Merz, Vergesellschaftung

Merz gegen Vergesellschaftung: Bundesgesetz soll Länderpläne stoppen

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 22:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Merz lässt ein Bundesgesetz gegen die Überführung großer privater Wohnungsbestände abstimmen. Rechtliche Zulässigkeit und Folgen für Mieten bleiben offen.

Merz plant Bundesgesetz gegen Vergesellschaftung von Wohnraum
Fassadenansicht eines großen Berliner Wohnblocks mit zahlreichen Balkonen an einem bewölkten Tag. Illustration mit AI erstellt.

Nach dem Wahlsieg der Linken bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl hat sich Friedrich Merz entschieden gegen die Vergesellschaftung von Wohnraum positioniert. Der CDU-Politiker kündigte ein Bundesgesetz an, das Vorhaben einzelner Bundesländer zur Überführung großer privater Mietwohnungsbestände in Gemeineigentum verhindern soll.

Erste Entwürfe für eine entsprechende Regelung werden nach Angaben von Merz gegenwärtig zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium abgestimmt.

Das Vorhaben ist Teil einer bereits im Juli getroffenen Vereinbarung zwischen Union und SPD. Merz kündigte eine zügige Entscheidung auf Bundesebene an. Bestehende Mietverträge würden durch ein derartiges Verbot voraussichtlich nicht unmittelbar geändert, während die rechtliche Tragfähigkeit und die konkreten Auswirkungen auf die Mietpreise weiterhin als offen gelten.

Scharfe Kritik der Linken und verhärtete Fronten

Die Pläne des Bundes stoßen bei der Partei Die Linke auf entschiedenen Widerstand. Linken-Fraktionschef Sören Pellmann kritisierte den Vorstoß von Merz nach dem Wahlerfolg seiner Partei.

Die Partei wirft Merz vor, Mieterinteressen zu missachten, und hält an ihren Vorhaben fest. Der Entwurf der zugrundeliegenden Initiative zielt darauf ab, Konzerne mit mehr als 3.000 Berliner Wohnungen zu erfassen, womit rund 220.000 bis 240.000 Wohnungen betroffen wären.

Jan van Aken bekräftigte bei einem Auftritt in der ZDF-Sendung „Lanz“, große Berliner Wohnungskonzerne vergesellschaften zu wollen, wofür die Unterstützung von SPD und Grünen notwendig sei.

Van Aken bezeichnete diesen Schritt als zentrale Bedingung der Linken für eine Regierungsbeteiligung. Er verwies dabei auf den Volksentscheid aus dem Jahr 2021, bei dem 57,6 % der Teilnehmenden für die Vorbereitung einer Vergesellschaftung gestimmt hatten, was mehr als 1 Mio. Ja-Stimmen entsprach.

Zudem erklärte van Aken, bei 50 % der Sitze könne die Umsetzung innerhalb eines Jahres geschehen. Bundeskanzler Merz kritisierte er nach dessen Auftritt am Wahlabend um 18:03 Uhr und sprach ihm die Eignung für das Kanzleramt ab.

Streit über Entschädigungssummen und rechtliche Hürden

Gegenwind kommt auch aus Teilen der Berliner Kommunalpolitik. Neuköllns Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) bezeichnete die Berufung auf das frühere Votum als irreführend und lehnte den Plan ab.

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Die Bundesregierung will per Gesetz verhindern, dass Länder große private Mietwohnungsbestände in Gemeineigentum überführen. Erste Entwürfe werden zwischen Innen- und Justizministerium abgestimmt; ob ein solches Sperrgesetz verfassungsgemäß wäre, gilt als offen. Unser kostenloser Leitfaden ordnet die Rechtslage ein und zeigt, welche Bestände betroffen wären. Rechts-Leitfaden zur Vergesellschaftung anfordern

Hikel bezifferte die fällige Entschädigung auf 29–36 Mrd. Euro; unter Verweis auf den Rechnungshof seien bei einer Entschädigung zum Verkehrswert bis zu 42 Mrd. Euro möglich. Er warnte zudem davor, dass die Mieten in den kommenden fünf Jahren nicht sinken würden, rechnete mit Klagen betroffener Unternehmen und forderte Maßnahmen zur Ankurbelung des Neubaus.

Van Aken bestritt hingegen, dass zwingend der Verkehrswert gezahlt werden müsse, und bezifferte die Summe auf 8–12 Mrd. Euro, die über 100 Jahre abschreibbar seien.

Eine Berliner Expertenkommission war bereits 2023 mehrheitlich zu dem Schluss gekommen, dass Entschädigungen unterhalb des Verkehrswerts möglich sein könnten, wenngleich die verfassungsgemäße Höhe ungeklärt bleibt. Die betroffenen Bestände weisen einen geschätzten Marktwert von rund 39 Mrd. Euro auf, während der laufende Berliner Landeshaushalt rund 45 Mrd. Euro umfasst.

Juristisch gilt ein pauschales Bundesgesetz als heikel. Die Autoren David Krebs und Remo Klinger argumentieren, dass ein Gesetz, das Vergesellschaftungen nach Art. 15 GG pauschal verbietet, verfassungswidrig wäre; eine Grundgesetzänderung würde nach Art. 79 Abs. 2 GG jeweils Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat erfordern.

Ein reines Sperrgesetz löse laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.03.2021 (Az. 2 BvF 1/20) keine Sperrwirkung aus, weshalb Berlin gegen ein solches Bundesgesetz eine abstrakte Normenkontrolle anstrengen könnte.

Reaktionen aus Wirtschaft und Immobilienbranche

Wirtschaftsvertreter begrüßten die Initiative der Bundesebene. Dirk Salewski, Präsident des BFW, warnte vor einer Abwanderung von Investitionen nach Warschau oder in andere europäische Großstädte.

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des HDB, betonte, dass eine Vergesellschaftung keine neuen Wohnungen schaffe und finanzielle Mittel binde, die für den Neubau benötigt würden. Monika Schnitzer bezweifelte als Ökonomin den Nutzen solcher Maßnahmen für Personen außerhalb der betroffenen Einheiten.

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Auf Unternehmensseite verwies der Chef des Wohnungskonzerns Vonovia, Luka Mucic, auf eine Nachwahlumfrage, wonach in Berlin 51 % eine entschädigte Enteignung privater Wohnungsunternehmen ablehnten, während 37 % diese befürworteten.

Vonovia hält gemeinsam mit Tochtergesellschaften rund 138.000 Wohnungen in Berlin und Umgebung bei einer durchschnittlichen Miete von 8,26 €/m² sowie einer Neuvertragsmiete von 10,80 €/m². Der Ökonom Werner Rügemer wiederum kritisierte die Haltung der CDU als privatisierungsfreundlich und verwies auf den Einfluss großer Finanzinvestoren.

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