Minijob-Meldepflicht, Euro

Minijob-Meldepflicht: 5.000 Euro Bußgeld bei Verstoß droht

Veröffentlicht am: 18.07.2026 um 18:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Gerichte setzen enge Grenzen für fristlose Kündigungen und klären Regeln zu Nebentätigkeiten. Geplante Reformen betreffen Attestpflicht und Arbeitszeiterfassung.

Arbeitsrecht 2026: Neue Urteile zu Kündigung und Nebentätigkeiten
Eine Waage, die auf der einen Seite 'Loyalität' und auf der anderen Seite 'Nebentätigkeiten' balanciert, um die rechtliche Spannung darzustellen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Während Unternehmen verstärkt auf Loyalität pochen, legen Gerichte klare Grenzen für Sanktionen fest. Gleichzeitig zeichnen sich durch geplante Gesetzesänderungen erhebliche Anpassungen für die betriebliche Praxis ab.

Wann droht die fristlose Kündigung?

Arbeitnehmer müssen die Interessen ihres Arbeitgebers wahren – das verlangt das Gesetz als Nebenpflicht des Arbeitsvertrags. Besonders wichtig: das Verbot konkurrierender Tätigkeiten. Verstöße können weitreichende Konsequenzen haben.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte bereits 2012 klar: Schwerwiegende Pflichtverletzungen können eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigen. Die Entscheidung hängt aber stets vom Einzelfall ab.

Prozessbetrug als Kündigungsgrund? Gericht bremst

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen zog am 29. April 2026 eine klare Grenze. Die Kündigung eines schwerbehinderten, tariflich unkündbaren Mitarbeiters wegen mutmaßlichen Prozessbetrugs war unwirksam. Das Gericht stellte fest: Der Kündigungsgrund war durch eine vorherige Abmahnung bereits verbraucht. Zudem reicht das bloße Bestreiten von Tatsachen in einem Vorprozess nicht aus, um den Vorwurf des Prozessbetrugs zu stützen.

Auch beim Hinweisgeberschutz gibt es Klarstellungen. Das BAG urteilte am 4. Dezember 2025: Der Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz setzt einen kausalen Zusammenhang zwischen der Meldung und einer späteren Kündigung voraus. Ein präventiver Schutz für potenzielle Hinweisgeber besteht nicht.

Nebentätigkeiten: Wenn der Minijob zum Problem wird

Das Bundessozialgericht befasste sich am 3. Juni 2026 mit verschwiegenen Beschäftigungen während des Arbeitslosengeldbezugs. Die Meldepflicht nach dem Sozialgesetzbuch ist eindeutig: Überschreitet eine Nebentätigkeit 15 Wochenstunden, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld vollständig.

Anzeige

Das neue Nachweisgesetz hat die Spielregeln für Beschäftigungsverhältnisse verändert – dieser kostenlose Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie bei Ihren Verträgen rechtlich auf der sicheren Seite bleiben. Arbeitsvertrag-Check: Jetzt rechtssicher gestalten

Die Folgen sind happig: Neben Rückforderungen drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro sowie Strafverfahren wegen Betrugsverdachts. Für rechtmäßige Minijobs gilt ein Freibetrag von 165 Euro, die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen liegt bei 603 Euro – basierend auf einem Mindestlohn von 13,90 Euro.

Reformen: Attestpflicht ab Tag eins?

Arbeitsrechtsexperten skizzierten am 17. Juli 2026 mögliche Neuerungen. Diskutiert werden eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag oder die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate. Für Hochverdiener könnten zudem die Hürden für eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses sinken.

Die elektronische Arbeitszeiterfassung steht vor einer gesetzlichen Neuregelung. Ein Referentenentwurf sieht vor: Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfassen. Je nach Unternehmensgröße sind Übergangsfristen von einem Jahr bis zu fünf Jahren (für Betriebe mit unter 50 Mitarbeitern) im Gespräch. Auch Vertrauensarbeitszeit muss künftig mit einer systematischen Erfassung kombiniert werden – das fordern EuGH-Rechtsprechung und ein BAG-Urteil von 2022.

Anzeige

Wer jetzt noch kein System zur Zeiterfassung hat, handelt angesichts der aktuellen Rechtsprechung rechtswidrig. Dieser kostenlose Ratgeber liefert Ihnen eine fertige Mustervorlage, mit der Sie die gesetzlichen Vorgaben sofort erfüllen. Gratis Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung sichern

Grenzen für Bonusmodelle

Bei variablen Vergütungssystemen zog das BAG am 24. Februar 2026 eine klare Linie. In einem Fall aus der Halbleiterindustrie mit rund 1.600 Beschäftigten entschieden die Richter: Eine Einigungsstelle überschreitet ihre Kompetenz, wenn sie den Dotierungsrahmen eines Bonusmodells festlegt, ohne gleichzeitig die konkreten Verteilungskriterien selbst zu bestimmen. Der Spruch wurde für unwirksam erklärt.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69797314 |