Mietpreisbremse in Hessen: Neue Verordnung soll 71 Kommunen erfassen
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 17:05 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie hessische Landesregierung beabsichtigt, in Kürze eine neue Mieterschutzverordnung zu verabschieden. Wie das hessische Wirtschaftsministerium ankündigte, soll der Beschluss in der kommenden Woche erfolgen. Ein Sprecher des Ministeriums in Wiesbaden bestätigte diesen Zeitplan und stellte in Aussicht, dass die neue Regelung noch im November 2026 in Kraft treten soll.
Den entsprechenden Entwurf für die Neuregelung hatte Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori von der SPD bereits im September 2026 vorgestellt. Vorgesehen ist darin, dass die Mietpreisbremse künftig in 71 Kommunen des Bundeslandes zur Anwendung kommt. Die Landesregierung reagiert mit dem beschleunigten Verfahren auch auf rechtliche Unsicherheiten rund um die bisherigen Vorgaben.
Gerichtliche Hürden für die bisherige Verlängerung
Hintergrund der Initiative ist eine juristische Auseinandersetzung über die bisherige Verordnung. Diese war ursprünglich auf einen Zeitraum von fünf Jahren befristet und lief im November 2025 aus. Eine von der Landesregierung vorgenommene Verlängerung um ein weiteres Jahr bis einschließlich November 2026 hielt einer gerichtlichen Überprüfung jedoch nicht stand.
Das Landgericht Frankfurt erklärte die hessische Mietpreisbremse für den Zeitraum von Dezember 2025 bis einschließlich November 2026 für unwirksam. Zur Begründung führten die Richter an, dass die Landesregierung die einjährige Verlängerung auf veraltete Daten gestützt habe.
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Die Entscheidung schließt sich einem vorangegangenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt an. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist das Urteil des Landgerichts zwar noch nicht rechtskräftig und entfaltet seine Wirkung vorerst nur zwischen den beteiligten Parteien, es könnte jedoch den Charakter eines Präzedenzfalls annehmen.
Dem Streitfall vor Gericht lag eine Auseinandersetzung über eine Wohnung im Frankfurter Bahnhofsviertel zugrunde. Bei Mietbeginn war dort eine Nettomiete in Höhe von 1.450 Euro vereinbart worden, während sich die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Frankfurter Mietspiegel auf rund 1.040 Euro belief. Das betreffende Mietverhältnis endete im August 2026.
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Politische Reaktionen im Landtag
Die Verzögerungen und die gerichtliche Niederlage bei der Mieterschutzverordnung stießen bei der Opposition im hessischen Landtag auf deutliche Kritik. Vertreter der Grünen griffen den zuständigen Wohnungsbauminister Mansoori scharf an und bezeichneten ihn angesichts der juristischen Rückschläge als Chaos-Minister.
Die FDP wiederum stellte das Instrument der Regulierung grundsätzlich infrage. Die Liberalen forderten ein vollständiges Auslaufen der Mietpreisbremse sowie die Abschaffung des Leerstandsgesetzes, um den Wohnungsmarkt über andere Mechanismen zu entlasten.
Mit dem für November 2026 anvisierten Inkrafttreten der neuen Verordnung will das Ministerium nun zeitnah Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter in den betroffenen hessischen Städten und Gemeinden schaffen.
