Mehrwertsteuersatz, Regeln

Mehrwertsteuersatz 4,9%: Neue Regeln für Milch, Brot und Gemüse ab Juli

18.06.2026 - 05:30:37 | boerse-global.de

Ab Juli sinkt die Steuer auf Grundnahrungsmittel auf 4,9 Prozent. Händler und Bäcker kritisieren hohe Umstellungskosten für Kassen und Labortests.

Neuer Steuersatz für Lebensmittel: Entlastung mit Hürden
Mehrwertsteuersatz - Hände eines Bäckers arrangieren Brot und Gebäck auf einer Theke, mit unterschiedlichen Backwaren im Hintergrund. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab 1. Juli gilt ein neuer Steuersatz von 4,9 Prozent für Milch, Brot und Co. Die Regierung will damit die Inflation bremsen. Doch Bäcker und Händler klagen über hohe Umstellungskosten.

Anzeige

Die neuen Steuersätze und Sonderregelungen stellen Gewerbetreibende vor große Herausforderungen bei der Abrechnung. Dieser kostenlose PDF-Ratgeber liefert Ihnen sofortige Antworten auf alle wichtigen Fragen zur Umsatzsteuer und zum Vorsteuerabzug. Umsatzsteuer-Ratgeber jetzt kostenlos herunterladen

Fettgehalt entscheidet über Steuersatz

Die neue Regelung klingt einfach, ist in der Praxis aber kompliziert. Der ermäßigte Satz gilt nur für Produkte mit maximal 5 Prozent Fett in der Trockenmasse. Ein Mohnflesserl mit vielen Ölsaaten? Bleibt bei 10 Prozent.

Branchenvertreter kritisieren: Für eine rechtssichere Einstufung sind oft teure Laboranalysen nötig. Auch Mischprodukte wie Roggen-Weizen-Brote sorgen für Unklarheiten.

Betroffen sind Milch, Joghurt, Butter, Eier, frisches und gefrorenes Gemüse, Obst, Reis, Weizenmehl, Brot und Speisesalz.

Kassensysteme werden zum Problem

Die Steuerbegünstigung gilt nur für die Mitnahme. Wer seine Semmel in der Bäckerei isst, zahlt weiterhin 10 Prozent – das fällt unter Gastronomieumsätze.

Viele Betriebe müssen jetzt neue Registrierkassen anschaffen. Ältere Systeme können den ungewöhnlichen Satz von 4,9 Prozent technisch nicht verarbeiten. Einzelne Bäckereien berichten von Kosten um 5.000 Euro für die Umstellung.

Große Handelsketten wie Spar oder Nah & Frisch rechnen mit siebenstelligen Beträgen – zwischen 1,2 und 2 Millionen Euro.

Anzeige

Kleine Formfehler bei der Umsatzsteuer oder den neuen Abrechnungsregeln können bei einer Prüfung teure Folgen haben. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, wie Sie sich optimal vorbereiten und die Kontrolle über den Prüfungsablauf behalten. Gratis-Checkliste für die Betriebsprüfung sichern

Was bleibt vom Sparen übrig?

Die großen Einzelhändler haben angekündigt, die Steuersenkung weiterzugeben. Ein Drogeriemarkt will über 170 Produkte günstiger anbieten.

Die Rechnung: Bei einem Einkauf von Grundnahrungsmitteln für rund 23 Euro spart der Kunde etwas mehr als einen Euro.

Die Arbeiterkammer begrüßt die Senkung grundsätzlich, rät aber zu genauer Preisbeobachtung. Vertreter der Lebensmittelindustrie bezweifeln den Mehrwert für Verbraucher – angesichts der hohen Implementierungskosten.

Der Steuersatz von 4,9 Prozent ist übrigens EU-Recht geschuldet. Österreich nutzt bereits zwei ermäßigte Sätze (10 und 13 Prozent). Ein neuer Sondersteuersatz muss unter 5 Prozent liegen.

Pakete werden teurer

Parallel zur Lebensmittel-Reform gibt es weitere Änderungen. Ab 1. Juli kommt ein EU-Pauschalzoll von 3 Euro auf Pakete unter 150 Euro aus Drittstaaten. Ab September folgt eine nationale Paketabgabe von 2 Euro für große Online-Händler mit über 100 Millionen Euro Jahresumsatz.

Im November kommt eine weitere EU-Bearbeitungsgebühr von 2 Euro dazu. Logistikexperten und die Österreichische Post erwarten einen spürbaren Rückgang im Paketgeschäft – im hohen einstelligen Prozentbereich.

de | wirtschaft | 69568513 |