Minijob-Befreiung: Millionen können Rente ab Juli neu beantragen
11.06.2026 - 18:06:55 | boerse-global.de
Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Minijobber ihre einmal beantragte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen. Bisher galt diese Entscheidung als unwiderruflich.
Die Neuregelung erlaubt einen einmaligen Widerruf. Dafür reicht ein schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber. Wer mehrere Minijobs hat, muss die Rückkehr zur Versicherungspflicht einheitlich für alle Tätigkeiten beantragen. Die Entscheidung gilt nur für die Zukunft und ist endgültig — eine erneute Befreiung im selben Job ist ausgeschlossen.
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Warum sich der Schritt lohnen kann
Der wichtigste Grund: der Schutz bei Erwerbsminderung. Wer eine Erwerbsminderungsrente beziehen will, muss in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Durch den Widerruf können Minijobber diese Wartezeiten erfüllen.
Dazu kommt: Die Beiträge erhöhen, wenn auch nur gering, die spätere Altersrente. Rund 7,46 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten derzeit geringfügig beschäftigt — für sie alle bietet die neue Regelung mehr Flexibilität bei der Altersvorsorge.
Die finanziellen Rahmenbedingungen: Seit Januar gilt eine monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro (vorher 556 Euro). Bei Versicherungspflicht zahlen Minijobber 3,6 Prozent ihres Lohns als Eigenanteil, der Arbeitgeber steuert pauschal 15 Prozent bei.
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Politische Großwetterlage
Die Minijob-Reform fällt in eine intensive Debatte um die Zukunft der Sozialsysteme. Am 10. Juni trafen sich Spitzen von Koalition, Arbeitgebern und Gewerkschaften im Kanzleramt. Bundeskanzler Merz bewertete das Gespräch als konstruktiv. Ziel ist ein umfassendes Reformpaket bis zur Sommerpause Mitte Juli.
Arbeitgeberpräsident Dulger fordert eine Rückkehr zum Nachhaltigkeitsfaktor und stabile Beitragssätze — aktuell liegt der Rentenbeitrag bei 18,6 Prozent. Gleichzeitig steigen die Renten zum 1. Juli um 4,2 Prozent. Finanzminister Klingbeil brachte zudem eine verpflichtende Betriebsrente ins Spiel.
Weitere Änderungen zeichnen sich ab: Zum 1. Januar 2027 sieht das Pflegeneuordnungsgesetz unter anderem eine höhere Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung und einen Arbeitgeber-Pauschalbeitrag für Minijobs vor.
