Minijob-Reform, Koalition

Minijob-Reform gestoppt: Koalition streicht Rentner-Aus vorerst

Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 19:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Koalition verwirft die Abschaffung der Minijobs für Rentner. Weitere Reformen wie eine höhere Pauschalsteuer bleiben jedoch in der Diskussion.

Koalition stoppt Minijob-Abschaffung für Rentner: Reformpläne vorerst vom Tisch
Ein älterer Mensch arbeitet an einem Laptop und Taschenrechner an einem Schreibtisch mit Finanzunterlagen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In einer aktuellen Sitzung hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Pläne für eine Abschaffung von Minijobs für Rentner nicht weiter zu verfolgen. Damit bleibt das Modell der geringfügigen Beschäftigung für Bezieher einer Altersrente in seiner bisherigen Form bestehen. Das Vorhaben, den Sonderstatus dieser Beschäftigungsverhältnisse grundlegend zu verändern, wird damit vorerst gestoppt.

Politische Debatte über Steuern und Sonderstatus

Trotz der Entscheidung gegen ein Ende der Minijobs für Rentner stehen andere Reformaspekte weiterhin zur Diskussion. Eine geplante Anhebung der pauschalen Lohnsteuer für Minijobs von derzeit 2 Prozent auf 5 Prozent ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beschlossen. Bundeskanzler Merz stellte in diesem Zusammenhang klar, dass eine vollständige Abschaffung des Sonderstatus für Minijobs nicht geplant sei.

Zuvor hatte die Rentenkommission weitreichende Änderungen angeregt. Das Gremium empfahl, Minijobs ohne die Möglichkeit eines sogenannten Opt-outs in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Demnach sollte der Sonderstatus weitgehend entfallen und lediglich für Schüler Ausnahmen bestehen bleiben. Diese Reformvorschläge sollen im weiteren Verlauf des Jahres 2026 debattiert werden. Innerhalb der Koalition erwägt die SPD zudem, neben Schülern auch für Studenten eine Ausnahme bei möglichen Neuregelungen beizubehalten.

Gegensätzliche Positionen von Ländern und Verbänden

Die Diskussion um die Zukunft der Minijobs stößt auf ein geteiltes Echo. Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf sprach sich deutlich gegen eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung aus. Auch vonseiten der Arbeitgeberverbände wird die geplante Reform des Systems abgelehnt. Demgegenüber signalisierten die Gewerkschaften Unterstützung für die Reformbestrebungen der Rentenkommission.

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Betroffene äußerten unterdessen praktische Bedenken. Der Minijobber André Piotrowski verwies auf das Risiko einer zunehmenden Schwarzarbeit, sollten die Reformpläne in der ursprünglich diskutierten Form umgesetzt werden. Auch für Personen in der Phase nach der Elternzeit, wie die Minijobberin Jaqueline Mennicken, werfen die Diskussionen Fragen zur Attraktivität des Modells auf.

Aktuelle Rahmenbedingungen für Beschäftigte

Das System der Minijobs umfasst in Deutschland derzeit etwa 7 Millionen Beschäftigte, wobei der Anteil der Frauen bei 57 Prozent liegt. Im Jahr 2026 beträgt die monatliche Verdienstgrenze für diese Beschäftigungsverhältnisse 603 Euro. Das aktuelle Modell sieht vor, dass Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 Prozent sowie Sozialabgaben in Höhe von etwa 30 Prozent leisten.

Bereits seit Anfang Juli 2026 gibt es eine Neuerung bei der Rentenversicherungspflicht: Minijobber haben die Möglichkeit, ihre Befreiung von der Versicherungspflicht aufzuheben. Ein entsprechender Antrag wirkt ab dem Folgemonat der Einreichung, kann jedoch nicht rückwirkend gestellt werden. Bestehen mehrere Minijobs, gilt diese Entscheidung einheitlich für alle Tätigkeiten; eine erneute Befreiung ist nach diesem Schritt nicht mehr möglich.

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Experten raten Minijobbern zudem dazu, ihre Arbeitsverträge genau zu prüfen. Insbesondere sollte geklärt werden, welche Vertragspartei die Last der Pauschalsteuer trägt, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

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