Wirecard-Prozess, Markus Braun

Wirecard-Prozess: Verteidiger erhalten letzte Frist im November

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 13:11 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Nach fast vier Jahren nähert sich das Verfahren gegen Markus Braun und zwei Mitangeklagte den Schlussvorträgen. Die Kammer will zunächst eine letzte zweiwöchige Frist für Beweisanträge festlegen; Termine für Plädoyers und Urteil stehen noch nicht fest.

Beweisanträge und nächste Prozessschritte

  • Richter Markus Födisch will die zweiwöchige Frist für letzte Beweisanträge voraussichtlich am 11. November verkünden.
  • Der Prozess gegen Markus Braun und zwei Mitangeklagte läuft am 289. Verhandlungstag in München.
  • In der Bilanz fehlten 1,7 Milliarden Euro; die Staatsanwaltschaft beziffert den Betrugsschaden auf drei Milliarden Euro.
Der wegen Verdachts auf Milliardenbetrug angeklagte frühere Wirecard-Chef Markus Braun sitzt seit über sechs Jahren in Untersuchungshaft. Das Gericht steuert nach bald vier Jahren auf das Urteil zu. (Archiv) - Bild: Sven Hoppe/dpa

Wirecard-Prozess nähert sich den Plädoyers

Der Münchner Wirecard-Prozess geht nach fast vier Jahren in die Schlussphase. Die Verteidiger von Ex-Vorstandschef Markus Braun und den zwei Mitangeklagten sollen noch einmal Gelegenheit für neue Beweisanträge erhalten.

Frist soll am 11. November verkündet werden

Vorsitzender Richter Markus Födisch kündigte am 289. Prozesstag eine zweiwöchige Frist an. Nach jetzigem Stand soll die Kammer die Frist am 11. November verkünden.

Sofern danach keine neuen Beweisanträge eingehen, will Födisch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft mit den Strafanträgen für die drei Angeklagten einplanen. Termine für die Plädoyers und das Urteil gibt es noch nicht.

Streit um verschwundene Milliarden

Wirecard hatte im Juni 2020 Insolvenz angemeldet, nachdem in der Bilanz ausgewiesene Guthaben von 1,7 Milliarden Euro nicht auffindbar waren. Insolvenzverwalter Michael Jaffé hat nach den Angaben im Prozess bis heute keine Hinweise, dass das Geld jemals existierte.

Die Anklage wirft Braun und seinen Mitangeklagten vor, über Jahre nicht vorhandene Umsätze erfunden zu haben, um kreditgebende Banken zu täuschen. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Betrugsschaden auf drei Milliarden Euro.

Verteidigung weist Vorwürfe zurück

Der frühere Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus bestätigte die Darstellung der Staatsanwaltschaft in wesentlichen Punkten. Braun bestreitet die Vorwürfe und argumentiert, die Geschäfte seien echt gewesen, Gewinne jedoch von Jan Marsalek und weiteren Beteiligten veruntreut worden.

Richter Födisch wies diese Argumentation als nicht schlüssige Spekulationen zurück. Der dritte Angeklagte, der frühere Chefbuchhalter E., widerspricht der Anklage ebenfalls.

Gefälschte Kontosalden im Mittelpunkt

Die Kammer konfrontierte E. zuletzt mit Kontosalden über 660 Millionen Euro, die aus dem März 2018 stammen sollten. In den Unterlagen stimmte jedoch das Datum nicht: Eine Bestätigung des Wirecard-Treuhänders in Singapur soll bereits im März 2017 versandt worden sein.

Am folgenden Tag erhielt E. eine korrigierte Fassung mit richtigem Datum, in der die angeblichen Kontostände um Millionenbeträge verändert waren. E. erklärte dazu, er sei mit den Einzelheiten nicht befasst gewesen und könne die Abweichungen nicht erklären.

Der Wirecard-Prozess zählt zu den umfangreichsten deutschen Wirtschaftsstrafverfahren der vergangenen Jahrzehnte. Im Mittelpunkt steht der Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters im Juni 2020, nachdem in der Bilanz ausgewiesene Treuhandguthaben von 1,7 Milliarden Euro nicht auffindbar waren.

Die nun angekündigte letzte Frist markiert den Übergang von der Beweisaufnahme zu den Schlussvorträgen. Für die Verteidigung ist sie die letzte Möglichkeit, neue Beweismittel oder Anträge einzubringen. Danach dürfte die Staatsanwaltschaft ihre Bewertung des Tatvorwurfs und ihre Strafanträge vortragen, sofern die Kammer keine weiteren Anträge zulässt oder ihnen nachgeht.

Folgen über den Prozess hinaus

Das Verfahren soll klären, wer für die mutmaßlich erfundenen Umsätze und den daraus entstandenen Schaden verantwortlich ist. Neben der strafrechtlichen Bewertung geht es damit auch um die Frage, wie die internen Kontrollmechanismen, Wirtschaftsprüfungen und Aufsichtsstrukturen des Konzerns über Jahre versagen konnten.

Ein Urteil wird die politischen und wirtschaftlichen Folgen des Wirecard-Zusammenbruchs nicht abschließend beantworten. Für Anleger, Gläubiger und frühere Beschäftigte bleibt entscheidend, ob aus dem Strafverfahren konkrete Verantwortlichkeiten und eine Grundlage für weitere Ansprüche abgeleitet werden können. Einen festen Termin für Plädoyers oder Urteil gibt es bislang nicht.

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