Minijob-Rente, Befreiung

Minijob-Rente: Befreiung ab Juli aufheben – was Millionen wissen müssen

18.06.2026 - 04:49:18 | boerse-global.de

Ab 2026 gelten strengere Regeln bei Mindestlohn und Arbeitszeit. Zoll-Kontrollen decken zahlreiche Verstöße auf, während Unternehmen unter Kostendruck geraten.

Mindestlohn 13,90 Euro: Neue Pflichten und Kontrollen ab 2026
Minijob-Rente - Nahaufnahme einer digitalen Zeiterfassung auf einem Bildschirm, mit unscharfen Händen, die damit interagieren. Symbolisiert Arbeitszeiterfassung und Mindestlohnkontrollen. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 1. Januar gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobs stieg auf 603 Euro monatlich. Begleitet werden diese Änderungen von verschärften Kontrollen und neuen Regeln zur Arbeitszeiterfassung.

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Zoll geht gegen Schwarzarbeit vor

In der Woche vor dem 17. Juni führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit eine bundesweite Prüfung im Taxi- und Mietwagengewerbe durch. Rund 760 Einsatzkräfte überprüften die Einhaltung des Mindestlohngesetzes. Sie befragten knapp 1.500 Fahrer zu ihren Arbeitsverhältnissen und leiteten über 180 Geschäftsunterlagenprüfungen ein.

Die vorläufige Bilanz: Rund 560 Fälle mit Hinweisen auf Verstöße. Bisher wurden 85 Ordnungswidrigkeitenverfahren und sechs Strafverfahren wegen des Verdachts auf Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen eingeleitet. Bereits im Jahresverlauf gab es verstärkte Kontrollen in Thüringen und Sachsen-Anhalt. Dort stand die korrekte Dokumentation von Arbeits-, Lade- und Überstunden im Fokus.

Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht

Parallel zu den Lohnanpassungen wird die digitale Arbeitszeiterfassung 2026 zum Standard. Ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit tagesnah erfassen müssen. Je nach Unternehmensgröße gelten Übergangsfristen von einem bis zu f?nf Jahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.

Besonders relevant ist die Dokumentation in Branchen mit flexiblen Arbeitszeiten wie Gastronomie und Hotellerie. Hier müssen die gesetzlichen Ruhezeiten von elf Stunden sowie die Höchstarbeitszeiten strikt erfasst werden – auch bei Vertrauensarbeitszeit. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. Oktober 2025 konkretisierte zudem die Definition von Arbeitszeit: Sammelfahrten zum Kunden im Firmenwagen gelten als Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber die Details der Fahrt bestimmt. Die Ruhezeit beginnt dann erst mit der Ankunft am Stützpunkt.

Der öffentliche Sektor erprobt neue Wege. Bremen startet zum Schuljahr 2026/27 ein Pilotprojekt an neun Schulen. Lehrkräfte erfassen ihre Arbeitszeit per App – inklusive nichtpädagogischer Aufgaben wie Korrekturen und Elterngespräche.

Neuregelungen für Minijobber ab Juli

Zum 1. Juli tritt eine wichtige Änderung für geringfügig Beschäftigte in Kraft. Minijobber erhalten einmalig die Möglichkeit, eine bestehende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht aufzuheben. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber gestellt werden und gilt ab dem Folgemonat.

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Bei Aufhebung der Befreiung zahlt der Arbeitnehmer im gewerblichen Bereich einen Eigenanteil von 3,6 Prozent, der Arbeitgeberbeitrag liegt bei 15 Prozent. In Privathaushalten beträgt der Eigenanteil 13,6 Prozent bei f?nf Prozent Arbeitgeberanteil. Experten der Rentenversicherung weisen darauf hin, dass dieser Schritt den Zugang zu Leistungen wie der Erwerbsminderungsrente ermöglicht. Aktuell sind bundesweit nur rund 20,9 Prozent der etwa sieben Millionen Minijobber im gewerblichen Sektor rentenversicherungspflichtig.

Wirtschaftliche Folgen und Kostendruck

Die Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro hat spürbare Auswirkungen auf die Betriebe. Eine DIHK-Umfrage unter 15.000 Unternehmen zeigt: Rund 25 Prozent mussten ihre Lohnstruktur anpassen. Besonders betroffen sind Gastronomie und Einzelhandel.

Um die gestiegenen Personalkosten aufzufangen, planen 40 Prozent der befragten Unternehmen, die Kosten an Kunden weiterzugeben. Etwa 13 Prozent ziehen einen Personalabbau in Betracht. In der Gastronomie rechnet sogar jeder vierte Betrieb mit einer Reduzierung der Belegschaft. Die Erhebung zeigt zudem: Unternehmen in Ostdeutschland stehen vor größeren Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Lohnvorgaben.

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