Minijob-Kosten, Krankenversicherung

Minijob-Kosten: Krankenversicherung springt auf 17,5 Prozent

07.06.2026 - 09:20:13 | boerse-global.de

Die Bundesregierung plant höhere Krankenversicherungsbeiträge für Minijobs und eine Pflegereform ab 2027. Arbeitgeber müssen mit Milliarden-Mehrkosten rechnen.

Regierungspläne: Minijobs und Midijobs werden für Arbeitgeber teurer
Minijob-Kosten - Ein Taschenrechner zeigt steigende Zahlen, daneben Stapel von Euro-Münzen und -Scheinen. Im Hintergrund eine aufsteigende Grafik. 07.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Besonders Mini- und Midijobs werden teurer – für Arbeitgeber.

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Krankenversicherung: Minijob-Pauschale steigt drastisch

Ein aktueller Regierungsentwurf sieht vor, den pauschalen Krankenversicherungsbeitrag für Minijobs von 13 auf 17,5 Prozent anzuheben. Die jährlichen Mehrkosten für die Wirtschaft beziffert der Entwurf auf 2,3 Milliarden Euro. Darin enthalten sind auch die Auswirkungen auf den Midijob-Übergangsbereich.

Konkret bedeutet das: Ein Midijob mit 650 Euro Monatsverdienst kostet den Arbeitgeber künftig 207 Euro statt bisher 180 Euro. Für private Haushalte bleibt der Beitragssatz dagegen stabil bei 5 Prozent. Experten gehen von weiteren versteckten Zusatzbelastungen in Höhe von rund 0,5 Milliarden Euro aus.

Pflegereform 2027: Millionen Beschäftigte betroffen

Gesundheitsministerin Nina Warken hat eine Pflegereform vorgelegt, die ab 2027 greift. Kernpunkt: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung steigt auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Für 2026 liegt diese Grenze bereits bei 77.400 Euro jährlich.

Das Ministerium rechnet mit Mehreinnahmen von rund 1,6 Milliarden Euro. Laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) sind über sechs Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte betroffen – jeder fünkfte Arbeitnehmer. Minijobs werden künftig generell beitragspflichtig in der Pflegeversicherung. Für Kinderlose steigt der Zuschlag ab 2027 auf 0,7 Prozentpunkte, der Gesamtbeitragssatz liegt dann bei etwa 4,3 Prozent. Ab 2028 folgt eine jährliche Anpassung der Leistungen an die Inflation.

Neue Grenzen seit Januar 2026

Seit Jahresbeginn gelten bereits neue Regeln. Der Mindestlohn stieg auf 13,90 Euro, die Minijob-Grenze liegt jetzt bei 603 Euro monatlich (7.236 Euro pro Jahr). Der Midijob-Übergangsbereich reicht von 603,01 bis 2.000 Euro.

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Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig aufheben. Damit erwerben sie Ansprüche auf Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente oder Grundrentenzuschlag. Für gewerbliche Arbeitgeber bleibt der Rentenversicherungsbeitrag bei 15 Prozent, für Privathaushalte bei 5 Prozent.

Wirtschaft schlägt Alarm

Handwerkspräsident Jörg Dittrich kritisierte die Pläne scharf. Er fordert eine Senkung der Lohnzusatzkosten von fast 43 Prozent auf unter 40 Prozent. Das würde eine Entlastung in zweistelliger Milliardenhöhe bedeuten. Nötig seien Strukturreformen und mehr Eigenverantwortung.

Auch Ökonomen sehen Probleme. Der Wirtschaftsweise Achim Truger bezeichnete die Pflegereform als unausgewogen. Ein Großteil der Konsolidierung gehe zulasten der Versicherten und Beitragszahler, während der Bund entlastet werde. Die Folge: Eigenanteile für Heimbewohner könnten weiter steigen, mehr Menschen wären auf Sozialhilfe angewiesen. Ohne Gegenmaßnahmen droht der Pflegekasse bis 2030 ein Defizit von 17,5 Milliarden Euro.

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