Merz-Plan, Bundesregierung

Merz-Plan: 13-Stunden-Tag rückt näher

09.05.2026 - 16:55:14 | boerse-global.de

Bundesregierung plant Ablösung der täglichen durch wöchentliche Höchstarbeitszeit. Gewerkschaften warnen vor massiven Gesundheitsrisiken für Beschäftigte.

Merz-Plan: 13-Stunden-Tag rückt näher - Foto: über boerse-global.de
Merz-Plan: 13-Stunden-Tag rückt näher - Foto: über boerse-global.de

Die Bundesregierung plant die größte Reform des Arbeitszeitgesetzes seit Jahrzehnten – und stößt damit auf massiven Widerstand der Gewerkschaften. Arbeitsministerin Bärbel Bas kündigte für Juni 2026 einen Gesetzentwurf an, der die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche ersetzen soll. Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Tägliche Grenze fällt – wöchentliches Limit kommt

Das Herzstück der Reform: Statt maximal acht bis zehn Stunden pro Tag sollen künftig 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt gelten. Das entspricht der EU-Arbeitszeitrichtlinie. In der Praxis könnten Arbeitgeber Schichten von bis zu 13 Stunden anordnen – vorausgesetzt, 11 Stunden Ruhezeit und 45 Minuten Pause sind gewährleistet.

Bas verspricht zugleich eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung, um Missbrauch zu verhindern. Doch die Gewerkschaften sind alarmiert.

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DGB: „98 Prozent lehnen längere Tage ab“

DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnt vor einem „gefährlichen Rückschritt“ für den Gesundheitsschutz. Interne Umfragen des Dachverbands zeigen: 98 Prozent der Beschäftigten lehnen Arbeitstage über zehn Stunden ab, rund 75 Prozent wollen am Acht-Stunden-Tag festhalten.

Verdi und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schließen sich an. NGG-Chef Zeitler bezeichnet die Abschaffung der täglichen Höchstgrenze als „Brandbeschleuniger“ für gesundheitliche Probleme.

Gestützt werden die Warnungen von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Studien belegen: Wer regelmäßig mehr als 40 Stunden pro Woche arbeitet, hat ein deutlich höheres Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Arbeitsunfälle.

Das Hugo-Sinzheimer-Institut rechnet vor: Bei einer Sechs-Tage-Woche wären theoretisch bis zu 73,5 Stunden pro Woche möglich. Ein Szenario, das vor dem Hintergrund von 638 Millionen Stunden unbezahlter Überstunden im Jahr 2024 besondere Brisanz erhält.

Steuerfreie Prämie im Bundesrat gescheitert

Nur einen Tag vor der Ankündigung der Arbeitszeitreform erlitt die Regierung eine weitere Schlappe: Der Bundesrat stoppte am 8. Mai 2026 die geplante „Entlastungsprämie“. Sie sollte Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszuzahlen – als Ausgleich für gestiegene Spritkosten infolge des Iran-Konflikts.

Der Bundestag hatte die Prämie am 24. April noch gebilligt. Doch die Länderkammer lehnte ab. Grund: Die Gesamtkosten von 1,6 Milliarden Euro und Steuerausfälle von 2,8 Milliarden Euro belasten die Kommunen zu stark. Sie müssten zwei Drittel der Ausfälle tragen.

Ein Vermittlungsverfahren ist möglich, derzeit aber ungewiss. Arbeitgeber und Gewerkschaften stehen der Prämie ohnehin skeptisch gegenüber – aus unterschiedlichen Gründen: Die einen fürchten Bürokratie, die anderen fordern dauerhafte Lohnerhöhungen statt einmaliger Prämien.

EU-Transparenzrichtlinie: Das Ende der Geheimniskrämerei

Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Sie wird die Gehaltskultur in Unternehmen fundamental verändern.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Schluss mit dem Gehaltsgeheimnis: Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht mehr daran hindern, über ihr Gehalt zu sprechen.
  • Auskunftsrecht vor dem Vorstellungsgespräch: Bewerber haben Anspruch auf die Gehaltsspanne der Position.
  • Frageverbot: Nach dem bisherigen Gehalt darf nicht mehr gefragt werden.
  • Korrekturpflicht: Liegt die geschlechtsspezifische Lohnlücke über fünf Prozent, müssen Unternehmen handeln.

Der Michael-Page-Gehaltsreport 2026 zeigt: 58 Prozent der Beschäftigten halten die derzeitige Transparenz für unzureichend. Die Reform kommt also zur rechten Zeit.

BAG-Urteil: Einschreiben nicht mehr sicher

Ein weiteres Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) sorgt für Aufsehen: Ein Einwurfeinschreiben reicht künftig nicht mehr aus, um den Zugang einer Kündigung nachzuweisen. Der bloße Nachweis der Aufgabe und Zustellung begründet keinen Anscheinsbeweis mehr.

Die Fachzeitschrift Personalwirtschaft empfiehlt Arbeitgebern nun, Kündigungen oder Einladungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) durch persönliche Zustellung per Kurier oder Zeugen nachzuweisen. Sonst drohen rechtliche Fallstricke.

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Wer schützt die Beschäftigten ohne Tarifvertrag?

Die Arbeitgeberverbände vbw und BDA begrüßen die Reform als längst überfällige Modernisierung. Das starre Arbeitszeitgesetz von 1994 sei nicht mehr zeitgemäß für eine digitalisierte Wirtschaft mit flexiblen Modellen wie der Vier-Tage-Woche.

Doch Arbeitsrechtler wie Oliver Fröhlich warnen: Die Reform gebe Arbeitgebern enorme Macht – besonders in Betrieben ohne Tarifbindung. Nur noch rund 50 Prozent der Beschäftigten sind durch Tarifverträge geschützt. Fehlen sowohl Tarifvertrag als auch Betriebsvereinbarung, könnte der Chef künftig einseitig längere Schichten anordnen. Wer sich weigert, riskiert Abmahnung oder Kündigung.

Sommer der Entscheidungen

Die kommenden Wochen werden richtungsweisend. Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs im Juni ist mit heftigen Protesten und intensiven Lobbykämpfen zu rechnen.

Parallel plant die Regierung ein Tariftreuegesetz: Öffentliche Aufträge für Dienstleistungen und Bau sollen künftig nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden. Die Gewerkschaften jubeln – die BDA spricht von einem „Bürokratie-Monster“.

Und dann ist da noch die soziale Frage: Zum 1. Juli 2026 tritt das 13. SGB-II-Änderungsgesetz in Kraft. Der bisherige Rechtsanspruch auf Übernahme der Wohnkosten für Familien mit Kindern wird zur Ermessensleistung. Hilfsorganisationen wie der Kinderschutzbund und Tacheles e.V. warnen vor Obdachlosigkeit für Teile der 1,8 Millionen Kinder im Grundsicherungssystem. Verfassungsbeschwerden werden bereits vorbereitet.

Die deutsche Arbeitswelt steht vor einem Sommer voller Konflikte. Ob Flexibilität oder Schutz – der Spagat der Regierung wird zum Härtetest.

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