Minijob-Reform: Sonderstatus soll für 7 Millionen entfallen
23.06.2026 - 11:03:12 | boerse-global.de
Kern der Vorschläge: Der Sonderstatus der Minijobs soll bis auf wenige Ausnahmen entfallen.
Künftig sollen nur noch Schüler von der Beitragsfreiheit profitieren. Alle anderen geringfügig Beschäftigten will die Kommission in die reguläre Sozialversicherungspflicht einbeziehen. Das aktuelle System setze Fehlanreize, so die Begründung. Besonders Frauen drohten lückenhafte Erwerbsbiografien und später Altersarmut.
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Millionen Minijobber betroffen
Bundesweit wären 6,8 bis 7 Millionen Minijobber von der Neuregelung betroffen. Nur rund 500.000 Personen unter 20 Jahren fallen unter die Ausnahmen. Die aktuelle Verdienstgrenze liegt bei 603 Euro monatlich.
Das Institut für Wirtschaftsforschung (IWH) hat nachgerechnet: Wer an der Verdienstgrenze arbeitet, spart durch den Minijob-Status rund 130 Euro im Monat. Für etwa vier Millionen Betroffene würde die Umwandlung in versicherungspflichtige Jobs zunächst weniger Netto vom Brutto bedeuten.
Handel und Gastronomie schlagen Alarm
Die Wirtschaft reagiert mit scharfer Ablehnung. Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), spricht von einem „gefährlichen Irrweg“. Allein im Einzelhandel arbeiten rund 800.000 Minijobber. Der Verband befürchtet den Verlust Hunderttausender Stellen – besonders für Frauen.
Noch dramatischer sieht es im Gastgewerbe aus. Der Dehoga warnt: Jeder zweite Arbeitsplatz in der Branche ist ein Minijob. Eine Abschaffung würde die Betriebe existenziell treffen.
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Ökonom Friedrich Schneider rechnet zudem mit einer Ausweitung der Schattenwirtschaft. Seiner Prognose zufolge könnte die Schwarzarbeit 2027 um mindestens 25 Milliarden Euro steigen, falls die Minijobs wie vorgeschlagen wegfallen.
Höhere Abgaben ab 2027
Die Kommission plant deutliche finanzielle Einschnitte. Die pauschalen Sozialabgaben für Arbeitgeber könnten von 31 auf über 38 Prozent steigen. Der Staat erhofft sich daraus Mehreinnahmen von rund 4,5 Milliarden Euro.
Bereits zum 1. Juli 2026 tritt eine erste Neuregelung in Kraft: Minijobber können ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig rückgängig machen. Bisher nutzen rund 80 Prozent der geringfügig Beschäftigten diese Befreiungsmöglichkeit.
Gewerkschaften unterstützen die Reformpläne. Verdi-Chef Frank Werneke betont, die aktuelle Ausgestaltung der Minijobs programmiere Altersarmut vor. Auch Wirtschaftsweise Veronika Grimm lobt die Pläne als Mittel, um Anreize für längere Arbeitszeiten zu schaffen.
Teil eines großen Reformpakets
Die Minijob-Reform ist nur ein Baustein in einem umfassenden Maßnahmenkatalog. Weitere Vorschläge der Kommission:
- Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 68 Jahre bis 2051
- Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ab 2032
- Abschaffung der „Rente mit 63“
- Einbeziehung von Selbstständigen und Politikern in die gesetzliche Rentenversicherung
- Einführung einer beitragsfinanzierten Kapitalsäule
Unabhängig von den langfristigen Reformen steigt die Rente zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Gleichzeitig verschärfen sich die Anrechnungsregeln bei der Witwenrente: Bestimmte Zuschläge werden künftig voll als Einkommen gewertet.
Die Bundesregierung muss nun prüfen, welche Vorschläge sie in Gesetze gießt.
