Nachhaltigkeitsprüfung: Österreich verpflichtet Kapitalgesellschaften ab Frühjahr
30.06.2026 - 00:03:20 | boerse-global.de
Die gesetzliche Pflicht ergibt sich aus dem neuen § 268 im Unternehmensgesetzbuch (UGB). Betroffen sind alle Kapitalgesellschaften – mit einer Ausnahme: Kleine GmbHs ohne Aufsichtsrat müssen nicht prüfen lassen.
Was genau geprüft wird
Die Prüfer kontrollieren mehrere Bereiche: Stimmt der Bericht mit den geltenden Standards überein? Sind die Verfahren zur Ermittlung der Informationen korrekt? Wurde die Taxonomie-Verordnung eingehalten? Und sind die Daten elektronisch richtig ausgezeichnet?
Die Prüfer müssen bestimmte Qualifikationen mitbringen – etwa zur Ausbildung, Qualitätssicherung und Unabhängigkeit. Nur dann dürfen sie ein Prüfurteil abgeben.
Weniger Berichtspflicht, mehr Freiwilligkeit
Paradoxerweise sind seit dem Frühjahr 2026 rund 80 Prozent weniger Unternehmen direkt zur Berichterstattung nach der CSRD verpflichtet. Trotzdem berichten manche Firmen freiwillig detailliert.
Die GLS Bank etwa veröffentlichte für 2025 einen erweiterten Nachhaltigkeitsbericht – weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Vorstand Michael Ahlers betont: „Eine geringere regulatorische Dichte ist nicht mit einer Abnahme der unternehmerischen Verantwortung gleichzusetzen.“ Die Bank erfasste bei fast 98 Prozent der relevanten Firmenkundenkredite die sozial-ökologische Wirkung.
Seit Frühjahr 2026 müssen Kapitalgesellschaften in Österreich ihre Nachhaltigkeitsberichte prüfen lassen – kleine GmbHs ohne Aufsichtsrat sind ausgenommen. Wer die neuen Pflichten ignoriert, riskiert Verzögerungen bei Krediten und Investitionen. Unser Leitfaden liefert die entscheidende Checkliste. Jetzt kostenlosen Prüfungs-Leitfaden anfordern
Mittelstand unter Druck
Die teilweise Entlastung nützt wenig, wenn die Daten fehlen. Eine Umfrage des Genoverbands unter 277 Bankvorständen zeigt: Knapp die Hälfte der Firmenkunden ist mit der Bereitstellung von Nachhaltigkeitsdaten überfordert. Die Folge? Eine Bremswirkung bei der Kreditvergabe und bei Neuinvestitionen.
Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) fordert eine stärkere Orientierung an der tatsächlichen Wirkung. Er plädiert für weniger Bürokratie und eine rechtssichere Anerkennung ökologischer Leistungen – etwa beim Einsatz von Recyclingmaterialien. Für kleine und mittlere Unternehmen empfiehlt er den VSME-Standard.
Flankierende Reformen
Knapp die Hälfte der Firmenkunden ist mit der Bereitstellung von Nachhaltigkeitsdaten überfordert – das bremst Kreditvergabe und Neuinvestitionen. Nutzen Sie unseren Report, um Ihre Datenbereitstellung rechtssicher zu strukturieren und Ausnahmen wie die für kleine GmbHs korrekt zu nutzen. Datenbereitstellungs-Leitfaden jetzt sichern
Die Politik treibt parallel weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen voran. Österreichs Bundesregierung kündigte im April 2026 an: Die Buchführungsgrenze steigt von 700.000 auf eine Million Euro Umsatz. Zudem soll ein neues Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände die Bilanzierung erleichtern.
Auf europäischer Ebene legte die EU-Kommission Ende Juni 2026 Reformvorschläge zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung vor. Die Initiativen „Omnibus on Taxation“ und „DAC Recast“ sollen Verfahren beschleunigen und Mindestbeteiligungshürden abbauen. Ein Abschluss wird frühestens 2027 erwartet.
