Hochbrücken-Unglück: Kranführer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
11.06.2026 - 18:11:47 | boerse-global.de
Der Vorwurf: fahrlässige Tötung in drei Fällen. Das Unglück an der Hochbrücke in Horb am Neckar forderte im Mai 2025 drei Menschenleben.
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Menschliches Versagen statt technischer Mängel
Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat die Ermittlungen abgeschlossen. Ihr Fazit: Der Kranführer verletzte seine Sorgfaltspflicht. Am 20. Mai 2025 stürzte eine Transportgondel mit drei Bauarbeitern aus rund 60 Metern Höhe ab.
Der Mann leitete einen Schwenkvorgang zu früh ein. In rund 55 Metern Höhe übersah er offenbar ein Sicherungsseil. Das Kranseil kollidierte mit dem Element und riss unter der Belastung. Sachverständige schlossen technische Mängel an Geräten oder Anlage aus.
Die Opfer und das Strafmaß
Bei dem Absturz starben drei Männer im Alter zwischen 40 und 46 Jahren. Zwei der Opfer waren polnische Staatsangehörige, einer deutscher Arbeiter.
Der Strafbefehl sieht ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung vor. Zusätzlich verhängte das Gericht eine Geldauflage im niedrigen fünfstelligen Bereich.
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Noch nicht rechtskräftig
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte hat zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Tut er das, muss der Fall in einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Horb neu aufgerollt werden.
Das Unglück ereignete sich auf einer der größten Baustellen der Region im Kreis Freudenstadt. Die Hochbrücke gilt als technisch anspruchsvolles Infrastrukturprojekt. Die Ermittlungsbehörden hatten nach dem Absturz umfangreiche Gutachten in Auftrag gegeben – sie bilden die Grundlage für den Strafbefehl.
