zugestimmt. Die konkrete Höhe der Bearbeitungsgebühr steht noch nicht fest und soll von der EU-Kommission festgelegt werden. Nach Angaben der EU-Staaten sind für die Zahlung die Online-Handelsplattformen verantwortlich, nicht die Endverbraucher in Europa. Ab dem 1. November soll die Abgabe für im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkte gelten und von den nationalen Behörden erhoben werden. Die Höhe der Gebühr soll alle zwei Jahre überprüft und aktualisiert werden. Die EU-Staaten haben den Regeln bereits zugestimmt, sodass sie im Amtsblatt veröffentlicht und anschließend in Kraft treten können.
Belasteter Zoll durch Paketflut
Betroffen sind vor allem große Online-Händler und Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress oder auch Amazon. Die neue Gebühr soll die steigenden Kosten durch die wachsende Zahl kleiner Sendungen aus dem Onlinehandel decken, etwa für Sichtung und Kontrolle bei der Einfuhr. Nach Angaben der EU-Staaten wickelten die europäischen Zollämter im Jahr 2025 rund sechs Milliarden Pakete von Onlinehändlern ab, 90 Prozent davon kamen aus China in die EU. Die Bearbeitungsgebühr ist Teil einer umfassenden Zollreform, mit der der globale Handel erleichtert, Zölle effizienter erhoben und Kontrollen von nicht konformen, gefährlichen oder unsicheren Waren verschärft werden sollen. Dazu entsteht eine neue EU-Zollbehörde, die im kommenden Jahr in Lille ihre Arbeit aufnehmen soll.
Zollpauschale seit Juli als Übergangslösung
Unabhängig von der nun beschlossenen Bearbeitungsgebühr wird seit Juli bereits eine Zollpauschale auf günstige Waren aus dem Ausland erhoben. Pro Warengruppe in einer Sendung fallen pauschal drei Euro an. Verantwortlich für die Zahlung sind grundsätzlich die Verkäufer oder Importeure. Einige Händler geben diese Zollpauschale jedoch an ihre Kunden weiter, sodass Besteller inzwischen mehr zahlen müssen. Europaweite Daten zu den Auswirkungen auf das Paketaufkommen liegen noch nicht vor. Für Frankreich meldet das dortige Wirtschaftsministerium, dass in den ersten Wochen nach Einführung der Zollpauschale bis zu 40 Prozent weniger kleine Pakete eingeführt wurden. Die Zollpauschale ist als Übergangslösung vorgesehen, bis ab 2028 eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle startet.
Digitale Plattform bringt neue Pflichten
Mit der geplanten digitalen Plattform sollen ab 2028 alle in die EU importierten Waren bereits ab dem ersten Euro zollpflichtig werden. Die Nutzung der Plattform wird ab Juli 2028 für Online-Händler verpflichtend. Für alle anderen Händler soll die Pflicht ab März 2034 gelten. Ziel ist ein einheitliches, digitales Verfahren, das den Zollbehörden einen besseren Überblick über Warenströme verschafft und die Kontrollen von riskanten Produkten erleichtert.
Zusätzliche Kosten im Online-Handel
Die neue Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen aus Online-Shops fügt sich in eine Reihe von Maßnahmen ein, mit denen die EU den rasant wachsenden Online-Handel reguliert. Bereits die seit Juli erhobene Zollpauschale von drei Euro je Warengruppe pro Sendung zeigt, dass Kleinstimporte aus Drittstaaten nicht mehr wie bisher nahezu kostenfrei abgefertigt werden. Die nun beschlossene zusätzliche Gebühr soll gezielt die Belastung der Zollverwaltungen durch Milliarden kleiner Pakete aus dem Onlinehandel ausgleichen.
Auswirkungen auf Plattformen und Verbraucher
Nach den neuen Regeln müssen große Online-Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress oder Amazon die Bearbeitungsgebühr zahlen. Formal werden damit nicht die Endverbraucher belastet. In der Praxis ist jedoch zu erwarten, dass viele Anbieter einen Teil der zusätzlichen Kosten über höhere Preise oder Servicepauschalen weitergeben. Erfahrungen mit der Zollpauschale seit Juli deuten darauf hin, dass solche Effekte spürbar sein können: In Frankreich ging die Zahl kleiner Pakete in den ersten Wochen nach Einführung der Pauschale um bis zu 40 Prozent zurück. Das legt nahe, dass Zusatzkosten das Bestellverhalten bei Billigprodukten verändern können.
Langfristige Reform und Bedeutung für den Handel
Die Bearbeitungsgebühr ist Bestandteil einer umfassenden Zollreform, die den globalen Handel zugleich erleichtern und stärker kontrollieren soll. Zentraler Baustein ist eine neue EU-Zollbehörde, die ab dem kommenden Jahr in Lille arbeiten soll, sowie eine digitale Plattform, über die ab 2028 alle Importe ab dem ersten Euro zollpflichtig abgewickelt werden. Für Verbraucher in Europa dürfte sich damit der Preisvorteil extrem günstiger Kleinstbestellungen aus Drittstaaten Schritt für Schritt verringern. Für Händler entsteht ein stärker reguliertes Umfeld mit klareren Vorgaben, aber auch zusätzlichem Verwaltungsaufwand, der insbesondere für Plattformen mit hohem Paketaufkommen relevant sein wird.
