Nachlassplanung, Euro

Nachlassplanung: 295.000 Euro Steuern sparen mit Erbausschlagung

07.06.2026 - 22:31:50 | boerse-global.de

Steuerexperten zeigen, wie Erben mit Güterstandsschaukel, Berliner Testament und Familienstiftung hohe Belastungen vermeiden können.

Nachlassplanung 2026: Steuern sparen mit Güterstandsschaukel & Stiftung
Nachlassplanung - Ein Miniaturhaus aus Finanzdokumenten und Geldscheinen auf einem Schreibtisch, daneben ein Richterhammer und ein Stift. 07.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Steuerexperten raten daher zur frühzeitigen Planung. Wer steuerliche Spielräume bereits zu Lebzeiten nutzt, kann die Belastung für Erben drastisch senken und rechtliche Fallstricke vermeiden.

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Güterstandsschaukel: Sparmodell mit Tücken

Ein zentrales Instrument für Ehepartner bleibt die sogenannte Güterstandsschaukel. Sie erlaubt den steuerfreien Transfer von Vermögen ohne Anrechnung auf Erbschaftsteuer-Freibeträge. Doch Vorsicht: Bei einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro können Nebenkosten für Notar und Grundbuch anfallen. In Nordrhein-Westfalen etwa schlagen Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent und Gebühren mit rund 50.000 Euro zu Buche.

Noch heikler wird es bei GmbH-Anteilen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. Mai 2025 (Az. IX R 4/23) zeigt die Risiken: Die Übertragung solcher Anteile im Rahmen eines Zugewinnausgleichs kann als entgeltlicher Vorgang gewertet werden. Das löst unter Umständen Einkommensteuer aus. Fachleute empfehlen daher eine präzise Dokumentation der steuerlichen Ziele und Rückabwicklungsmechanismen in den Verträgen.

Berliner Testament: 295.000 Euro Steuern sparen

Fehlentscheidungen in der Nachlassplanung können teuer werden. Ein Beispiel: Bei einem „Berliner Testament“ mit 1,7 Millionen Euro Vermögen fallen ohne Optimierung im ersten Erbfall 199.500 Euro und im zweiten 126.500 Euro Erbschaftsteuer an.

Die Lösung: eine gezielte Erbausschlagung gegen Abfindung der Kinder. In einem Praxisbeispiel sank die Steuerlast so auf 30.960 Euro – eine Ersparnis von rund 295.000 Euro. Wichtig: Die Frist zur Ausschlagung beträgt strikt sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls.

Familienstiftung: Steuervorteile für Vermieter

Für Immobilienhändler und Vermieter bietet die Familienstiftung interessante Möglichkeiten. Durch eine stille Beteiligung am operativen Geschäft lassen sich Gewinne mindern. Die Stiftung selbst versteuert Erträge mit nur 15 Prozent Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer entfällt oft ganz.

Zusätzlicher Vorteil: Nach einer Haltefrist von zehn Jahren können Mietimmobilien steuerfrei verkauft werden. Zudem schützt das Modell vor privaten Haftungsrisiken.

Landwirtschaft und Auslandsimmobilien: Die besonderen Fälle

Besonders komplex gestaltet sich die Hofnachfolge bei auslaufenden landwirtschaftlichen Betrieben. Hier stehen Modelle wie die Abfindung weichender Erben nach der Höfeordnung oder die Gründung einer Verpächter-GbR zur Diskussion. Experten empfehlen eine frühzeitige Planung mit simulierten Erbfällen.

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten droht zudem Doppelbesteuerung. Deutschland unterhält Erbschaftsteuerabkommen nur mit wenigen Staaten – darunter die Schweiz, Griechenland und die USA. Eine Anrechnung ausländischer Steuern ist zwar nach § 21 ErbStG möglich, unterliegt aber Beschränkungen. Wer mit qualifizierten Unternehmensbeteiligungen von mindestens einem Prozent ins Ausland zieht, muss zudem die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG beachten.

Markttrends: Energieeffizienz als Werftaktor

Neben rechtlichen Gestaltungen beeinflussen wirtschaftliche Faktoren den Immobilienwert. Die Energieeffizienz ist zum maßgeblichen factor bei der Wertermittlung geworden. Verfahren wie das Vergleichswert- oder Ertragswertverfahren kommen dabei zum Einsatz.

Aktuell profitieren Eigentümer zudem von der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) in Höhe von 5 Prozent für das Jahr 2026. Auch spezielle Förderungen durch die KfW bleiben attraktiv.

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Politische Debatte: Vermögensteuer im Visier

Parallel zur steuerlichen Optimierung verschärft sich die politische Diskussion. DIW-Präsident Marcel Fratzscher forderte Anfang Juni 2026 die Einführung einer Vermögensteuer von zwei Prozent auf große Vermögen. Das Institut schätzt mögliche Mehreinnahmen von 42 Milliarden Euro.

Auch Gewerkschaften plädieren für Abgaben auf Nettovermögen ab einer Million Euro. Für 2027 ist zudem eine Reform der Einkommensteuer geplant – deren Gegenfinanzierung wird derzeit noch diskutiert.

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