Nachhaltigkeitsberichterstattung: Bergbau muss ISSB- und CSRD-Standards umsetzen
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 23:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die globale Bergbaubranche steht vor einer Zäsur in ihrer Transparenzpflicht. Mit der Einführung und verbindlichen Umsetzung der Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) sowie der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden Unternehmen des Sektors gezwungen, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend neu zu gestalten.
In den vergangenen Tagen wurde deutlich, dass die regulatorische Dynamik sowohl auf internationaler Ebene als auch in spezifischen Jurisdiktionen erheblich zugenommen hat.
Einheitliche Standards und globale Akzeptanz
Die ISSB-Standards IFRS S1 und S2 haben bereits in über 20 Jurisdiktionen Einzug in die Gesetzgebung gefunden. Insgesamt nutzen bereits mehr als 45 Länder diese Rahmenwerke, um eine weltweit vergleichbare Klimaberichterstattung zu etablieren.
Um die langfristige Stabilität dieser Entwicklung zu sichern, genehmigten die Treuhänder der IFRS Foundation jüngst einen Finanzierungsplan für den ISSB, der bis zum Jahr 2031 reicht. Begleitend dazu soll im Jahr 2027 ein neues Büro in Genf eröffnet werden, während ab 2028 eine angepasste Governance-Struktur mit zehn Mitgliedern die Aufsicht übernehmen wird.
Parallel dazu setzt die EU mit der CSRD und den dazugehörigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) auf das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Dies verpflichtet Bergbauunternehmen dazu, nicht nur die Auswirkungen des Klimawandels auf das eigene Geschäft, sondern auch die Auswirkungen der eigenen Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft offenzulegen.
Besonders kritisch für den Sektor ist dabei die Pflicht zur Berichterstattung über Treibhausgasemissionen (GHG), Wasserverbrauch, Biodiversität und den Umgang mit Bergbaurückständen (Tailings). Während die Offenlegung von Scope-1- und Scope-2-Emissionen unmittelbar verpflichtend ist, sieht die Regulierung für Scope-3-Emissionen eine phasenweise Einführung vor.
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Regionale Implementierung und regulatorische Spannungen
Die Umsetzung dieser globalen Trends erfolgt in unterschiedlichen Geschwindigkeiten. In Australien greifen für Unternehmen der sogenannten Gruppe 2 ab dem 1. Juli 2026 die neuen ASRS-Berichtspflichten. Dies betrifft Firmen mit mindestens 250 Mitarbeitern, einem Vermögen von 500 Millionen Australischen Dollar oder einem Umsatz von mindestens 200 Millionen Australischen Dollar. Eine dritte Gruppe mit niedrigeren Schwellenwerten folgt ein Jahr später.
Auch in Schwellenländern verschärft sich das Regiment. Die Ghana Stock Exchange veröffentlichte am 19. August 2026 einen aktualisierten Leitfaden, demzufolge die IFRS-Standards S1 und S2 ab Januar 2027 für alle börsennotierten Unternehmen verpflichtend werden. Bereits seit Beginn des laufenden Jahres ist dort eine Klimarichtlinie der Bank of Ghana in Kraft.
Diese Entwicklung verläuft jedoch nicht ohne diplomatische Reibungen. Die US-Regierung forderte die Europäische Union Mitte August auf, die CSRD sowie die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) zu überarbeiten.
Washington kritisierte insbesondere die Belastung für US-Unternehmen durch die doppelte Wesentlichkeit und drängte darauf, den Anwendungsbereich der CSDDD auf EU-Unternehmen zu begrenzen sowie Erleichterungen für Firmen aus den Vereinigten Staaten zu schaffen.
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Operative Relevanz und Risikomanagement
Wie dringlich eine standardisierte Berichterstattung über physische Risiken ist, zeigte Mitte August ein folgenschwerer Zwischenfall in Südafrika. An der Samancor Dikwena Chrome Mine ereignete sich am 13. August 2026 ein Dammbruch an einer Tailings-Anlage.
In der Folge untersagte das zuständige Ministerium für Wasser und Sanitäre Einrichtungen (DWS) die weitere Deponierung von Rückständen an diesem Standort. Unter den neuen Standards gewinnen Richtlinien wie der Global Industry Standard on Tailings Management (GISTM) an Bedeutung, da die Offenlegung von Tailings-Risiken nun integraler Bestandteil der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte wird.
Ein Beispiel für die praktische Umsetzung lieferte der australische Bergbaukonzern Fortescue. Das Unternehmen veröffentlichte am 19. August 2026 seinen Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026. Darin dokumentierte der Konzern unter anderem Aufträge an indigene Unternehmen im Wert von über 1 Milliarde Australischen Dollar innerhalb eines Jahres.
Seit 2011 beläuft sich diese Summe auf insgesamt 7,6 Milliarden Australische Dollar. Trotz eines Gewinnrückgangs im abgelaufenen Geschäftsjahr bei gleichzeitigem Umsatzanstieg betonte das Unternehmen die Fortschritte bei der Integration sozialer Kriterien in die Geschäftsstrategie.
Zusätzlicher Druck auf die Branche entsteht durch die EU-Batterieverordnung, deren Due-Diligence-Anforderungen ab dem 18. August 2027 greifen werden. In Peru startet zudem am 21. August 2026 eine neue Initiative zur Bewertung bewährter Praktiken im Bergbausektor, die die Einhaltung ESG-relevanter Kriterien methodisch erfassen soll.
