Berlin-Wahl, Vergesellschaftung

Berlin: Linke will große Immobilienkonzerne vergesellschaften

Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 16:48 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Nach dem Wahlsieg der Linken rückt die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin in den Mittelpunkt der Sondierungen. Der Streit reicht von der rechtlichen Umsetzung bis zur Frage, ob das Vorhaben Mieten tatsächlich senken kann.

  • 2021 hatte sich eine Mehrheit bei einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen ausgesprochen. (Archivbild) - Bild: Wolfgang Kumm/dpa
    2021 hatte sich eine Mehrheit bei einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen ausgesprochen. (Archivbild) - Bild: Wolfgang Kumm/dpa
  • Nach ihrem deutlichen Wahlsieg in Berlin will die Linke unter Elif Eralp den Volksentscheid umsetzen. (Archivbild) - Bild: Sebastian Gollnow/dpa
    Nach ihrem deutlichen Wahlsieg in Berlin will die Linke unter Elif Eralp den Volksentscheid umsetzen. (Archivbild) - Bild: Sebastian Gollnow/dpa
  • Der Berliner Mietmarkt ist extrem angespannt - in keiner anderen Großstadt sind die Angebotsmieten in den vergangenen Jahren so stark gestiegen wie hier. (Archivbild) - Bild: Christophe Gateau/dpa
    Der Berliner Mietmarkt ist extrem angespannt - in keiner anderen Großstadt sind die Angebotsmieten in den vergangenen Jahren so stark gestiegen wie hier. (Archivbild) - Bild: Christophe Gateau/dpa
  • Nach dem Volksentscheid prüfte eine Expertenkommission die Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung. (Archivbild) - Bild: Wolfgang Kumm/dpa
    Nach dem Volksentscheid prüfte eine Expertenkommission die Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung. (Archivbild) - Bild: Wolfgang Kumm/dpa
2021 hatte sich eine Mehrheit bei einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen ausgesprochen. (Archivbild) - Bild: Wolfgang Kumm/dpa Nach ihrem deutlichen Wahlsieg in Berlin will die Linke unter Elif Eralp den Volksentscheid umsetzen. (Archivbild) - Bild: Sebastian Gollnow/dpa Der Berliner Mietmarkt ist extrem angespannt - in keiner anderen Großstadt sind die Angebotsmieten in den vergangenen Jahren so stark gestiegen wie hier. (Archivbild) - Bild: Christophe Gateau/dpa Nach dem Volksentscheid prüfte eine Expertenkommission die Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung. (Archivbild) - Bild: Wolfgang Kumm/dpa

Nach ihrem Wahlsieg in Berlin will die Linke große Immobilienkonzerne in der Hauptstadt vergesellschaften.

Wie die Linke vorgehen will

Die Partei plant dafür zunächst eine Anstalt öffentlichen Rechts, die Kredite aufnehmen, Bestände kaufen und die Wohnungen später verwalten soll. Nach Angaben der Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp geht es um etwa acht große Konzerne mit jeweils mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin.

Finanziert werden soll das Vorhaben vor allem über Kredite. Ob und bis wann es zu einer rot-grün-roten Landesregierung kommt, ist offen; erst danach könnte der Gesetzgebungsprozess beginnen.

Juristische Hürden bleiben hoch

Die betroffenen Unternehmen dürften gegen eine Vergesellschaftung klagen. Im Zentrum steht deshalb die Frage, in welcher Höhe das Land Entschädigung zahlen müsste und ob ein Gesetz vor Gericht Bestand hätte.

Die Linke beruft sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes und auf den Volksentscheid von 2021, bei dem in Berlin eine Mehrheit für die Vergesellschaftung gestimmt hatte.

Was das für Mieten bedeuten könnte

Mit einer Vergesellschaftung würde das Land nach Schätzungen die Kontrolle über rund 240.000 zusätzliche Wohnungen erhalten. Der Anteil öffentlicher Wohnungsbestände würde damit deutlich steigen.

Die Partei erwartet dadurch Druck auf den Mietmarkt. Fachleute verweisen jedoch darauf, dass der Effekt stark von den Kosten der Entschädigung abhängt: Je höher der Preis für das Land, desto kleiner wäre der Spielraum für sinkende Mieten.

