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Netzanschlusspaket: Neue Regeln für Wind- und Solarprojekte ab 2027

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 01:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Regierungsentwurf begrenzt Einspeisung und Entschädigungen in Engpassregionen. Verbände warnen vor höheren Finanzierungskosten und Rechtsrisiken.

Netzanschlusspaket: Neue Regeln für Wind- und Solarprojekte
Eine Windkraftanlage in einem weiten Getreidefeld unter blauem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf zum Netzanschlusspaket beschlossen. Das Gesetzesvorhaben, das Bundestag und Bundesrat zur Beratung vorliegt, sieht grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen für künftige Wind- und Solarprojekte vor.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verfolgt mit dem Paket das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Erweiterung der Stromnetze zeitlich besser aufeinander abzustimmen. Nach vorangegangener Kritik an den im Februar 2026 publik gewordenen Plänen modifizierte die Regierung den Entwurf vor dem Beschluss Ende Juli 2026 an mehreren Stellen.

Neue Vorgaben für kapazitätslimitierte Gebiete

Die Neuregelungen betreffen ausschließlich Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie Windenergie an Land. Dem Entwurf zufolge erhalten Verteilnetzbetreiber die Befugnis, überlastete Regionen für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren als kapazitätslimitierte Netzgebiete auszuweisen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Wirkleistung des Vorjahres um mehr als 5 Prozent reduziert wurde. In früheren Entwürfen waren eine Schwelle von mehr als 3 Prozent und ein Zeitraum von 10 Jahren vorgesehen.

Zudem regelt der Entwurf den Umfang möglicher Einschränkungen. Der Verzicht auf Entschädigungen bei Abregelungen wird auf maximal 20 Prozent der jährlichen Stromerzeugung begrenzt; in ausgewiesenen Windvorranggebieten liegt die Obergrenze bei 18 Prozent.

Eine Verlängerung ist um bis zu 18 Monate möglich, sodass die maximale Belastungsdauer bis zu 7,5 Jahre betragen kann. Ab dem 1. Januar 2027 soll für Freiflächen-Solaranlagen zudem eine maximale Einspeisung von 70 Prozent gelten, während für Windenergieanlagen eine Begrenzung auf 280 Watt pro Quadratmeter Rotorfläche vorgesehen ist.

Nach bisherigem Kenntnisstand soll der Redispatch-Vorbehalt ab dem 1. Januar 2027 im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert werden, wobei Betreiber neuer Anlagen in Engpassgebieten bis zu 10 Jahre auf Ausgleichszahlungen verzichten. Bestandsanlagen erhalten die Entschädigung weiterhin.

Netzbelastung und wirtschaftliche Folgen

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Der Regierungsentwurf zum Netzanschlusspaket liegt Bundestag und Bundesrat vor und verändert die Kalkulationsgrundlage für neue Wind- und Solarprojekte: kapazitätslimitierte Netzgebiete, Einspeisegrenzen und ein Verzicht auf Ausgleichszahlungen in Engpassgebieten. Unser kostenloser Leitfaden ordnet die vorgesehenen Regelungen ein und zeigt, welche Stellschrauben Projektierer jetzt prüfen sollten. **Kostenlosen Leitfaden zum Netzanschlusspaket anfordern

Hintergrund der Initiative sind die steigenden Aufwendungen für die Netzstabilisierung. Einem Quartalsbericht der Bundesnetzagentur für das Jahr 2024 zufolge beliefen sich die Gesamtkosten des Netzengpassmanagements im Jahr 2024 auf 2,95 Milliarden Euro. Davon entfielen 554 Millionen Euro auf Entschädigungszahlungen für erneuerbare Energien gemäß Paragraph 13a des Energiewirtschaftsgesetzes.

Eine Erhebung des Beratungshauses E-Bridge im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die auf Daten aus dem Jahr 2024 und Teilen des Jahres 2025 basiert, lieferte eine bundesweite Übersicht zur Auslastung.

Demnach konzentrieren sich Windengpassgebiete ausschließlich auf Norddeutschland – konkret auf Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und das nördliche Nordrhein-Westfalen –, während Engpässe bei Photovoltaik überwiegend in Bayern auftreten. Allerdings liegen 70 Prozent der noch unbebauten Windvorranggebiete an nicht-limitierten Umspannwerken.

Eine gemeinsame Untersuchung von E-Bridge und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die 3.000 Umspannwerke erfasste, ergab zudem, dass 6 Prozent für Windenergie und 5 Prozent für Photovoltaik als kapazitätslimitiert gelten, diese Anlagen jedoch für 72 Prozent des Redispatch-Bedarfs verantwortlich sind.

Berechnungen von Aurora Energy Research zeigen, dass der Redispatch-Vorbehalt die interne Verzinsung (IRR) bei Onshore-Windkraftprojekten im Maximalfall um 1,0 Prozentpunkt und bei Photovoltaik um 0,8 Prozentpunkte verringern könnte; im Basisszenario liege der Rückgang bei jeweils 0,3 Prozentpunkten.

Kritik von Verbänden und rechtliche Bedenken

Fachleute warnen ungeachtet der Nachbesserungen vor unnötig steigenden Finanzierungskosten für Projektierer. Die Stiftung Umweltenergierecht sieht in einem Rechtsgutachten eine Kollision des geplanten Redispatch-Vorbehalts mit Artikel 13 Absatz 7 der EU-Strombinnenmarktverordnung 2019/943.

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Laut einer Auswertung von 3.000 Umspannwerken gelten nur 6 Prozent für Wind und 5 Prozent für Photovoltaik als kapazitätslimitiert — diese Standorte tragen jedoch 72 Prozent des Redispatch-Bedarfs. Wo Ihr Projektvorhaben liegt, entscheidet damit maßgeblich über die Erlösqualität. Die Standort-Ampel für Engpassgebiete und die Rendite-Szenarien im Leitfaden helfen bei der Einordnung. **Standort-Ampel und Rendite-Szenarien jetzt abrufen

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae erklärte, dass die Annahmen derzeit geprüft würden und ein enges Monitoring sowie eine Evaluierung notwendig seien, welche als Klausel im Paket verankert ist.

Zudem forderte Andreae klare, rechtssichere Regelungen für den Bestandsschutz, eine Beschränkung der limitierten Gebiete auf Engpass-Hotspots und eine deutliche Beschleunigung des Netzausbaus, da Ausbauzeiten von zehn Jahren nicht akzeptabel seien. Ebenso drängt der Verband auf flexible Vereinbarungen zum Netzanschluss sowie Co-Location-Lösungen.

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