Microsoft Teams: Standorterfassung braucht Betriebsrat-Zustimmung
11.06.2026 - 19:33:49 | boerse-global.de
Das System erkennt über WLAN-Daten oder angeschlossene Geräte, wo sich Mitarbeiter im Büro aufhalten. Die automatische Standortermittlung ist in der Standardeinstellung deaktiviert.
Die digitale Überwachung am Arbeitsplatz ist rechtlich eng begrenzt und erfordert oft die Zustimmung der Arbeitnehmervertreter. Dieser kostenlose Ratgeber erklärt Betriebsräten verständlich, wie sie ihre Mitbestimmungsrechte bei technischen Überwachungseinrichtungen nach § 87 BetrVG wirksam durchsetzen. Gratis E-Book: Mitbestimmungsrechte gezielt nutzen
In Deutschland und Österreich ist die Einführung rechtlich heikel. Die Standorterfassung gilt als Überwachung der Mitarbeiter. Unternehmen brauchen dafür die Zustimmung des Betriebsrats. In Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung ist eine ausdrückliche individuelle Einwilligung nötig.
Internationale Remote Work wird zum Risiko
Wer Mitarbeiter dauerhaft im Ausland beschäftigt, geht rechtliche Risiken ein. Der tatsächliche Arbeitsort entscheidet über Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Eine vertragliche Rechtswahlklausel schützt nicht vollständig – die Schutzvorschriften des Arbeitslandes gelten.
Dauerhaft im Ausland tätige Angestellte können eine steuerliche Betriebsstätte für das Unternehmen begründen. Schlecht gestaltete Verträge wirken sich negativ auf Finanzierungsrunden oder Due-Diligence-Prüfungen aus.
Homeoffice-Pauschale fällt 2027 weg
Die finanziellen Rahmenbedingungen fürs Homeoffice ändern sich. Laut aktueller Budgetplanung für 2027 und 2028 soll die Telearbeitspauschale von maximal 300 Euro pro Jahr abgeschafft werden. Auch das Arbeitsplatzpauschale für Selbstständige entfällt ab 2027.
Fußball-WM: Kein Anspruch auf Freistellung
Mit der Fußball-Weltmeisterschaft im Juni 2026 stellen sich Fragen zur Arbeitszeit. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung oder Urlaub für die Spiele. Wer eigenmächtig fehlt, riskiert Abmahnung oder Kündigung.
Radiohören wird oft toleriert, solange die Arbeit nicht leidet. Live-Streaming bleibt ohne Erlaubnis tabu.
Klare Regeln bei Reiseverzögerungen
Fällt ein Flug nach dem Urlaub aus, liegt eine Dienstverhinderung ohne Verschulden des Arbeitnehmers vor. Für einen kurzen Zeitraum besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Mitarbeiter muss die Verzögerung aber sofort melden und bei Kurzstrecken auf Bus oder Bahn ausweichen.
Das Amtsgericht Rostock stärkte im Februar 2026 die Rechte von Pauschalreisenden. Reedereien müssen Passagiere frühzeitig über wetterbedingte Routenänderungen informieren. Sonst können Reisende gebuchte Landausflüge nicht rechtzeitig stornieren.
Urlaubsansprüche: Arbeitgeber muss aktiv werden
Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber seiner Initiativpflicht nachkommt. Er muss Mitarbeiter konkret zur Urlaubsnahme auffordern und auf den drohenden Verfall hinweisen. Bei Schichtarbeit ist es zulässig, gesetzliche Feiertage auf den Erholungsurlaub anzurechnen – sofern der Mitarbeiter an diesen Tagen laut Dienstplan hätte arbeiten müssen.
Minijobs: Zeitkonten unter Beobachtung
Arbeitszeitkonten für Minijobs sind zulässig, müssen aber einer vorausschauenden Jahresbetrachtung standhalten. Das regelmäßige Entgelt darf die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro monatlich nicht überschreiten. Ein dauerhafter Aufbau von Zeitguthaben ist zu vermeiden. Der Abbau sollte innerhalb weniger Monate erfolgen, sonst droht der Verlust der Sozialversicherungsfreiheit.
Ab Januar 2026 steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro, was neue Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsverträge stellt. Sichern Sie sich diese kostenlose Mustervorlage, um Ihre Verträge für geringfügig Beschäftigte schnell, rechtssicher und unkompliziert anzupassen. Kostenlose Mustervorlage für Minijob-Arbeitsverträge sichern
Pflegeversicherung: Neue Beiträge ab 2027
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2027. Für Minijobs ist ein neuer Pauschalbeitrag von 3,6 Prozent geplant, den der Arbeitgeber trägt. Die IHK Rheinhessen bietet am 23. Juni 2026 ein Webinar zu den Grundlagen des Arbeitsrechts an.
