Mindestlohn 13,90 Euro: EuGH-Urteil macht Sammelfahrten zur Arbeitszeit
Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 23:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit Januar gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze stieg parallel auf 603 Euro monatlich. Für Unternehmen bedeutet das erheblichen Anpassungsbedarf bei Lohnabrechnung und Arbeitszeitdokumentation – zumal ein EuGH-Urteil neue Maßstäbe setzt.
Sammelfahrten zählen als Arbeitszeit
Der Europäische Gerichtshof entschied am 9. Oktober 2025 (Az. C-110/24): Organisierte Sammelfahrten zum Einsatzort sind Arbeitszeit. Wer diese Zeiten nicht vergütet, riskiert, unter die Mindestlohngrenze zu fallen.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Dramatik: Bei 90 Minuten Fahrtzeit und sieben Stunden Arbeit sinkt der effektive Stundenlohn auf rund 11,45 Euro. Das kann Nachzahlungsansprüche von etwa 20 Euro pro Tag auslösen. Die Verjährungsfrist beträgt regulär drei Jahre zum Jahresende – einzelvertragliche Ausschlussfristen sollten Unternehmen im Blick behalten.
Minijobs: Reformpläne sorgen für Unruhe
Die neue Minijob-Grenze von 603 Euro orientiert sich am statistischen Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro. Wer die Grenze voll ausschöpft, sammelt rund 0,1393 Rentenpunkte pro Jahr.
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Doch die Zukunft der Minijobs ist offen. Ein Referentenentwurf sieht vor, die Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent anzuheben. Die Alterssicherungskommission geht in ihrem Abschlussbericht vom 23. Juni 2026 sogar weiter: Von den 33 Empfehlungen sieht eine die vollständige Abschaffung der Minijobs zugunsten einer durchgehenden Sozialversicherungspflicht vor. Auch die Abwahlmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht soll fallen. Ein Umsetzung ab Anfang 2027 gilt als möglich.
Midijobs: Übergangsbereich wird attraktiver
Für Beschäftigte oberhalb der Minijob-Grenze gilt 2026 der Übergangsbereich von 603 bis 2.000 Euro brutto monatlich. Sie zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge bei vollen Leistungsansprüchen. Ab 2027 soll die Untergrenze auf 633 Euro steigen.
Auch steuerlich tut sich etwas: Der Grundfreibetrag soll 2027 um 216 Euro und 2028 um weitere 336 Euro auf dann 12.900 Euro steigen. Im Gegenzug plant die Regierung, Freibeträge bei Betriebsveräußerungen zu streichen und den Abzug für Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent zu senken.
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Gastronomie: Steuersenkung verpufft
Die Mehrwertsteuer auf Speisen sank Anfang 2026 auf 7 Prozent – doch die Preise bleiben vielerorts stabil. Laut einer DEHOGA-Umfrage gaben 73,4 Prozent der Gastronomen die Senkung nicht an ihre Kunden weiter.
Die Gründe liegen auf der Hand: Lebensmittelpreise stiegen binnen drei Jahren um rund 30 Prozent, dazu kommen höhere Lohnkosten. Während die Systemgastronomie wächst, kämpft die Spitzengastronomie ums Überleben – oft querfinanziert durch Hotelbetriebe.
Krankengeld und EM-Rente: Das plant die Regierung
Das Kabinett befasste sich im Frühjahr mit einem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze. Ab 2027 soll der Krankengeldanspruch entfallen, wenn eine Teilrente bezogen wird, die zwei Drittel der Vollrente übersteigt.
Die Rentenkommission schlägt zudem vor, die Antragsfrist für Rehabilitation oder EM-Rente von zehn auf vier Wochen zu verkürzen. Auch die Anrechnung von Krankengeld als Hinzuverdienst auf die EM-Rente steht auf dem Prüfstand. Wiedereingliederungsmaßnahmen sollen dagegen von sechs auf zwölf Monate verlängert werden, um den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
