Minijob-Grenze, Euro

Minijob-Grenze 603 Euro: Neue Regeln für 6,8 Millionen Beschäftigte

03.07.2026 - 16:04:11 | boerse-global.de

Seit Juli können Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherung einmalig widerrufen. Die Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro.

Minijob 2026: Neue Regeln zur Rentenversicherung und höhere Grenzen
Minijob-Grenze - Hände zählen Euro-Münzen und -Scheine auf einem Tisch, im Hintergrund ein Taschenrechner und Dokumente. 03.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 1. Juli gelten neue Regeln für Minijobber. Erstmals können sie ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen. Gleichzeitig steigt die Verdienstgrenze mit dem Mindestlohn.

Rückkehr zur Rentenversicherung wird möglich

Die einmalige Option gilt für alle, die sich bisher von der Pflicht befreien ließen. Der Widerruf ist endgültig und betrifft alle Minijobs einer Person. Vollrentner sind von der Regelung ausgenommen.

Wer die Versicherungspflicht wählt, zahlt in gewerblichen Jobs 3,6 Prozent seines Entgelts. Bei der aktuellen Grenze von 603 Euro sind das rund 21,70 Euro. In Privathaushalten liegt der Eigenanteil wegen niedrigerer Arbeitgeberbeiträge bei 13,6 Prozent.

Im Gegenzug erwerben Beschäftigte volle Wartezeiten für die gesetzliche Rente sowie Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen. Bisher nutzen nur 20,9 Prozent der gewerblichen Minijobber die Möglichkeit, eigene Beiträge zu zahlen. Rund 80 Prozent der 6,8 Millionen Minijobber in Deutschland sind von der Rentenversicherungspflicht befreit.

Midijob als Alternative zur Familienversicherung

Wer mehr als 603 Euro verdient, rutscht in den sogenannten Übergangsbereich. Für Midijobs zwischen 603,01 und 2.000 Euro brutto gelten reduzierte Sozialabgaben, die mit steigendem Einkommen progressiv zunehmen.

Der große Vorteil: Beschäftigte sind voll sozialversichert und haben Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld. Bei 1.000 Euro Brutto bleiben netto rund 784 Euro übrig.

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Vorsicht bei der Steuer: Kombinieren Midijobber ihr Einkommen mit dem des Ehepartners, drohen Nachzahlungen. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro plus Midijob können rund 900 Euro zusätzlich fällig werden. Änderungen an der Familienversicherung sind frühestens 2028 zu erwarten.

Politische Debatte: Ende des Minijob-Sonderstatus?

Die Bundesregierung plant eine umfassende Rentenreform. Eine Expertenkommission empfahl Ende Juni, Minijobs künftig ohne Opt-out vollständig rentenversicherungspflichtig zu machen – nur Schüler wären ausgenommen. Eine Entscheidung fällt im Herbst.

Unabhängig davon steigt der Pauschalsteuersatz für Minijobs von 2 auf 5 Prozent. Bei 603 Euro bedeutet das für Arbeitgeber 30,15 statt 12,06 Euro. Der DGB begrüßt die Stärkung der Sozialversicherung. Der DEHOGA warnt vor steigenden Kosten in der Gastronomie und Landwirtschaft.

Laut IAB-Studien könnten durch eine vollständige Sozialversicherungspflicht mittelfristig rund 500.000 reguläre Stellen entstehen.

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Die wichtigsten Kennzahlen für 2026

  • Minijob-Grenze: 603 Euro (bei 13,90 Euro Mindestlohn = 43,4 Stunden)
  • Rentenversicherung: 18,6 Prozent
  • Krankenversicherung: 14,6 Prozent plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung: 3,6 Prozent, Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 Prozent extra
  • Beitragsbemessungsgrenzen: Krankenversicherung 69.750 Euro, Rentenversicherung 101.400 Euro

Für 2027 ist eine weitere Anhebung der Minijob-Grenze auf voraussichtlich 633 Euro geplant – der Mindestlohn soll dann bei 14,60 Euro liegen.

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