Minijob-Grenze, Euro

Minijob-Grenze 603 Euro: Neue Regeln für Zeiterfassung und Rente

Veröffentlicht am: 21.08.2026 um 03:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Minijob-Regeln 2026: Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro, Renten-Widerruf möglich. Arbeitgeber müssen Verträge und Zeiterfassung anpassen.

Minijob-Reform 2026: Neue Grenzen, Rentenoption und Pflicht zur Zeiterfassung
Hände beim Prüfen eines Arbeitsvertrags an einem aufgeräumten Schreibtisch bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Mehr Geld, neue Renten-Option, strengere Zeiterfassung: Das Arbeitsrecht für Minijobs hat sich 2026 deutlich verändert. Arbeitgeber sollten jetzt handeln, sonst drohen teure Nachzahlungen.

Höhere Verdienstgrenze dank Mindestlohn-Plus

Seit Januar gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Weil die Geringfügigkeitsgrenze seit Oktober 2022 dynamisch an die Lohnentwicklung gekoppelt ist, steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs damit auf 603 Euro – im Vorjahr waren es noch 556 Euro.

Die gesetzliche Kopplung soll sicherstellen, dass das Arbeitszeitvolumen von etwa zehn Wochenstunden auch bei steigenden Löhnen konstant bleibt. Und es geht weiter: Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn auf 14,60 Euro steigen, die Minijob-Grenze dann auf voraussichtlich 633 Euro.

Für den Übergangsbereich, die sogenannten Midijobs, gilt seit Jahresbeginn eine neue Untergrenze von 603,01 Euro. Die Höchstgrenze bleibt bei 2.000 Euro monatlich. Innerhalb dieses Rahmens zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, behalten aber den vollen Versicherungsschutz.

Rentenversicherung: Einmaliger Widerruf möglich

Seit dem 1. Juli 2026 gibt es eine wichtige Neuerung für Minijobber: Wer sich in der Vergangenheit von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, kann diese Entscheidung nun einmalig für die Zukunft widerrufen. Bisher war eine einmal erklärte Befreiung für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses bindend.

Der Widerruf muss schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden. Die Versicherungspflicht beginnt frühestens im Folgemonat. Wichtig: Die Entscheidung ist endgültig – eine erneute Befreiung im selben Arbeitsverhältnis ist danach ausgeschlossen.

Die Regelung erlaubt es Beschäftigten, durch eigene Beitragszahlungen vollwertige Rentenanwartschaften aufzubauen. Gerade mit Blick auf die Altersabsicherung dürfte das für viele attraktiv sein.

Anzeige

Wer Personal beschäftigt, muss auf die neuen Minijob-Grenzen von 2026 reagieren und bestehende Verträge rechtssicher anpassen. Diese kostenlose Mustervorlage hilft Arbeitgebern, schnell und ohne rechtliche Fallstricke einen korrekten Arbeitsvertrag zu erstellen. Arbeitsvertrag für Minijobber in wenigen Minuten fertig – kostenlos und rechtssicher

Zeiterfassung wird zur Pflichtkür

Parallel rückt die Dokumentation der Arbeitsstunden stärker in den Fokus der Betriebsprüfungen. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch erfassen – das haben Europäischer Gerichtshof und Bundesarbeitsgericht in Grundsatzurteilen festgelegt.

Ein Referentenentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vom Juni 2026 will die elektronische Zeiterfassung weiter konkretisieren. Zwar soll die tägliche Höchstarbeitszeit in tarifgebundenen Betrieben flexibler werden, die Pflicht zur manipulationssicheren Dokumentation bleibt aber bestehen.

Für Minijobs ist das besonders kritisch: Fehlt eine schriftliche Vereinbarung über die wöchentliche Arbeitszeit, fingiert das Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 12 TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden. Bei 13,90 Euro Mindestlohn ergäbe das einen Monatsverdienst weit über der Geringfügigkeitsgrenze – mit der Folge, dass Sozialversicherungsbeiträge für das gesamte Arbeitsverhältnis nachgezahlt werden müssten.

Anzeige

Die verschärften Regeln zur Dokumentationspflicht führen bei Betriebsprüfungen zunehmend zu Sanktionen für unvorbereitete Unternehmen. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung sofort und rechtssicher umsetzen. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung – jetzt Gratis-E-Book sichern

Brückenteilzeit und neue Freibeträge

Auch bei regulären Teilzeitverhältnissen bleibt der Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit zentral: Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten können ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduzieren und kehren danach automatisch zur ursprünglichen Stundenzahl zurück.

Arbeitgeber können Anträge nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen – bei 46 bis 200 Mitarbeitern gelten spezielle Zumutbarkeitsgrenzen. Die Ablehnung muss spätestens einen Monat vor dem geplanten Beginn schriftlich erfolgen. Versäumt der Arbeitgeber diese Frist, gilt die Arbeitszeitverringerung kraft Gesetzes als festgelegt.

Das Steueränderungsgesetz 2025 brachte zudem höhere Freibeträge für Ehrenamtliche: Die Übungsleiterpauschale liegt 2026 bei 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale bei 960 Euro. Diese Beträge können zusätzlich zum Minijob-Entgelt steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden – sofern die Tätigkeiten rechtlich trennbar sind.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 69978586 |