Mindestlohn 13,90 Euro: 6,6 Millionen profitieren von Erhöhung
Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 21:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Arbeitsmarkt zeigt sich im Juli belastet: Die Zahl der Arbeitslosen stieg auf 3.007.000. Gleichzeitig profitieren Millionen Beschäftigte vom höheren Mindestlohn und Auszubildende von kräftigen Vergütungssteigerungen.
Mindestlohn trifft vor allem Ostdeutschland und das Gastgewerbe
Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das sind 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Bis zu 6,6 Millionen Arbeitsverhältnisse sind davon betroffen – rund 17 Prozent aller Beschäftigten. Für 2027 ist bereits die nächste Anhebung auf 14,60 Euro geplant.
Besonders stark wirkt sich die neue Lohnuntergrenze in Ostdeutschland aus. In Mecklenburg-Vorpommern betrifft sie 22 Prozent der Arbeitsverhältnisse, bei Frauen liegt der Anteil bei etwa 20 Prozent. Im Gastgewerbe verdienten 56 Prozent der Beschäftigten vor der Erhöhung weniger als die neue Grenze, in der Land- und Forstwirtschaft waren es 43 Prozent.
Mit dem neuen Jahr stieg auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro monatlich. Zudem senkte die Regierung die Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 auf 7 Prozent. Doch viele Restaurants gaben die Entlastung nicht an ihre Kunden weiter. Die DIHK warnt: Ein erheblicher Teil der Betriebe plant wegen der höheren Lohnkosten Preiserhöhungen oder Personalabbau.
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Ausbildungsvergütungen steigen überdurchschnittlich
Auszubildende können sich freuen: Ihre Vergütungen wachsen schneller als reguläre Tariflöhne. Während die Tarifgehälter 2026 um etwa 3,1 Prozent zulegen, steigen die Ausbildungsvergütungen um knapp 4 Prozent. Schon 2025 gab es mit 6,7 Prozent ein Rekordplus.
In den meisten Branchen erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr inzwischen mehr als 1.000 Euro monatlich – über dem BAföG-Höchstsatz von 992 Euro. Spitzenreiter sind Pflegeberufe im öffentlichen Dienst mit bis zu 1.491 Euro und das Versicherungsgewerbe mit 1.455 Euro. Schlusslichter bleiben das Friseurhandwerk in NRW mit 785 Euro und die Landwirtschaft. Rund 45 Prozent der Auszubildenden ohne Tarifbindung bekommen nur die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro.
Arbeitsmarkt: Dienstleister gesucht, Industrie baut ab
Die Agentur für Arbeit meldet für Juli 71.000 Arbeitslose mehr als im Vormonat und 28.000 mehr als vor einem Jahr. Die Quote liegt nun bei 6,4 Prozent. Daniel Terzenbach, Vorstand der Bundesagentur, spricht von einer Fortsetzung der schwachen Entwicklung.
Die Zahlen zeigen eine klare Spaltung: Der öffentliche Sektor schuf binnen eines Jahres 153.000 neue Stellen, das verarbeitende Gewerbe verlor im selben Zeitraum rund 170.000 Arbeitsplätze. Gefragt bleiben Fachkräfte im Gesundheitswesen, vor allem in Zahnmedizin und Physiotherapie. Die Automobilbranche meldet dagegen weniger offene Stellen.
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EuGH-Urteil: Firmenwagen-Fahrten können Arbeitszeit sein
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte Lohnabrechnungen künftig verändern. Demnach zählen Fahrten im Firmenwagen zum ersten Einsatzort als Arbeitszeit, wenn es keinen festen Arbeitsplatz gibt und der Arbeitgeber Fahrzeug sowie Abfahrtzeit vorgibt. Bleibt der effective Stundenlohn durch unbezahlte Fahrtzeiten unter dem Mindestlohn, drohen Nachforderungen.
Mindestlohn-Bezieher sollten zudem einen möglichen Wohngeldanspruch prüfen. Seit der Reform von 2023 haben rund 1,2 Millionen Haushalte Anspruch, sofern sie kein Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Entscheidend sind Haushaltsgröße, Miethöhe und Freibeträge für Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung.
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