Minijob-Steuer: Pauschalabgabe springt von 2 auf 5 Prozent
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 20:40 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Mehrere große Branchenverbände – darunter der Handelsverband, der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sowie Vertreter der Landwirtschaft – haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an Arbeitsministerin Bas und Gesundheitsministerin Warken gewandt. Ihre Botschaft: Die geplanten Reformen gefährden den Wirtschaftsstandort.
Die Verbände warnen vor „irreversiblen Schäden“, sollten die Belastungen für Arbeitgeber weiter steigen oder das Modell ganz abgeschafft werden.
Steuererhöhung: Von 2 auf 5 Prozent
Ein zentraler Streitpunkt ist die Anhebung der Pauschalsteuer. Der Koalitionsausschuss einigte sich Anfang Juli darauf, den Satz von bisher 2 auf 5 Prozent zu erhöhen. Konkret bedeutet das: Bei der aktuellen Verdienstgrenze von 603 Euro steigen die Abgaben für Arbeitgeber von 12,06 auf 30,15 Euro.
Experten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sehen die Mehrkosten von rund 18 Euro pro Monat als „überschaubar“ an – die Attraktivität der Stellen dürfte nicht grundlegend leiden. Der Staat rechnet durch die Anpassung mit Mehreinnahmen zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro.
Wirtschaftsvertreter aus Gastgewerbe und Reinigungshandwerk sehen das anders: Die Summe der steigenden Abgaben könnte das Interesse an diesen Beschäftigungsformen spürbar mindern.
Kommission rät zur Abschaffung des Sonderstatus
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Hintergrund der Unruhe sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Ende Juni legte sie einen Vorschlag vor: Minijobs sollen weitgehend in die Rentenversicherungspflicht einbezogen werden. Ausgenommen wären lediglich Schüler.
Kritik an der aktuellen Struktur kommt auch von Arbeitsmarktexperten. Andrea Nahles betonte, dass Minijobs oft den Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung versperrten – eine „Sackgasse im Niedriglohnsektor“. IAB-Experte Ulrich Walwei warnt vor Verdrängungseffekten regulärer Stellen. Er plädiert für eine volle Steuer- und Sozialversicherungspflicht ab einer bestimmten Einkommensgrenze, mit Ausnahmen für Schüler, Studenten und Rentner.
Bundeskanzler Merz hat eine Entscheidung über die Umsetzung der Vorschläge für den Herbst angekündigt.
Rentenversicherung: Neue Option für Minijobber
Unabhängig von der politischen Debatte ist bereits eine Neuerung in Kraft getreten. Seit Anfang Juli können Minijobber, die sich in der Vergangenheit von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, diese Entscheidung einmalig widerrufen. Betroffen sind potenziell fast sieben Millionen Beschäftigte.
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Wer den Widerruf nutzt, erwirbt zusätzliche Rentenansprüche – muss dafür aber einen Eigenanteil zahlen. Bei der aktuellen Verdienstgrenze von 603 Euro sind das rund 21,70 Euro pro Monat.
Was sich 2027 ändert
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro monatlich (7.236 Euro jährlich). Der Mindestlohn beträgt aktuell 13,90 Euro pro Stunde. In Ausnahmefällen dürfen Beschäftigte in maximal zwei Monaten bis zu 1.206 Euro verdienen, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Damit klettert die monatliche Verdienstgrenze automatisch auf 633 Euro (7.596 Euro pro Jahr). Zusätzlich müssen Arbeitgeber ab Anfang 2027 den vollen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 3,6 Prozent tragen.
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