Minijob-Grenze: 603 Euro ab Juli – Rentenentscheidung rückgängig machbar
10.06.2026 - 04:18:12 | boerse-global.de
Und Minijobber können ihre Entscheidung zur Rentenversicherung künftig einmal rückgängig machen.
Mehr verdienen im Minijob
Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Minijobber monatlich bis zu 603 Euro verdienen – bisher waren es 556 Euro. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt, der aktuell bei 13,90 Euro pro Stunde liegt. Aufs Jahr gerechnet sind 7.236 Euro drin. Wer den Status der geringfügigen Beschäftigung nicht verlieren will, kann maximal 43,38 Stunden im Monat arbeiten.
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Wichtig: Die Grenze gilt pro Person, nicht pro Haushalt. In Privathaushalten ist es also möglich, zwei Minijobber gleichzeitig zu beschäftigen – sofern beide separat angemeldet sind und ihre individuellen Grenzen einhalten.
Rentenversicherung: Entscheidung revidierbar
Bisher war eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für die Dauer des Jobs bindend. Das ändert sich jetzt. Ab Juli können Minijobber ihre Entscheidung einmalig rückgängig machen.
Der Antrag geht an den Arbeitgeber und wirkt ab dem Folgemonat. Die Entscheidung ist dann endgültig – und gilt für alle Minijobs gleichzeitig. Wer sich für die Versicherungspflicht entscheidet, zahlt 3,6 Prozent Eigenanteil. Der Arbeitgeber legt pauschal 15 Prozent drauf. Auch Rentner, die einem Minijob nachgehen, können die Neuregelung nutzen.
Höhere Kosten für Arbeitgeber
Doch damit nicht genug: Ein Gesetzentwurf sieht vor, den pauschalen Krankenversicherungsbeitrag für Minijobs von 13 auf 17,5 Prozent anzuheben. Das würde Arbeitgeber jährlich rund 2,3 Milliarden Euro mehr kosten – inklusive der sogenannten Midijobs. Private Haushalte sollen von dieser Erhöhung ausgenommen bleiben.
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Deutschland verpasst EU-Frist
Während die Minijob-Regeln pünchtlich kommen, hinkt Deutschland bei der EU-Entgelttransparenz hinterher. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie ist am 8. Juni 2026 verstrichen. Eine nationale Regelung wird erst für Anfang 2027 erwartet.
Ziel der Richtlinie: das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen bekämpfen. In Deutschland liegt der Gender Pay Gap bei 15,6 Prozent – deutlich über dem EU-Schnitt von 11,1 Prozent.
Pflegende Angehörige: Einschnitte geplant
Auch bei der Pflege stehen Reformen an. Ein Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 sieht vor, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ab 2027 um 30 Prozent zu kürzen. Der monatliche Rentenanspruch pro Pflegejahr würde dann von rund 40 auf etwa 30 Euro sinken. Zudem soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro wegfallen.
Ziel ist eine Entlastung der Sozialkassen um 1,8 Milliarden Euro im ersten Jahr. Bis 2030 sollen die Einsparungen auf jährlich 7,8 Milliarden Euro steigen. Im Gegenzug ist eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze geplant – innerhalb der Regierungskoalition gilt das als umstritten.
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