Minijobs, Pauschalsteuer

Minijobs 2027: Pauschalsteuer steigt auf 5 Prozent – Kosten explodieren

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 03:13 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Ab 2027 steigen Pauschalsteuer und Sozialabgaben für Minijobs. Experten und Verbände bewerten die Reform kontrovers.

Minijob-Reform 2027: Steigende Kosten für Arbeitgeber im Überblick
Eine Hand legt kleine Münzen auf einen Stapel Geldscheine. Im Hintergrund sind ein Taschenrechner und Dokumente verschwommen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Steigende Mindestlöhne, höhere Pauschalsteuern und neue Sozialversicherungsregeln treiben die Kosten in die Höhe. Während Experten die Reformen als halbherzig kritisieren, warnen Wirtschaftsverbände vor einer Überlastung ganzer Branchen.

Höhere Abgaben für Arbeitgeber

Ein zentraler Punkt der Reform: Der Pauschalsteuersatz für Arbeitgeber steigt von zwei auf fünf Prozent. Bei der aktuellen Verdienstgrenze von 603 Euro bedeutet das monatliche Mehrkosten von rund 18 Euro pro Minijobber. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch zusätzliche Einnahmen zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro.

Parallel dazu steht die Rentenversicherungspflicht im Fokus. Die Rentenkommission empfiehlt, die Opt-out-Möglichkeit abzuschaffen. Bisher nutzen 79,1 Prozent der Minijobber diese Befreiung. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es zudem eine einmalige Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung.

Zusätzlichen Kostendruck bringt der Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz. Er sieht vor, den pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung auf den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag anzuheben.

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Mindestlohn steigt – Verdienstgrenze klettert mit

Ab dem 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 auf 14,60 Euro pro Stunde. Da die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, erhöht sie sich automatisch von 603 auf 633 Euro monatlich. Das maximale Jahreseinkommen für geringfügig Beschäftigte liegt dann bei 7.596 Euro.

Die Änderungen fallen mit einer breiteren Einkommensteuerreform 2027 zusammen. Sie sieht zwar höhere Grundfreibeträge vor, kürzt aber die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen. Experten raten Rentnern mit Zusatzeinkünften aus Minijobs oder Betriebsrenten, ihre steuerliche Situation frühzeitig zu prüfen.

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Experten uneins – Verbände warnen

Die Reaktionen auf die Reformpläne fallen gespalten aus. Arbeitsmarkt-Experte Ulrich Walwei vom IAB bezeichnete die Pläne als halbherzig. Seiner Ansicht nach lösen die Maßnahmen die Kernprobleme nicht: Minijobs verdrängten weiterhin Vollzeitstellen und böten kaum Brückeneffekte in reguläre Beschäftigung. Er plädierte für eine vollständige Steuer- und Sozialversicherungspflicht ab einer gewissen Grenze – mit Ausnahmen für Schüler, Studenten und Rentner.

Der Wirtschaftsweise Martin Werding warnte hingegen vor einer überzogenen Debatte. Teilzeitjobs mit geringem Stundenumfang seien auch ohne den Sonderstatus des Minijobs möglich. Bei einer umstellung auf volle Sozialversicherungspflicht müssten Arbeitgeber lediglich 21 Prozent statt der bisherigen 31 Prozent Pauschalbeitrag zahlen. Werding erwartet dadurch sogar ein höheres Arbeitsangebot.

Ganz anders sehen das die Wirtschaftsverbände. Die Gebäudereinigung, die Gastronomie (DEHOGA) und der Einzelhandel (HDE) warnen vor irreversiblen Schäden und einer Verschärfung des Personalmangels. In diesen Branchen machen Minijobs teils über 50 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse aus. Auch CSU-Chef Markus Söder sprach sich gegen eine Abschaffung der Minijobs aus – mit Blick auf negative Folgen für Landwirtschaft und Dienstleistungssektor.

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