Minijobs, Gefahr

Minijobs in Gefahr: Arbeitgeberbeiträge steigen auf 39 Prozent

17.06.2026 - 11:39:52 | boerse-global.de

Die Bundesregierung plant höhere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Minijobber. Wirtschaftsverbände warnen vor dem Ende geringfügiger Beschäftigung.

Minijob-Reform: Höhere Abgaben für Arbeitgeber geplant
Minijobs - Menschen in unterschiedlichen Berufen diskutieren besorgt, mit verschwommenen Finanzdokumenten im Vordergrund, die steigende Kosten symbolisieren. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Besonders betroffen: geringfügig Beschäftigte. Die geplanten Erhöhungen der Arbeitgeberabgaben stoßen bei Wirtschaftsverbänden auf scharfe Kritik.

Arbeitgeber sollen deutlich mehr zahlen

Im Zentrum der Reform steht eine Anhebung der pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung. Von derzeit 13 Prozent auf 17,5 Prozent sollen sie steigen. Zudem ist ein neuer Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent geplant – den Arbeitgeber allein tragen sollen.

Anzeige

Angesichts steigender Abgabenlasten ist eine rechtssichere Vertragsgestaltung für geringfügig Beschäftigte wichtiger denn je. Diese kostenlose Mustervorlage hilft Ihnen, Minijob-Verträge schnell und rechtssicher aufzusetzen. Rechtssicheren Arbeitsvertrag für Minijobber jetzt kostenlos herunterladen

Die Abgabenlast für Unternehmen klettert damit von rund 31 Prozent auf über 39 Prozent. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) begründet die Maßnahmen mit Finanzlöchern in der Pflegeversicherung. Das Ministerium rechnet mit Mehreinnahmen zwischen 1,2 und drei Milliarden Euro pro Jahr. Ein Gesetzentwurf soll bereits im Juni 2026 vom Kabinett beschlossen werden.

Wirtschaft warnt vor Ende der Minijobs

Die Pläne lösen in der Wirtschaft Besorgnis aus. Der Handelsverband Deutschland (HDE) spricht von einer „fatalen Kostenexplosion“ und warnt vor einer Abschaffung der Minijobs durch die Hintertür. Ähnlich äußert sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Präsident Guido Zöllick betont: „Die Reform verteuert die Arbeit massiv.“

Besonders betroffen wären Branchen mit vielen geringfügig Beschäftigten. Von den rund sieben Millionen Minijobbern in Deutschland arbeiten 800.000 im Einzelhandel. Auch der Gebäudereiniger-Verband sieht Gefahren: Dort arbeiten etwa 30 Prozent der 700.000 Beschäftigten auf Minijob-Basis. Steigende Preise und Personalabbau werden befürchtet. Während die CSU vor einem Verzicht auf Minijobber warnt, verweist die SPD auf die Möglichkeit der Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Jobs.

Anzeige

Die neuen Beitragspläne und die angepasste Verdienstgrenze ab 2026 stellen Arbeitgeber vor große Herausforderungen bei der Abrechnung. Dieser kostenlose Experten-Report erklärt die Konsequenzen der neuen Minijob-Regelungen für Ihr Unternehmen. Gratis-Report zur neuen Minijob-Grenze und Abrechnung sichern

Neue Wahlmöglichkeiten bei der Rente

Unabhängig von der Abgabendebatte tritt zum 1. Juli eine Neuregelung in Kraft. Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, können diesen Schritt einmalig rückgängig machen.

Bisher sind nur knapp 21 Prozent der gewerblichen Minijobber rentenversicherungspflichtig. Wer den Widerruf beantragt, zahlt einen Eigenanteil von 3,6 Prozent (gewerblich) oder 13,6 Prozent (Privathaushalte). Der Arbeitgeber führt pauschal 15 Prozent ab. Der Widerruf muss schriftlich beim Arbeitgeber erfolgen und wirkt nur für die Zukunft. Vorteile: Zugang zu Reha-Leistungen, Erwerbsminderungsrenten und volle Anrechnung auf die Altersrente. Eine erneute Befreiung ist danach ausgeschlossen.

Verdienstgrenze bereits gestiegen

Die Minijob-Verdienstgrenze ist Anfang des Jahres auf 603 Euro pro Monat gestiegen. Grund ist die Kopplung an den Mindestlohn von 13,90 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 556 Euro.

Flankiert wird die Reformdiskussion von Warnungen aus dem Taxigewerbe. Verbände sehen sich durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz unter Druck. Sie kritisieren die vorgesehene Deckelung von Preisanpassungen für Krankenfahrten. Angesichts steigender Betriebskosten drohe Unwirtschaftlichkeit. Der Bundestag soll voraussichtlich Ende Juni darüber beraten.

de | wirtschaft | 69561249 |