Minijob-Reform: 7,46 Millionen können ab Juli in die Rente einzahlen
12.06.2026 - 05:01:55 | boerse-global.de
Der gesetzliche Mindestlohn kletterte auf 13,90 Euro pro Stunde, die Minijob-Grenze liegt nun bei 603 Euro monatlich. Und zum 1. Juli kommt eine entscheidende Neuerung für 7,46 Millionen geringfügig Beschäftigte.
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Minijobber können Rentenversicherung nachträglich wählen
Bislang war die Sache klar: Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, hatte keine zweite Chance. Das ändert sich jetzt. Ab Juli können Minijobber ihre damalige Entscheidung rückgängig machen.
Einmal widerrufen, gilt der Schritt als endgültig. Wer mehrere Minijobs hat, muss die Entscheidung für alle gleich treffen. Der Eigenbeitrag liegt bei 3,6 Prozent des Lohns, der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent.
Auch bei der Arbeitszeit gibt es Bewegung. Arbeitszeitkonten sind nun auch für Minijobs zulässig – unter einer Bedingung: Der durchschnittliche Verdienst darf die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten. Ein dauerhaftes Ansparen von Zeitguthaben ist nicht vorgesehen, der Abbau soll innerhalb weniger Monate erfolgen.
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Bürokratieentlastung: Elternzeit per E-Mail
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz bringt spürbare Erleichterungen. Seit Frühjahr 2025 reicht eine formlose E-Mail für den Antrag auf Elternzeit oder Teilzeit. Auch Arbeitsverträge lassen sich nun rechtssicher per E-Mail schließen.
Arbeitszeugnisse dürfen in elektronischer Form ausgestellt werden – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer stimmt zu und eine qualifizierte elektronische Signatur liegt vor. Bei Abfindungen müssen Steuerzahler künftig selbst aktiv werden: Die Fünftelregelung wird nicht mehr automatisch vom Arbeitgeber angewandt, sondern muss in der Steuererklärung beantragt werden.
Deutschland verfehlt EU-Ziele zur Tarifbindung
Trotz steigender Mindestlöhne gibt es Kritik aus Brüssel. Nur noch 49 Prozent der Beschäftigten arbeiten in tarifgebundenen Unternehmen, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) ermittelte. Die EU-Mindestlohn-Richtlinie fordert jedoch 80 Prozent.
Die Frist für einen Nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung lief Ende 2025 ab. Deutschland hat bislang keinen Plan vorgelegt. Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren droht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte, der Plan werde derzeit innerhalb der Regierung abgestimmt.
Renten steigen zum 1. Juli um 4,24 Prozent
Die Sozialversicherungsparameter wurden für 2026 neu justiert. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in der Krankenversicherung bei 66.150 Euro, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 96.600 Euro.
Zum 1. Juli steigt der aktuelle Rentenwert um 4,24 Prozent – von 40,79 auf 42,52 Euro. Die Erhöhung folgt der Lohnentwicklung des Vorjahres. Diskutiert wird parallel über die langfristige Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2031. Gleichzeitig stehen Kürzungen von Bundesmitteln für die Rentenversicherung bis 2027 im Raum.
Brisant bleibt die Niedriglohnquote: 2024 arbeiteten 15,6 Prozent der Vollzeitbeschäftigten – rund 3,4 Millionen Menschen – im Niedriglohnsektor. Auch die Vergütung in Behindertenwerkstätten steht in der Kritik. Beschäftigte erhalten dort teils deutlich weniger als den Mindestlohn, was bereits zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führte.
Schweizer Gericht stärkt kommunale Mindestlöhne
Ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts vom 12. Mai sorgte für Aufsehen. Städte wie Zürich und Winterthur dürfen eigene Mindestlöhne festlegen. Zürich setzte 23,90 Franken fest, Winterthur 23 Franken.
Während Gewerkschaften den Schritt begrüßen, regt sich im Nationalrat Widerstand. Am 19. Juni soll eine Schlussabstimmung entscheiden, ob gesamtarbeitsvertragliche Regelungen künftig Vorrang vor städtischen Mindestlöhnen haben.