Bund und Branche stellen sich quer

Auch auf Bundesebene wächst der Widerstand. Die Koalition im Bund will per Bundesgesetz verhindern, dass Länder private Mietwohnungsbestände über Vergesellschaftungsgesetze in Landesbesitz überführen.

Zugleich warnt die Bankenbranche vor hohen Risiken für die öffentliche Hand. Die Debatte dürfte damit weit über Berlin hinaus wirken, weil sie die Grenzen zwischen Wohnungspolitik, Eigentumsschutz und Staatsfinanzen neu verschiebt.

Politischer Sprengstoff für die Koalitionsgespräche

Die Debatte um die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen gehört nach dem Wahlsieg der Linken zu den zentralen Konfliktlinien in Berlin. Für die Partei ist das Vorhaben mehr als ein wohnungspolitisches Instrument: Es ist ein Kernversprechen aus dem Wahlkampf und zugleich ein Test, ob sich das Ergebnis im Abgeordnetenhaus in konkrete Gesetzgebung übersetzen lässt.

Der Streit reicht weit über Berlin hinaus. Mit dem Verweis auf einen Volksentscheid, der 2021 eine Mehrheit gefunden hatte, knüpft die Linke an ein politisch aufgeladenes Thema an, das seit Jahren die Mietenpolitik prägt. Gleichzeitig bleibt entscheidend, wie eine rechtssichere Ausgestaltung aussehen könnte und welche Entschädigungssumme am Ende angesetzt würde. Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob das Modell tatsächlich Mieten entlastet oder das Land finanziell stärker belastet.

Wirkung auf Markt und Haushalt

Für Mieterinnen und Mieter geht es um ein Signal: Der öffentliche Wohnungsbestand könnte wachsen, und damit auch der politische Zugriff auf den angespannten Markt. Doch selbst ein großer Bestandstransfer würde nicht automatisch für niedrigere Mieten sorgen. Je höher die Entschädigung und je teurer die Finanzierung, desto kleiner wird der Spielraum für spürbare Entlastungen.

Damit steht Berlin vor einer Grundsatzentscheidung mit bundesweiter Wirkung. Sollte die neue Mehrheit das Vorhaben tatsächlich auf den Weg bringen, wäre das ein Präzedenzfall für andere Städte mit ähnlichem Druck auf dem Wohnungsmarkt. Bleibt es dagegen bei Ankündigungen, dürfte die Linke genau an dieser Stelle an Glaubwürdigkeit gewinnen oder verlieren.

Signal an Bund, Unternehmen und andere Städte

Auch für Immobilienkonzerne und den Bund ist der Vorgang relevant, weil er die Grenze zwischen klassischer Regulierung und tiefem Eingriff ins Eigentum neu vermisst. Berlin wird damit zum Schauplatz eines Konflikts, der Wohnungspolitik, Verfassungsrecht und Finanzpolitik zugleich berührt.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

tagesschau.de: „Berlin-Wahl 2026: Mehrheit gegen Vergesellschaftung großer ...“ (21.09.2026)

Der Bericht hebe hervor, dass eine Mehrheit der Berliner gegen die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen sei, während die Linke sie dennoch als Kernversprechen vorantreibe. Zugleich stelle der Beitrag heraus, dass das Thema in möglichen Koalitionsverhandlungen mit SPD und Grünen zum Knackpunkt werden könne und die öffentliche Zustimmung deutlich von der Parteibasis der Linken abweiche.

Deutschlandfunk: „Enteignungsdebatte - Nach Linken-Wahlsieg in Berlin: Keine Kompromissbereitschaft bei "Vergesellschaftung" von Wohnungskonzernen“ (21.09.2026)

Deutschlandfunk schreibe, die Linke zeige am Wahlabend bei der Vergesellschaftung keine Kompromissbereitschaft und verknüpfe das Thema eng mit der Mietenkrise. Der Beitrag betone zusätzlich die bundespolitische Dimension, indem er auf das angekündigte Verbot auf Bundesebene und die Kritik am wirtschaftlichen Risiko verweise.

Beide Berichte bestätigten den politischen Konflikt, setzten aber unterschiedliche Schwerpunkte: Die Tagesschau ordne vor allem die Stimmung in der Stadt und den möglichen Koalitionsstreit ein, während Deutschlandfunk die wohnungspolitische Zuspitzung und die bundespolitischen Reaktionen betone. Offen bleibe damit vor allem, wie die Linke das Vorhaben rechtlich und finanziell überhaupt umsetzen will.

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